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Verstand
Grütze (umgangssprachlich); Denkvermögen; Grips (umgangssprachlich); Geist; Köpfchen (umgangssprachlich); Scharfsinnigkeit; Denkfähigkeit; Intelligenz; Vernunft; Gehirnschmalz (umgangssprachlich); Scharfsinn; Auffassungsgabe; Aufnahmefähigkeit; Verständnis; Fassungsgabe; Begreifen

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Ver|stand [fɛɐ̯'ʃtant], der; -[e]s:
Kraft des Menschen, das Wahrgenommene sinngemäß aufzufassen und es zu begreifen; Fähigkeit, mit Begriffen umzugehen:
der menschliche Verstand; sie hat einen scharfen Verstand; bei klarem Verstand (klarer Überlegung) kann man so nicht urteilen.
Syn.: Einsicht, Erkenntnis, Vernunft.
Zus.: Kunstverstand, Sachverstand.
 
• Vernunft/Verstand
Zwischen den beiden Substantiven besteht ein inhaltlicher Unterschied. Verstand bezeichnet die Fähigkeit der Menschen, das Wahrgenommene sinngemäß aufzufassen und es zu begreifen, die Fähigkeit, mit Begriffen umzugehen, Schlüsse zu ziehen, zu denken:
– Der Verstand reicht nicht aus, dies zu begreifen.
Vernunft bezeichnet das Vermögen des Menschen, Einsichten zu gewinnen, Zusammenhänge zu erkennen, etwas zu überschauen und sinnvoll einzuordnen, das Vermögen, die Rangordnung der gegebenen Werte zu erkennen und sein Handeln danach zu richten.
– Es ist nicht gut, wenn die Menschheit den Verstand überanstrengt und Dinge mithilfe der Vernunft zu ordnen sucht, die der Vernunft noch gar nicht zugänglich sind (Hermann Hesse).

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Ver|stạnd 〈m.; -(e)s; unz.〉 zum Auffassen, Erkennen u. Beurteilen notwendige Fähigkeit, Denkfähigkeit ● \Verstand haben; da hat er mehr Glück als \Verstand gehabt! 〈umg.〉; der \Verstand kommt mit den Jahren im Alter handelt man überlegter, besonnener; stillstehen: da steht einem der \Verstand still! 〈fig.; umg.〉 da ist man sprachlos!; den \Verstand verlieren 〈umg.〉 verrückt werden; hat er denn den \Verstand verloren? 〈fig.; umg.〉 was denkt er sich eigentlich?; er musste seinen ganzen \Verstand zusammennehmen, um richtig zu handeln er musste sich alles sehr genau überlegen ● einen klaren, scharfen \Verstand haben ● man muss doch an seinem \Verstand zweifeln! 〈umg.〉 es ist unverständlich, wie er so etwas hat tun, sagen können!; du bist wohl nicht recht bei \Verstand? was denkst du dir eigentlich?, das, was du tust, ist doch völlig unüberlegt, ist doch Unsinn!; etwas mit \Verstand essen od. trinken 〈fig.; umg.〉 bewusst genießen; etwas mit \Verstand tun mit Überlegung tun; das geht über meinen \Verstand 〈umg.〉 das verstehe ich nicht; du bringst mich noch um den \Verstand! 〈umg.〉 du machst mich noch verrückt! [→ verstehen1]

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Ver|stạnd , der; -[e]s [mhd. verstant, ahd. firstand = Verständigung, Verständnis, zu: firstantan, verstehen]:
1. Fähigkeit zu verstehen, Begriffe zu bilden, Schlüsse zu ziehen, zu urteilen, zu denken:
ein scharfer, kluger, klarer, nüchterner, stets wacher V.;
der menschliche V.;
das zu begreifen, reicht mein V. nicht aus;
den V. schärfen, ausbilden;
wenig, keinen V., kein Fünkchen V. haben;
seinen V. nutzen;
ich hätte ihr mehr V. zugetraut;
nimm doch V. an! (sei doch vernünftig!);
sie musste all ihren V. zusammennehmen (scharf nachdenken, genau überlegen);
seinen V. versaufen (salopp übertreibend; ziemlich viel trinken 3 a);
sie hat mehr V. im kleinen Finger als ein anderer im Kopf (ugs.; sie ist außerordentlich intelligent);
manchmal zweifle ich an seinem V.;
bei klarem V. (klarer Überlegung);
sie macht alles mit dem V. (ugs.; ist ein reiner Verstandesmensch);
das geht über meinen V. (ugs.; das begreife ich nicht);
der Schmerz hat sie um den V. gebracht (hat sie wahnsinnig werden lassen);
der Bruder brachte sie ein wenig zu V. (geh.; zur Vernunft);
jmdm. steht der V. still/bleibt der V. stehen (ugs.; jmd. findet etw. unbegreiflich);
den V. verlieren (verrückt werden);
nicht bei V. sein (nicht normal, nicht vernünftig sein: du bist wohl nicht recht, nicht ganz bei V., mich so anzuschreien!);
etw. mit V. essen, trinken o. Ä. (etw., weil es etwas besonders Gutes ist, ganz bewusst genießen).
2. (geh.) Art, wie etw. verstanden wird, gemeint ist; Sinn:
eine Aussage im weitesten V. deuten.

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I
Verstand,
 
in der Philosophie Bezeichnung für bestimmte Erkenntnisfähigkeiten des Menschen, die das Verknüpfen von Elementen zu Zusammenhängen (z. B. logische oder Zweck-Mittel-Beziehungen) betreffen; dabei wird Verstand sowohl von den prinzipiellen Bedingungen allen Erkennens und Handelns (Vernunft) als auch von der sinnlichen Wahrnehmung sowie von Emotion und Willen unterschieden. In der neuzeitlichen Philosophie wird v. a. das Verhältnis von Verstand und Vernunft diskutiert. Nach Aristoteles ist der Verstand das Vermögen des begrifflichen und schlussfolgernden (diskursiven) Denkens. Die mittelalterliche Philosophie folgt der Unterscheidung des Augustinus zwischen einer »ratio inferior«, die sich mit den endlichen Dingen befasst, und einer »ratio superior«, die das Ewige zu erfassen sucht. Objekte des Verstands sind Begriff, Urteil und Schluss. Nach Thomas von Aquino kommt dem Vermögen zu Urteilen die zentrale Stellung zu; Begriffe sind lediglich als Komponenten zu Urteilen von Bedeutung, und Schlüsse sind nur Komplexionen (Zusammenfassungen) von Urteilen. Das diskursive Denken des Verstands ist für den Menschen spezifisch, während die übermenschlichen Geister durch ihren reinen Intellekt intuitiv erkennen, die untermenschlichen Wesen lediglich mit sinnlicher Wahrnehmung ausgestattet sind; demzufolge können Allgemeinbegriffe vom menschlichen Verstand zwar gebildet werden, jedoch nur durch Abstraktion, nicht durch Intuition. Auch für I. Kant ist der Verstand das Vermögen der begrifflichen Bestimmung von Inhalten in Urteilen sowie das Vermögen, Gegebenes einheitlich unter Regeln zu bringen (Verstand als Vermögen der Regeln im Unterschied zur Vernunft als Vermögen der Prinzipien). Das Prinzip allen Verstandgebrauchs ist der Grundsatz der ursprünglichen synthetischen Einheit der Apperzeption. (Denken, Erkenntnis)
 
II
Verstand,
 
in der Philosophie Bezeichnung für bestimmte Erkenntnisfähigkeiten des Menschen, die das Verknüpfen von Elementen zu Zusammenhängen (z. B. logische oder Zweck-Mittel-Beziehungen) betreffen; dabei wird Verstand sowohl von den prinzipiellen Bedingungen allen Erkennens und Handelns (Vernunft) als auch von der sinnlichen Wahrnehmung sowie von Emotion und Willen unterschieden.
 
Nach Aristoteles ist der Verstand das Vermögen des begrifflichen und schlussfolgernden (diskursiven) Denkens. Die mittelalterliche Philosophie folgt der Unterscheidung des Augustinus zwischen einer »ratio inferior«, die sich mit den endlichen Dingen befasst, und einer »ratio superior«, die das Ewige zu erfassen sucht. Objekte des Verstandes sind Begriff, Urteil und Schluss. Für Thomas von Aquin kommt dem Urteilsvermögen die zentrale Stellung zu; Begriffe sind lediglich als Urteilskomponenten bedeutsam, und Schlüsse sind nur Komplexionen von Urteilen. Das diskursive Denken des Verstandes ist für den Menschen spezifisch, während die übermenschlichen Geister durch ihren reinen Intellekt intuitiv erkennen, die untermenschlichen Wesen lediglich mit sinnlicher Wahrnehmung ausgestattet sind; demzufolge können Allgemeinbegriffe vom menschlichen Verstand zwar gebildet werden, jedoch nur durch Abstraktion, nicht durch Intuition. Auch für I. Kant ist der Verstand das Vermögen der begrifflichen Bestimmung von Inhalten und Urteilen sowie das Vermögen, Gegebenes einheitlich unter Regeln zu bringen (Verstand als Vermögen der Regelung, im Unterschied zur Vernunft als Vermögen der Prinzipien). Das Prinzip allen Verstandesgebrauchs ist der Grundsatz der ursprünglichen synthetischen Einheit der Apperzeption. In der neuzeitlichen Philosophie wird v. a. das Verhältnis von Verstand und Vernunft diskutiert.
 

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Ver|stạnd, der; -[e]s [mhd. verstant, ahd. firstand = Verständigung, Verständnis, zu: firstantan, ↑verstehen]: 1. Fähigkeit, zu verstehen, Begriffe zu bilden, Schlüsse zu ziehen, zu urteilen, zu denken: ein scharfer, kluger, nüchterner, stets wacher V.; der menschliche V.; ihr sonst so spöttischer, klarer V. fasste die folgenden Sätze nur noch als Bestätigung auf (Langgässer, Siegel 411); das zu begreifen, reicht mein V. nicht aus; den V. schärfen, ausbilden; wenig, keinen V., kein Fünkchen V. haben; ich hätte ihm mehr V. zugetraut; Ich nutze meinen V., um nicht von Gefühlen weggeschwemmt zu werden (Hörzu 44, 1977, 46); nimm doch V. an! (sei doch vernünftig!); sie musste all ihren V. zusammennehmen (scharf nachdenken, genau überlegen); das schreckliche Erlebnis hat ihren V. verwirrt; seinen V. versaufen (salopp übertreibend; ziemlich viel ↑trinken 3a); die Gier raubte ihnen den V. (geh.; schaltete den Verstand aus; Kirst, 08/15, 803); manchmal zweifle ich an seinem V. (Äußerung, wenn jemand etw. Unvernünftiges gemacht hat); bei klarem V. (klarer Überlegung) kann man nicht so urteilen; du bist wohl nicht ganz bei V. (ugs.; bist wohl verrückt); er macht alles mit dem V. (ugs.; ist ein reiner Verstandesmensch); das geht über meinen V. (ugs.; das begreife ich nicht); der Schmerz hat sie um den V. gebracht (hat sie wahnsinnig werden lassen); Das brachte sie ein wenig zu V. (geh.; zur Vernunft; Brecht, Geschichten 102); R sie hat mehr V. im kleinen Finger als ein anderer im Kopf (ugs.; sie ist außerordentlich intelligent); *jmdm. steht der V. still/bleibt der V. stehen (ugs.; jmd. findet etw. unbegreiflich); den V. verlieren (durch etw. um seinen klaren Verstand gebracht werden); nicht bei V. sein (nicht normal, nicht vernünftig sein): wer so etwas in Erwägung zieht, kann nicht bei V. sein; du bist wohl nicht recht, nicht ganz bei V., mich so anzuschreien!; etw. mit V. essen, trinken, rauchen o. Ä. (etw., weil es etwas besonders Gutes ist, ganz bewusst genießen): den Wein muss man mit V. trinken; Das Brot ... wurde in heißem Wasser geschrubbt, am Ofen getrocknet und mit V. gegessen (Meckel, Suchbild 66). 2. (geh.) Art, wie etw. verstanden wird, gemeint ist; Sinn: Züge, die samt und sonders die wesenstiefe Unschuld Fräulein Bompards belegen, Unschuld abermals im engsten wie im weitesten -e (Maass, Gouffé 304); Trennung in diesem -e muss nicht billige Ausflucht sein (Schreiber, Krise 24).

Universal-Lexikon. 2012.