◆ Me|tro|po|lit 〈m. 16〉
1. einer Kirchenprovinz vorstehender Erzbischof
2. 〈in der Ostkirche Titel für〉 leitender Geistlicher
◆ Die Buchstabenfolge me|tr... kann in Fremdwörtern auch met|r... getrennt werden.
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Me|t|ro|po|lit, der; -en, -en [kirchenlat. metropolita = Bischof in der Hauptstadt < griech. mētropoli̓tēs]:
a) (kath. Kirche) Vorsteher einer Kirchenprovinz; Erzbischof;
b) (orthodoxe Kirche) Leiter einer unabhängigen Landeskirche.
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Metropolit
[griechisch-kirchenlateinisch] der, -en/-en, in der katholischen Kirche Bezeichnung für den Leiter einer Kirchenprovinz; er ist zugleich Erzbischof der Hauptdiözese. In der Kirchenprovinz obliegt ihm die Oberaufsicht über die Lehrverkündigung und die kirchliche Ordnung; Missbräuche hat er dem Papst mitzuteilen. Außerdem kommen ihm bestimmte Ehrenrechte zu (z. B. das Tragen des Palliums) sowie das Recht, in der ganzen Kirchenprovinz geistliche Handlungen auszuüben.
In den Ostkirchen ursprüngliche Bezeichnung für die Bischöfe der Provinzhauptstädte, heute für den leitenden Bischof einer autokephalen Kirche ohne Patriarchatsrang. Daneben ist Metropolit auch bloßer Titel, z. B. in der griechisch-orthodoxen Kirche für alle Bischöfe, in der russisch-orthodoxen Kirche für die Bischöfe besonders bedeutender oder traditionsreicher Bistümer.
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Me|tro|po|lit, der; -en, -en [kirchenlat. metropolita = Bischof in der Hauptstadt < griech. mētropolítēs]: a) (kath. Kirche) Vorsteher einer Kirchenprovinz; Erzbischof; b) (orthodoxe Kirche) Leiter einer unabhängigen Landeskirche.
Universal-Lexikon. 2012.