Ẹrz|bi|schof 〈m. 1u; kath. Kirche〉
1. der erste Bischof einer Kirchenprovinz (Erzdiözese), dem die anderen Bischöfe unterstehen
2. Ehrentitel eines verdienten regierenden Bischofs
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Ẹrz|bi|schof, der [mhd. erzebischof, ahd. erzibiscof < kirchenlat. archiepiscopus, zum 1. Bestandteil vgl. ↑ Architekt] (kath. Kirche):
a) Titel eines Bischofs, der eine Erzdiözese leitet, eines Metropoliten, der eine Kirchenprovinz leitet; Ehrentitel einzelner Bischöfe;
b) Träger des Titels Erzbischof.
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Erzbischof,
lateinisch Archi|epịscopus, in der römisch-katholischen Kirche Amtstitel des Leiters einer Kirchenprovinz (Metropolit) oder ein Bischof, der einer Erzdiözese vorsteht; auch vom Papst verliehener Ehrentitel einzelner Bischöfe. - Auch die lutherischen Kirchen in Schweden und Finnland kennen den Titel Erzbischof; in der anglikanischen Kirche ist der Titel Erzbischof in der Church of England mit den beiden Bischofssitzen in Canterbury und York, in der Church of Ireland mit Armagh und Dublin verbunden. - In den Ostkirchen führt v. a. der Leiter einer autokephalen Kirche ohne Patriarchatsrang den Titel Erzbischof (z. B. Zypern, Griechenland, Finnland).
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Ẹrz|bi|schof, der [mhd. erzebischof, ahd. erzibiscof < kirchenlat. archiepiscopus, zum 1. Bestandteil vgl. ↑Architekt] (kath. Kirche): a) Titel eines Bischofs, der eine Erzdiözese leitet, eines Metropoliten, der eine Kirchenprovinz leitet; Ehrentitel einzelner Bischöfe; b) Träger des Titels Erzbischof.
Universal-Lexikon. 2012.