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un|schul|dig ['ʊnʃʊldɪç] <Adj.>:1. frei von Schuld:
unschuldig im Gefängnis sitzen; er ist an dem Unfall nicht ganz unschuldig.
Syn.: ↑ unverschuldet.
2. nichts Schlechtes, Böses ahnend, vorhabend, darstellend:
das unschuldige Kind wusste nicht, was es mit diesen Worten eigentlich gesagt hatte; lass ihm doch sein unschuldiges Vergnügen!
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ụn|schul|dig 〈Adj.〉
1. nicht schuldig, ohne Schuld, schuldlos
2. sittlich rein, tugendhaft
3. 〈veraltet〉 jungfräulich
4. unverdorben (Kind)
● gönn ihm doch seine \unschuldigen Vergnügungen harmlosen V.; jmdn. \unschuldig verurteilen; daran ist er \unschuldig daran hat er keine Schuld, dafür kann er nichts; 〈iron.〉 das ist nicht sein Verdienst; er hat \unschuldig im Gefängnis gesessen
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ụn|schul|dig <Adj.> [mhd. unschuldic, ahd. unsculdic]:
er ist an dem Unfall nicht ganz u.;
u. im Gefängnis sitzen.
2.
a) sittlich rein, gut, keiner bösen Tat, keines bösen Gedankens fähig; unverdorben:
u. wie ein neugeborenes Kind;
b) ein unschuldiges (2 a) Wesen erkennen lassend:
ein -es Gesicht;
jmdn. u. ansehen.
3. nichts Schlechtes, Böses, Verwerfliches darstellend; harmlos:
ein -es Vergnügen;
er hat doch nur ganz u. (ohne böse, feindliche Absicht, ohne Hintergedanken) gefragt.
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ụn|schul|dig <Adj.> [mhd. unschuldic, ahd. unsculdic]: 1. nicht ↑schuldig (1), (an etw.) nicht schuld seiend: ich bin u.; er ist an dem Unfall nicht ganz u.; Unschuldig verunglückte Autofahrer können auf Kosten der Versicherung der Schuldigen einen Mietwagen fahren (ADAC-Motorwelt 10, 1979, 97); u. im Gefängnis sitzen; u. (Rechtsspr. früher; als nicht schuldiger Teil) geschieden sein. 2. a) sittlich rein, gut, keiner bösen Tat, keines bösen Gedankens fähig; unverdorben: u. wie ein neugeborenes Kind; Er sah wieder das Mädchen an. Es war hübsch und wirkte u. (Danella, Hotel 15); b) ein unschuldiges (2 a) Wesen erkennen lassend: ein -es Gesicht; jmdn. u. ansehen. 3. nichts Schlechtes, Böses, Verwerfliches darstellend; harmlos: ein -es Vergnügen; kein Fremder komme ja mit -en Absichten (Fest, Im Gegenlicht 248); er hat doch nur ganz u. (ohne böse, feindliche Absicht, ohne Hintergedanken) gefragt. 4. unberührt, ↑jungfräulich (1).
Universal-Lexikon. 2012.