Akademik

Proporz
Pro|pọrz 〈m. 1; Pol.〉
1. 〈österr.〉 Verteilung der Mandate, Ämter usw. nach dem Stimmenverhältnis bei der Proportionalwahl
2. 〈schweiz.; Kurzw. für〉 Proportionalwahl; Ggs Majorz
[→ Proportion]

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Pro|pọrz, der; -es, -e [Kurzf. von Proportionalwahl]:
1. (bes. Politik) Verteilung von Ämtern, Sitzen nach dem Zahlenverhältnis der abgegebenen Stimmen (6 a) von Parteien, nach dem Kräfteverhältnis von Konfessionen od. sonstigen Gruppen:
ein konfessioneller P.;
den P. wahren;
Ämter im P. besetzen.
2. (bes. österr., schweiz.) Verhältniswahlsystem.

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Propọrz
 
[Kurzbildung aus Proportionalwahl] der, -es/-e, ein System, in dem Ämter durch Vertreter bestimmter Gruppen (Parteien, Konfessionen, Interessenverbände oder auch Volksgruppen) entsprechend ihrem zahlenmäßigen Stärkeverhältnis besetzt werden. Demokratisch zulässige Erscheinungsformen sind v. a. die entsprechende Besetzung von Ministerämtern in Regierungen und von Aufsichtsgremien, z. B. bei Rundfunkanstalten. Die Ernennung von Beamten nach Proporz ist unvereinbar mit dem Grundsatz der Ämtervergabe nur nach Eignung, Leistung und Befähigung (Art. 33 Absatz 2 GG). - Im Wahlrecht versteht man unter Proporzwahl die Verhältniswahl.

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Pro|pọrz, der; -es, -e [Kurzf. von ↑Proportionalwahl]: 1. (bes. Politik) Verteilung von Ämtern, Sitzen nach dem Stimmenverhältnis von Parteien, nach dem Kräfteverhältnis von Konfessionen od. sonstigen Gruppen: ein konfessioneller P.; dieser P. ist die beste Garantie dafür, dass in den Funkhäusern auch künftig keine Ruhe eintreten wird und die Parteien ihre unerträgliche Einflussnahme womöglich noch ... steigern wollen (Saarbr. Zeitung 11. 7. 80, 2); den P. wahren; Ämter im, nach dem P. besetzen; der Partei stehen nach dem P. fünf Mandate zu. 2. (bes. österr. u. schweiz.) Verhältniswahlsystem.

Universal-Lexikon. 2012.