Re|la|ti|vis|mus 〈[ -vı̣s-] m.; -; unz.〉 Lehre, dass alle Dinge für uns nur in ihren Beziehungen zueinander, nicht aber als Dinge selbst erkennbar sind
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Re|la|ti|vịs|mus, der; - (Philos.):
1. erkenntnistheoretische Lehre, nach der nur die Beziehungen der Dinge zueinander, nicht aber diese selbst erkennbar sind.
2. Anschauung, nach der jede Erkenntnis nur relativ (bedingt durch den Standpunkt des Erkennenden) richtig, jedoch nie allgemeingültig wahr ist.
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Relativịsmus
der, -, 1) der Relationalismus; 2) die philosophische Lehre, dass Erkenntnisse (erkenntnistheoretischer Relativismus) und Werte (ethischer und Wertrelativismus) nicht absolut, sondern relativ zu bestimmten Bezugspunkten gelten, verwandt dem die Existenz von Erkenntnissen oder Werten bezweifelnden Skeptizismus. Der Relativismus lässt sich nach den verschiedenen Bezugspunkten einteilen, auf die hin Erkenntnis und Werte relativiert wurden: Sie werden z. B. abhängig gemacht von der jeweils besonderen historisch-kulturellen Situation (Historismus, Soziologismus), der besonderen biologischen oder psychologischen Artung des Menschen (Biologismus, Psychologismus), der Lebenspraxis (Pragmatismus, Utilitarismus), der Individualität des Erkennenden oder Wertenden (z. B. Perspektivismus) oder dem Sprachgebrauch mit seinen spezifischen Bedeutungsregeln. Historismus, Biologismus u. a. sind philosophisch-weltanschauliche Strömungen des 19. und 20. Jahrhunderts, deren Bekämpfung den Relativismus zu einem viel behandelten Problem in der deutschen Philosophie des 20. Jahrhunderts werden ließ. Historisch lässt sich der Relativismus bis auf die Sophistik zurückverfolgen: Der an den Skeptizismus anknüpfende Protagoras (»Der Mensch ist das Maß aller Dinge«) gilt als erster Vertreter.
Gegen den Relativismus wird geltend gemacht, dass seine Grundthese, es gebe keine absolute Wahrheit, in sich ein Widerspruch sei, insofern das Urteil, die Wahrheit sei relativ, für sich selbst Allgemeingültigkeit beanspruche. Ein ernst genommener Relativismus würde Begriffe wie »Wahrheit«, »Wissen«, »Fortschritt« als Leitregeln menschlichen Strebens ausschließen und Erkenntnis auf den Rahmen von Problemlösungen für technisch-praktische Zwecke reduzieren, ethische Verbindlichkeiten von jeweils faktischen Machtverhältnissen abhängig machen.
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Re|la|ti|vịs|mus, der; - (Philos.): 1. erkenntnistheoretische Lehre, nach der nur die Beziehungen der Dinge zueinander, nicht aber diese selbst erkennbar sind. 2. Anschauung, nach der jede Erkenntnis nur relativ (bedingt durch den Standpunkt des Erkennenden) richtig, jedoch nie allgemein gültig wahr ist.
Universal-Lexikon. 2012.