I 〈unz.〉 Neueinspielung alter Musikstücke
II 〈zählb.〉 das neueingespielte, abgemischte Musikstück selbst
[engl.]
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Re|mix ['ri:mɪks ], der; -[es], -e, auch: das; -[es], -es [engl. remix, zu: to remix = erneut mischen, aus: re- (< lat. re-) = wieder, zurück u. to mix = mischen] (Musik):
2. Ergebnis eines Remixes (1).
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Remix
[englisch/amerikanisch, riː'mɪks], Neumischung eines Titels (abmischen) auf der Basis des Mehrspur-Originalbandes, wobei der Titel nicht selten völlig zerlegt und von Grund auf mit hinzugemischten Klangeffekten, Neuzuspielung von Instrumenten sowie einer oft weitreichenden klanglichen Veränderung des vorhandenen Materials neu zusammengesetzt wird. Besonders im Zusammenhang mit der Discomusic (Discosound) war die Neumischung bereits erschienener Titel als Discoversion, Dancemix, ein recht häufig verwendetes Verfahren. Manchmal erschien über ein Dutzend Versionen von einem Song, die als Promotion Mix über Record Pools, von den Klubs unterhaltene Vertriebsnetze, an die Discjockeys gingen oder von ihnen im Abonnement als DJ-only-Mix von entsprechenden Service-Firmen bezogen wurden. Die New Yorker Firma Hot Mix hat sich auf diese Praxis spezialisiert und versucht oft mit erheblichem Aufwand an die Originalbänder auch schon älterer Hits heranzukommen, um sie als Remix erneut auf den Markt zu bringen.
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Re|mix [ˌrimɪks], der; -, -e [engl. remix, zu: to remix = erneut mischen, aus: re- (<lat. re-) = wieder, zurück u. to mix = mischen] (Musik): 1. das erneute Mischen (6) einer bereits auf einer Schallplatte veröffentlichten ↑Aufnahme (8b). 2. Ergebnis eines Remix (1): Das Album enthält 13 Songs, ... ein konzeptioneller R. (Woche 19. 12. 97, 46).
Universal-Lexikon. 2012.