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Repräsentantenhaus
Re|prä|sen|tạn|ten|haus 〈n. 12u; unz.; in den USA〉 eine der beiden Kammern des Kongresses

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Re|prä|sen|tạn|ten|haus, das:
Abgeordnetenhaus.

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Repräsentạntenhaus,
 
englisch House of Representatives [haʊs əv reprɪ'zentətɪvz], in den USA (daneben z. B. in Australien, Neuseeland) die Parlamentskammer, in der die Wählerschaft nach ihrer Kopfzahl vertreten ist. Die Abgeordneten werden hier auf zwei Jahre gewählt; ihre Zahl und Verteilung auf die Staaten wurde bis 1920 alle zehn Jahre nach der Volkszählung neu festgesetzt. Seitdem ist die Gesamtzahl von 435 nicht mehr erhöht worden. Der Wahlmodus ist bis auf die Vorschriften allgemeiner Wahl und das Prinzip »one man - one vote« (»ein Wähler - eine Stimme«) den Staaten freigestellt. Guam, Amerikanisch-Samoa, die Virgin Islands und der District of Columbia entsenden je einen Delegierten, Puerto Rico einen »residierenden Kommissar«, die aber kein Stimmrecht besitzen. Den Sprecher (Speaker, Vorsitzenden) stellt die Mehrheitspartei; er ist im Gegensatz zum Sprecher des britischen Unterhauses zugleich der Führer seiner Partei im Repräsentantenhaus und hat eine starke Stellung. Die gesetzgeberische Arbeit wird v. a. in den ständigen Ausschüssen, den Standing Committees, und zahlreichen Unterausschüssen geleistet, die auch der Ernennung der Kabinettsmitglieder und hoher Beamter zustimmen müssen. Alle Beschlüsse der Ausschüsse müssen vom Repräsentantenhaus bestätigt werden.

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Re|prä|sen|tạn|ten|haus, das: Abgeordnetenhaus.

Universal-Lexikon. 2012.