Rịcht|funk 〈m. 1; unz.〉 Funkverbindung mit gerichteten elektromagnet. Wellen zur Rundfunk- u. Fernsehübertragung sowie zur Herstellung drahtloser Fernsprechverbindungen
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Rịcht|funk, der (Funkt.):
Nachrichtenübermittlung mithilfe von Richtantennen.
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Richtfunk,
Funkübertragung mit stark gebündelten Funkwellen. Die Antennen, die solche Funkwellen senden und empfangen, sog. Hornparabolantennen, haben Ähnlichkeit mit gewöhnlichen Parabolantennen. Gesendet wird im Mikrowellenbereich bei Frequenzen zwischen zwei GHz und 60 GHz, wobei die maximale Reichweite mit zunehmender Sendefrequenz abnimmt. Bei 2 GHz beträgt sie zwischen 40 und 100 Kilometern, bei 10 GHz maximal 30 km. Die Stationen zur Weiterleitung der Signale heißen Richtfunkrelais. Sie empfangen die Mikrowellensignale, verstärken sie und senden sie zur nächsten Station. Wurden früher frequenzmodulierte analoge Signale übertragen, so findet heute zunehmend die digitale Phasenmodulation (Modulation) Anwendung. Richtfunksysteme können grundsätzlich in Punkt-zu-Punkt- (PPP) und Punkt-zu-Mehrpunkt-Systeme (PMP-Verbindung) unterschieden werden. Die Punkt-zu-Punkt-Richtfunksysteme verbinden zwei Stationen über eine Richtfunkstrecke und werden insbesondere in Weitverkehrsnetzen und zur Überbrückung größerer Distanzen verwendet. Dabei sind Übertragungskapazitäten von über 155 Mbit pro Sekunde realisierbar. Die Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunksysteme werden zum Aufbau kürzerer Funkstrecken auf der »letzten Meile« im Ortsbereich eingesetzt, um drahtlose Netzzugänge für Kunden anzubieten.
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Rịcht|funk, der (Funkt.): Nachrichtenübermittlung mithilfe von Richtantennen.
Universal-Lexikon. 2012.