Akademik

Konskription
Kriegsdienst; Dienst am Vaterland (umgangssprachlich); Militärpflicht; Dienst an der Waffe; Wehrdienst; Wehrpflicht

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Kon|skrip|ti|on 〈f. 20; früherAushebung zum Wehrdienst mit der Möglichkeit, sich loszukaufen od. vertreten zu lassen [<lat. conscriptio „das Zusammenschreiben, das Sammeln“; → konskribieren]

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Kon|skrip|ti|on, die; -, -en [lat. conscriptio = Liste] (früher):
Einberufung zum Wehrdienst.

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Konskription
 
[lateinisch »Liste«, zu conscribere, eigentlich »in Listen eintragen«] die, -/-en, gesetzlich geregelte Aushebung der wehrfähigen Staatsbürger für den Kriegsdienst. Loskauf und Stellvertretung waren erlaubt. Ab 1866 durch die allgemeine Wehrpflicht ersetzt.
 

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Kon|skrip|ti|on, die; -, -en [lat. conscriptio = Liste] (früher): das Konskribieren: ∙ Ich muss euch sagen, ... dass Ruprecht zur K. gehört (zu denen gehört, die einberufen worden sind), in wenig Tagen soll er den Eid zur Fahn' in Utrecht schwören (Kleist, Krug 9).

Universal-Lexikon. 2012.