Share|ware 〈[ ʃɛ:(r)wɛ:(r)] f. 10; unz.; EDV〉 kostenlos od. preisgünstig angebotene Software mit eingeschränkter Funktionalität, die dem potenziellen Käufer die Möglichkeit geben soll, das Produkt vor Erwerb zu testen [<engl. share „Anteil“ + Software]
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Share|ware ['ʃɛ:ɐ̯wɛ:ɐ̯ ], die; -, -s [engl. share ware = (mit anderen) geteilte Ware]:
Software, die vor dem Kauf von zahlreichen Nutzern u. Nutzerinnen kostengünstig getestet werden darf u. erst nach Eignungsnachweis bezahlt werden muss.
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Shareware
[dt. »verteilte Ware«] die, Software, die frei kopiert und verbreitet werden kann, aber unter dem Schutz des Urheberrechts steht. Das Shareware-Konzept ist im Prinzip ein besonderer kommerzieller Vertriebsweg. Interessenten sollen die Software zunächst ohne Vertriebsaufwand und Kosten kennen lernen. Nach einer Erprobungsphase ist dann eine Registrierungsgebühr fällig. Die Autoren von Shareware sorgen mit verschiedenen Methoden dafür, dass auch ein Interesse daran besteht, die Gebühr zu bezahlen. Viel Shareware-Programme lassen sich nur für eine begrenzte Dauer nutzen (oft: für 30 Tage); nach Ablauf der Frist verweigern sie ihren Dienst. Andere bieten nur einen eingeschränkten Funktionsumfang. Wieder andere blenden fortwährend Registrierungsaufforderungen ein (sog. Nagscreens; diese Art der Shareware heißt auch Nagware). Alle derartigen Einschränkungen können durch die Registrierung beseitigt werden. Ist die Gebühr bezahlt, erhält der Nutzer einen Freischaltungs-Code (Kennwort o. Ä.). Mit Shareware verwandt sind Careware, Freeware, und Public Domain.
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Share|ware ['ʃɛə'wɛə], die; -, -s [engl. share ware = (mit anderen) geteilte Ware]: Software, die vor dem Kauf von zahlreichen Nutzern kostengünstig getestet werden darf u. erst nach Eignungsnachweis bezahlt werden muss.
Universal-Lexikon. 2012.