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Wa|re ['va:rə], die; -, -n:etwas, was gehandelt, verkauft oder getauscht wird:
eine teure, leicht verderbliche Ware; die Ware verkauft sich gut; im Preis reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen; Waren produzieren, exportieren; Waren bestellen.
Zus.: Auslegeware, Delikatessware, Exportware, Fabrikware, Fertigware, Gebrauchsware, Gebrauchtware, Glasware, Handelsware, Importware, Industrieware, Kommissionsware, Konfektionsware, Konsumware, Lederware, Markenware, Massenware, Modeware, Räucherware, Rauchware, Rohware, Tabakware, Teigware, Töpferware, Wollware.
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Wa|re 〈f. 19〉 Handelsgut, käufliche od. verkäufliche Sache od. Menge von Sachen ● seine \Waren anbieten, anpreisen, auslegen, feilbieten; die \Waren (mit dem Preisschild) auszeichnen; gute \Ware hält sich 〈Sprichw.〉; jeder Krämer lobt seine \Ware 〈Sprichw.〉; gute \Ware lobt sich selbst 〈fig.〉; wir bekommen heute wieder neue \Ware herein [vermutl. <mnddt. ware „Gewahrsam, was man in Gewahrsam hat“; → wahren]
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Wa|re , die; -, -n [mhd. war(e), H. u., viell. zu veraltet Wahr ↑ (wahren), also eigtl. = in Verwahrung Genommenes]:
1. etw., was gehandelt, verkauft od. getauscht wird; Handelsgut:
eine hochwertige, teure, leicht verderbliche W.;
die W. verkauft sich gut, wird morgen geliefert;
reduzierte W. ist vom Umtausch ausgeschlossen;
seine W., -n anbieten, feilbieten, anpreisen;
-n produzieren, exportieren;
neue W. bestellen, bekommen;
im Kapitalismus wird die menschliche Arbeitskraft zur W.;
R erst die W., dann das Geld (bezahlt wird erst, wenn die Ware im Besitz des Käufers ist);
Spr jeder Krämer lobt seine W.; gute W. lobt sich selbst;
☆ heiße W. (Jargon; illegale Ware).
2. (Fachspr.) Erzeugnis [von einer bestimmten Beschaffenheit, mit bestimmten Eigenschaften]:
eine schwere, leichte, strapazierfähige, synthetische W.
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Ware
[mittelhochdeutsch war(e), vielleicht verwandt mit wahren], das Handelsgut. Handelsrechtlich sind Waren alle beweglichen Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind oder nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen können (z. B. Elektrizität, nicht jedoch Grundstücke). Die Anschaffung und Weiterveräußerung von Waren ist ein Grundhandelsgeschäft.
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Wa|re, die; -, -n [mhd. war(e), H. u., viell. zu veraltet Wahr (↑wahren), also eigtl. = in Verwahrung Genommenes]: 1. etw., was gehandelt, verkauft od. getauscht wird; Handelsgut: eine hochwertige, teure, leicht verderbliche W.; die W. verkauft sich gut, wird morgen geliefert; reduzierte W. ist vom Umtausch ausgeschlossen; Die Bonbons waren prima W. (waren von hoher Qualität; Th. Mann, Krull 57); Warum wird der Roman ... überall verkauft? Weil er ein anständiges Stück W. ist (weil er etwas taugt; Tucholsky, Werke II, 267); seine W., -n anbieten, feilbieten, anpreisen; -n produzieren, exportieren; neue W. bestellen, bekommen; Neben dem Brunnen hielten ein paar Fischweiber ihre lebende W. feil (Hesse, Narziß 311); im Kapitalismus wird die menschliche Arbeitskraft zur W.; R erst die W., dann das Geld (bezahlt wird erst, wenn die Ware im Besitz des Käufers ist); Spr jeder Krämer lobt seine W.; gute W. lobt sich selbst; *heiße W. (Jargon; illegale Ware). 2. (Fachspr.) Erzeugnis [von einer bestimmten Beschaffenheit, mit bestimmten Eigenschaften]: eine schwere, leichte, strapazierfähige, synthetische W.
Universal-Lexikon. 2012.