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einfrieren
tiefkühlen; gefrieren; stillstehen; festfahren; stocken; ruhen; auf Eis liegen (umgangssprachlich); gleichbleiben; ins Stocken geraten; lahm liegen; stagnieren; erlahmen; ins Stocken kommen

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ein|frie|ren ['ai̮nfri:rən], fror ein, eingefroren:
1. <itr.; ist durch Frosteinwirkung unbenutzbar, unbrauchbar werden:
die Wasserleitungen sind eingefroren.
2. <tr.; hat durch Kälteeinwirkung haltbar machen:
wir haben das Fleisch eingefroren.
Syn.: gefrieren.
3. <itr.; ist von Eis umgeben sein und dadurch festgehalten werden:
das Schiff ist eingefroren.
Syn.: festsitzen.
4. <tr.; hat auf dem gegenwärtigen Stand ruhen lassen, nicht weiterführen:
die Löhne, Gehälter einfrieren; sie haben das Projekt, die diplomatischen Beziehungen eingefroren; die Staatsanwaltschaft ließ das Konto des Betrügers einfrieren (sperren).
Syn.: abbrechen, auf Eis legen (ugs.), ruhen lassen.

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ein||frie|ren 〈V. 140
I 〈V. intr.; ist
1. festfrieren, im Eis fest stecken bleiben
2. durch Kälteeinwirkung unbenutzbar werden (Wasserleitung)
3. gefrieren u. dadurch haltbar werden (Fleisch, Obst)
4. 〈umg.〉 gesperrt, nicht verfügbar sein (Guthaben)
● einige Schiffe sind auf dem Fluss eingefroren; die eingefrorenen Wasserrohre sind geplatzt
II 〈V. tr.; hat
1. durch Kälteeinwirkung haltbar machen
2. 〈fig.; umg.〉 (auf dem augenblicklichen Stand) ruhen lassen
● Fleisch, Gemüse, Obst \einfrieren; Verhandlungen, Löhne und Gehälter \einfrieren

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ein|frie|ren <st. V.>:
1. <ist>
a) durch Frosteinwirkung unbenutzbar, unbrauchbar werden:
die Wasserleitung ist eingefroren;
b) festfrieren, zu Eis werden:
das Wasser in der Leitung friert ein;
Ü bei diesen Worten war ihr Lächeln eingefroren (starr geworden);
c) von Eis umgeben sein u. festgehalten werden:
das Schiff ist [im Hafen] eingefroren.
2. <hat> durch Kälteeinwirkung haltbar machen:
Lebensmittel e.
3. <hat> auf dem augenblicklichen Stand belassen; nicht weiterführen:
ein Projekt, die diplomatischen Beziehungen e.;
die Preise, die Löhne e.;
die Regierung ließ die Konten der Terrorverdächtigen e. (sperren).

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Einfrieren,
 
Lebensmitteltechnik: das Gefrieren.

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ein|frie|ren <st. V.>: 1. <ist> a) durch Frosteinwirkung unbenutzbar, unbrauchbar werden: die Wasserleitung ist eingefroren; b) festfrieren, zu Eis werden: das Wasser in der Leitung, im Waschbecken friert ein; Ü bei diesen Worten war ihr Lächeln eingefroren (starr geworden); c) von Eis umgeben sein u. festgehalten werden: das Schiff ist [im Hafen] eingefroren. 2. durch Kälteeinwirkung haltbar machen <hat>: Lebensmittel e.; Das Gemüse wird eingefroren für den Winter (Chotjewitz, Friede 79). 3. auf dem augenblicklichen Stand belassen; nicht weiterführen <hat>: ein Projekt, die diplomatischen Beziehungen e.; Es gebe keinen Grund, die deutschen Agrarpreise praktisch einzufrieren (Augsburger Allgemeine 6./7. 5. 78, 14); Per Senatsbeschluss sollen die Gehälter der HEW-Chefs eingefroren werden (Hamburger Morgenpost 20. 3. 84, 4); ... falls der Westen die Stationierung neuer Raketen einfriert (Saarbr. Zeitung 11. 10. 79, 2); <subst.:> das Einfrieren der Löhne.

Universal-Lexikon. 2012.