Stịmm|füh|rung 〈f. 20; unz.〉 Führung der einzelnen Stimmen eines Musikstücks, z. B. nach den Regeln des Kontrapunktes
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Stịmm|füh|rung, die <o. Pl.>:
1. (Musik)
a) in einer mehrstimmigen Komposition das Fortschreiten, der Verlauf der einzelnen ↑ Stimmen (3 a) u. ihr Verhältnis zueinander;
b) Art u. Weise der technischen u. musikalischen Gestaltung der ↑ Stimmen (3 a) beim Spielen einer mehrstimmigen Komposition.
2. (Sprachwiss.) Tonfall, Satzmelodie.
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Stimmführung,
das Fortschreiten der einzelnen Stimmen im Satz nach bestimmten Regeln (z. B. Kontrapunkt) oder Überlieferungen (z. B. Parallelsatz). Es werden unterschieden: Parallel- (a), Gegen- (b) und Seitenbewegung (c).
Einige Bereiche der populären Musik (z. B. Unterhaltungs- und Blasmusik) unterliegen den in der europäischen Tradition begründeten Regeln des »strengen« Satzes (u. a. Liegenlassen gemeinsamer Töne, Prinzip des kürzesten Weges, Vermeidung von Oktav- und Quintparallelen), wie sie in grundlegender Form in der vierstimmigen Kadenz zum Ausdruck kommen.
In afrikanischer und afroamerikanischer Folklore findet man dagegen eine mitunter sogar harmonische Gesetzmäßigkeiten negierende Parallelführung aller Stimmen (Barbershop-Harmony). Ein typisches Beispiel paralleler Rückungen zeigt sich im Blues (Takte 9-12 der Bluesformel):
Von besonderer Bedeutung in der Stimmführung ist die Bassstimme. Im Jazz und im Rock überwiegt der Parallelsatz, abhängig von der jeweiligen Stilart, wobei oft Prinzipien des traditionellen Satzes einbezogen werden.
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Stịmm|füh|rung, die: 1. (Musik) a) in einer mehrstimmigen Komposition das Fortschreiten, der Verlauf der einzelnen Stimmen (3 a) u. ihr Verhältnis zueinander; b) Art u. Weise der technischen u. musikalischen Gestaltung der Stimmen (3 a) beim Spielen einer mehrstimmigen Komposition. 2. (Sprachw.) Tonfall, Satzmelodie.
Universal-Lexikon. 2012.