Tọll|wut 〈f.; -; unz.; Vet.〉 durch Biss (auch auf den Menschen) übertragbare Viruskrankheit warmblütiger Tiere (bes. des Fuchses), die sich u. a. in starker Unruhe u. Schaum vor dem Maul äußert; Sy Lyssa, Rabies, 〈veraltet〉 Hundewut
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Tọll|wut, die [zusger. aus älter: tolle Wut] (Med.):
(bei Haus- u. Wildtieren vorkommende) gefährliche, einen Zustand von Übererregtheit hervorrufende Viruskrankheit, die durch den Speichel kranker Tiere auch auf den Menschen übertragen werden kann.
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Tollwut,
Hundswut, Lỵssa, Rabi|es, Wutkrankheit, weltweit verbreitete, in Deutschland nach dem Bundesseuchengesetz bereits bei Verdacht meldepflichtige, akute Infektionskrankheit (Zoonose), die durch den Biss (auch Schleimhautkontakt) eines erkrankten Tieres auf andere Tiere und auf den Menschen übertragbar ist. Ihr Erreger ist das zu den Rhabdoviren gehörende Tollwutvirus (Rabiesvirus), für das alle Warmblüter empfänglich sind. Während in weiten Teilen der Welt nach wie vor Hunde das größte Erregerreservoir darstellen (in Süd- und Mittelamerika auch Fledermäuse), sind dies in den von der Tollwut betroffenen Ländern Europas (so auch in Deutschland) nahezu ausschließlich Füchse. Die Erkrankung von Haustieren ist ebenfalls anzeigepflichtig.
Eine Infektion führt immer zum Ausbruch der Krankheit. Die Inkubationszeit liegt beim Menschen zwischen drei Wochen und drei Monaten (bis zu einem Jahr) und ist am kürzesten bei Wunden an Kopf und Nacken, die deshalb am gefährlichsten sind. Die Erreger erreichen von der Eintrittsstelle aus über die peripheren Nerven das Gehirn und verbreiten sich von dort zentrifugal zu den Speicheldrüsen.
Die Symptome bestehen zunächst in Juckreiz und Brennen an der Bissstelle, Kopfschmerzen und Fieber, starker innerer Unruhe, Steigerung der Muskelreflexe; in der Erregungsphase kommt es zu hochgradiger motorischer Unruhe (Schreien, Toben), starkem Speichelfluss und zunehmender Verkrampfung der Muskulatur mit spastischen Kontraktionen der Schluckmuskulatur beim Essen und Trinken, die schließlich bereits beim Anblick von Flüssigkeit einsetzen (Hydrophobie beziehungsweise Wasserscheu). Nach ein bis drei Tagen beginnt das Lähmungsstadium mit zunehmendem Ausfall der motorischen und sensiblen Nerven, Bewusstseinsverlust und Tod durch Atem- und Herzlähmung. - Während der Inkubationszeit ist in der Regel der Nachweis der Krankheit weder serologisch noch virologisch möglich; eine Infektiosität erkrankter Tiere gilt bereits 2-3 Tage vor Eintritt der Symptome als gesichert.
Eine ursächliche Behandlung der Tollwut ist nicht möglich; sie verläuft nach Ausbruch immer tödlich. Nach Exposition mit einem vermeintlich tollwutkranken Tier ist eine sofortige aktive Immunisierung mit drei aufeinander folgenden Impfungen notwendig; gleichzeitig wird meist mit der ersten Impfung eine passive Immunisierung mit Tollwut-Immunserum vorgenommen. Bei Risikogruppen (Forstpersonal, Tierärzten) ist eine vorbeugende Impfung wichtig. Der Seuchenprophylaxe dienen die regelmäßige Impfung von Hunden und Katzen, die Ausweisung von Sperrbezirken bei Auftreten von Wildtollwut und die Sanierung der Erregerreservoire, teils durch Abschuss, primär aber durch Impfung der Füchse mit präparierten Ködern.
Rechtsgrundlage für das behördliche Einschreiten bei Tollwut sowie für die Duldungs- und Verhaltenspflichten der Tierhalter (besonders Einsperrungs- oder Tötungspflicht) bilden das Tierseuchengesetz sowie die Tollwut-VO vom 23. 5. 1991.
Aktuelle Probleme der T., hg. v. G. Schoop u. a. (1970);
Dokumentation T. Eine Lit.-Zusammenstellung für den Human- u. Veterinärmediziner, bearb. v. B. Zitzmann (1977);
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Tọll|wut, die [zusger. aus älter: tolle Wut] (Med.): (bei Haus- u. Wildtieren vorkommende) gefährliche, einen Zustand von Übererregtheit hervorrufende Viruskrankheit, die durch den Speichel kranker Tiere auch auf den Menschen übertragen werden kann.
Universal-Lexikon. 2012.