Akademik

Topp
Tọpp 〈m. 1
1. 〈Mar.〉 oberes Ende des Mastes
2. 〈umg.〉 oberster Rang (im Theater)
[<ndrl., nddt. top „Spitze (der Masten u. Stengen)“]

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tọpp <Interj.> [aus der niederd. Rechtsspr., Bez. des (Hand)schlags (bei Rechtsgeschäften), H. u.] (veraltend):
Ausruf der Bekräftigung nach einer vorausgegangenen [mit einem Handschlag besiegelten] Abmachung o. Ä.; einverstanden!:
t., die Wette gilt!

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Topp
 
[mittelniederdeutsch top »Spitze«] der, -s/-e(n) und -s, oberes Ende eines Mastes oder einer Stenge, z. B. Vortopp, Großtopp; toppen, eine Rah waagerecht stellen. Die Topplaterne (Topplicht) ist ein an der Mastspitze gesetztes Licht, das Toppsegel das obere Segel am Mast eines Segelschiffs. Toppflaggen werden an den obersten Stellen des Mastes gesetzt (z. B. Reedereiflaggen, Kommandowimpel). Toppzeichen sind Markierungen auf Seezeichen für die Schifffahrt.

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Tọpp, der; -s, -e[n] u. -s [mniederd. top = Spitze, niederd. Form von ↑Zopf]: 1. (Seemannsspr.) Spitze eines Mastes: eine Flagge im T. führen; Das Schiff ist zur Feier des Bordfestes über die -en geflaggt (ist ausgeflaggt 1; Hartlaub, Muriel 147); *vor T. und Takel (ohne jegliche Besegelung). 2. (scherzh.) oberster Rang im Theater.

Universal-Lexikon. 2012.