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feu|dal [fɔy̮'da:l] <Adj.>:1. den Feudalismus betreffend, auf ihn gegründet:
eine feudale Gesellschaftsordnung.
2. (ugs.) vornehm; einen herrschaftlichen Eindruck erweckend:
ein feudales Restaurant; wir sind richtig feudal essen gegangen.
Syn.: ↑ nobel (geh.).
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feu|dal 〈Adj.〉
1. lehnsrechtlich, das Lehnsrecht betreffend, Lehns...
[<mlat. feudalis „das Lehnswesen betreffend“; zu feudum „Lehnsgut“; zu ahd. fihu „Vieh“, got. faihu „Vermögen, Gut“]
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feu|dal <Adj.> [mlat. feudalis, zu: feudum, feodum = Lehngut, unter Einwirkung von mlat. al(l)odium (aus dem Germ., eigtl. = Ganzbesitz) umgebildet aus gleichbed. mlat. feum, aus dem Germ. (vgl. ahd. fihu, ↑ Vieh)]:
1. den Feudalismus betreffend, auf ihn gegründet:
eine -e Gesellschaftsordnung.
2. den höheren Ständen angehörend, aristokratisch:
-e und bürgerliche Kreise.
3. (ugs.) vornehm, herrschaftlich vom äußeren Eindruck her:
ein -es Restaurant;
f. wohnen.
4. (bes. marx. abwertend) reaktionär:
-e Ansichten.
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feudal
[mittellateinisch, zu feudum, foedum »Lehngut«], 1) den Feudalismus betreffend, auf ihn gegründet; 2) den höheren Ständen angehörend, aristokratisch; 3) vornehm, herrschaftlich; prunkvoll, reich ausgestattet.
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feu|dal <Adj.> [mlat. feudalis, zu: feudum, feodum = Lehngut, unter Einwirkung von mlat. al(l)odium (↑Allod) umgebildet aus gleichbed. mlat. feum, aus dem Germ. (vgl. ahd. fihu, ↑Vieh)]: 1. den Feudalismus betreffend, auf ihn gegründet: der -e Staat; eine -e Gesellschaftsordnung. 2. den höheren Ständen angehörend, aristokratisch: -e und bürgerliche Kreise; ein -es Regiment. 3. (ugs.) vornehm, herrschaftlich vom äußeren Eindruck her: ein -es Restaurant; Links neben dem Tisch ein -er Fernsehsessel (Ziegler, Gesellschaftsspiele 178); f. wohnen. 4. (bes. marx. abwertend) reaktionär: -e Ansichten.
Universal-Lexikon. 2012.