Al|lod 〈n. 11; früher〉 lehensfreier Grundbesitz [<fränk. alodis; <al „voll, ganz“ + *od „Besitz, Gut“]
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Allod
[mittelhochdeutsch alod »freier Besitz«] das, -s/-e, volleigenes Vermögen, auch das Familienerbe (besonders Land) im Unterschied zum Lehen oder zum grundherrlichen Land. Durch die Entwicklung des Lehnswesens gab es in England seit der normannischen Eroberung (1066) kein Allod mehr, in Frankreich nur ganz selten, während in Deutschland das Allod in Adelsbesitz nie verschwand, oft auch an Rodungsland neu begründet wurde. Seit dem 16. Jahrhundert setzte als Verfallserscheinung des Lehnsrechts die Allodifizierung (Allodifikation) ein, d. h. die Verwandlung von Lehen in freies Eigentum unter Mitwirkung der Lehnsbeteiligten (Agnaten) und gegen Abfindung des Lehnsherrn. Im Zuge der Bauernbefreiung wurde durch allgemeine Verleihung freien Eigentums der Unterschied aufgehoben. - Allodialgut ist das Privatvermögen einer fürstlichen Familie im Unterschied zum fiskalischen Besitz (Staatsgut).
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Universal-Lexikon. 2012.