Akademik

erhaben
sublim; großmütig; feudal; nobel; großzügig; hehr (veraltet); schwülstig; klangvoll; ausdrucksvoll; festlich; hochfliegend; feierlich; hochmütig; pathetisch; distinguiert; edel; illuster; adlig; vornehm; konvex; nach außen gewölbt; prunkvoll; glanzvoll

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er|ha|ben [ɛɐ̯'ha:bn̩] <Adj.>:
1. von Würde und Feierlichkeit bestimmt:
ein erhabener Augenblick; uns überkam ein erhabenes Gefühl.
Syn.: ehrwürdig, feierlich, festlich, hehr (geh.), würdevoll, würdig.
2. von etwas innerlich nicht [mehr] berührt oder irritiert:
über solche kleinliche Kritik muss man erhaben sein; sie ist über jeden Verdacht erhaben.
3. (bes. Fachspr.) aus der Oberfläche reliefartig hervortretend:
die Vase hat ein erhabenes Muster; beim Druck erscheinen nur die erhabenen Stellen der Platte.
Syn.: konvex.

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er|ha|ben 〈Adj.〉
1. 〈a. fig.〉 erhöht über die Umgebung, plastisch hervortretend
2. feierlich, erhebend, großartig (Anblick, Augenblick, Gedanke, Schauspiel, Stil)
● \erhabene Arbeit Relief, Kamee; der \erhabene Herrscher, Kaiser; ein \erhabenes Muster; darüber bin ich \erhaben (z. B. über Klatsch) das berührt mich nicht, dem bin ich, fühle ich mich überlegen; darüber muss man \erhaben sein das darf einen nicht stören, kränken, darüber muss man hinwegsehen können; seine Arbeit, Leistung ist über jedes Lob \erhaben ist so vorzüglich, dass man sie nicht zu loben braucht; er ist über jeden Tadel, jeden Verdacht \erhaben; seine anständige Gesinnung ist über jeden Zweifel \erhaben [urspr. Part. zu mhd. erheben „in die Höhe heben“]

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er|ha|ben <Adj.> [mhd. erhaben; altes 2. Part. von: erheben = in die Höhe heben]:
1. (bes. Fachspr.) aus einer Fläche hervortretend, herausragend:
nur die -en Stellen der Platte erscheinen beim Druck.
2. durch seine Großartigkeit feierlich stimmend, weihevoll:
ein -es Gefühl;
ein -er Anblick;
R vom Erhabenen zum Lächerlichen ist nur ein Schritt (nach einem Ausspruch Napoleons auf seiner Flucht aus Russland).
3. überlegen; von etw. nicht mehr berührt:
er fühlt sich über alles e.;
über jeden Verdacht e. sein (keinen Verdacht zulassen);
seine Arbeit ist über jeden Zweifel e. (lässt keinen Zweifel zu).

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er|ha|ben <Adj.> [mhd. erhaben; altes 2. Part. von: erheben = in die Höhe heben]: 1. (bes. Fachspr.) aus einer Fläche hervortretend, herausragend: nur die -en Stellen der Platte erscheinen beim Druck; bei Tapeten mit -em Muster, das man fühlen kann, wenn man die Tapete anfasst (Kurier 12. 5. 84, 10). 2. durch seine Großartigkeit feierlich stimmend, weihevoll: ein -es Gefühl; -e Gedanken; ein -er Anblick; eine -e Bürgerpflicht (Kühn, Zeit 51); <subst.:> das Profane immer nahe am Erhabenen (Fries, Weg 144); R vom Erhabenen zum Lächerlichen ist nur ein Schritt (nach einem Ausspruch Napoleons auf seiner Flucht aus Russland). 3. überlegen; von etw. nicht mehr berührt: über jeden Verdacht e. sein; über solche kleinliche Kritik muss man e. sein; seine Arbeit ist über alles Lob, über jeden Zweifel e.; (abwertend:) er fühlt sich über alles e.; Sie ... schritt e. davon (Bastian, Brut 12).

Universal-Lexikon. 2012.