Wạs|ser|wirt|schaft 〈f. 20; unz.〉 planmäßige Erfassung u. Verteilung von Wasser als Trinkwasser, für Industriebedarf, Bewässerung usw.
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Wạs|ser|wirt|schaft, die <o. Pl.>:
Gesamtheit der Maßnahmen zur Wasserversorgung, zur Entsorgung von Abwasser u. zur Regulierung des Wasserhaushalts.
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Wasserwirtschaft,
zielbewusste Ordnung aller menschlichen Einwirkungen auf das ober- und unterirdische Wasser in Bezug auf Menge, Güte und Biologie. Da Wasser als Naturschatz weder vermehrt noch ersetzt werden kann und den Gesetzen des natürlichen Wasserkreislaufs unterliegt, bedürfen sowohl die Wassernutzung als auch der Schutz vor Wasser gesetzlicher, auf die Interessen des Gemeinwohls abgestimmter Regelungen (Wasserrecht). Die Überwachung der Wasserwirtschaft und das Ordnen des Wasserhaushalts sind eine Hoheitsaufgabe des Staates, wahrgenommen durch die Behörden der Wasserwirtschaftsverwaltung, v. a. der Wasserwirtschaftsämter. Wichtigster Teil der Wasserwirtschaft sind die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung. Der Jahresumsatz der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen beträgt rd. 45 Mrd. DM; rd. 15 Mrd. DM werden jährlich investiert. Die Wasserentsorgung ist der investitionsträchtigste Industriebereich.
Die aktive Wasserwirtschaft umfasst alle Nutzungen des natürlich vorhandenen Wassers. Einige davon sind mit einem nahezu völligen (z. B. Bewässerung) oder teilweisen (z. B. Trinkwasser) Wasserverbrauch verbunden, andere Nutzungen gebrauchen das Wasser nur, ohne es zu verbrauchen (z. B. Schifffahrt). Ersetzen kann man manche Nutzungen gar nicht (z. B. Trinkwasser) oder kaum (z. B. Erholung/Sport), andere Nutzungsziele könnten auch auf andere Weise erreicht werden (z. B. Schifffahrt durch Eisenbahn oder Kraftwagen). Die passive Wasserwirtschaft schützt vor negativen Auswirkungen (z. B. vor Wassermangel), oder sie sichert die Qualität (Wassergüte) oder den Standort (z. B. durch Entwässerung). Zum Erreichen verschiedener Ziele der Wasserwirtschaft sind Maßnahmen des Wasserbaus erforderlich.
Die Wasserwirtschaft im Bergbau befasst sich mit allen technischen, bergmännischen und wirtschaftlichen Fragen, die die Sicherung der Grubenbaue gegen Eindringen von Oberflächen-, Grund- und Speicherwasser sowie thermaler Solen und die Beseitigung von zugeflossenem Wasser betreffen. Teilgebiete der bergmännischen Wasserwirtschaft sind die Wasserhaltung und die Wasserlösung.
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Wạs|ser|wirt|schaft, die <o. Pl.>: Maßnahmen zur Wasserversorgung u. zur Regulierung des Wasserhaushalts.
Universal-Lexikon. 2012.