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Wasserrecht
Wạs|ser|recht 〈n. 11Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen über Nutzung u. Schutz von Gewässern

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Wạs|ser|recht, das:
gesetzliche Bestimmung bes. über Schutz u. Benutzung von Gewässern.

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Wasser|recht,
 
die Gesamtheit der Regelungen, die das Wasser als Lebensgrundlage und seine Bedeutung für Wasserwirtschaft und Landeskultur und als Verkehrsweg (Wasserstraße) betreffen. In Deutschland besitzt gemäß Art. 75 Nummer 4 GG der Bund das Recht, Rahmenvorschriften (Rahmengesetz) über das Wasserhaushaltsrecht zu erlassen, was durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG, Wasserhaushalt) geschehen ist. Der verkehrsrechtliche Wasserbereich unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 74 Nummer 21 GG). Die Rechtsverhältnisse an Bundeswasserstraßen sind im Bundeswasserstraßengesetz in der Fassung vom 23. 8. 1990 behandelt. Im Übrigen fällt das Wasserrecht in die Zuständigkeit der Länder, die in Ergänzung zum WHG im Wesentlichen übereinstimmende Wassergesetze erlassen haben. So sind die Einteilungen und das Eigentum an Gewässern, die Gewässeraufsicht und der Gesetzesvollzug landesrechtlich geregelt.
 

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Wạs|ser|recht, das <o. Pl.>: gesetzliche Bestimmungen bes. über Schutz u. Benutzung von Gewässern.

Universal-Lexikon. 2012.