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Abkommen
Übereinkommen; Übereinkunft; Konvention; Vereinbarung; Abmachung; Einigung; Vertrag; Kontrakt

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ab|kom|men ['apkɔmən], kam ab, abgekommen <itr.; ist:
a) sich ungewollt (von einer eingeschlagenen Richtung) entfernen:
vom Weg, Kurs abkommen.
Syn.: abweichen.
b) etwas, was man früher, ursprünglich als Ziel, Aufgabe gehabt hat, nicht mehr tun, wollen, anstreben:
davon, von diesem Plan bin ich wieder abgekommen.
Syn.: ablassen, sich abschminken (salopp), abschreiben (ugs.), absehen von, aufgeben, aufstecken (ugs.), entsagen (geh.), fallen lassen, lassen, sich lossagen, preisgeben, verzichten, zurücktreten.

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ạb||kom|men 〈V. intr. 170; ist
1. sich entfernen, freikommen, loskommen
2. von etwas \abkommen
2.1 von einer eingeschlagenen Richtung abweichen
2.2 von einer Meinung, einer Position abrücken, eine Meinung, eine Position aufgeben
● ein aufgelaufenes Schiff kommt ab gelangt wieder in Fahrwasser ● \abkommen können sich (von einer Tätigkeit) für eine bestimmte Zeit frei machen können ● der Schwimmer, Läufer ist gut, schlecht abgekommen hat einen guten, schlechten Start gehabtbeim Schuss \abkommen das Ziel verfehlen; von einer Ansicht \abkommen seine Ansicht ändern; von einem Brauch \abkommen einen B. nicht mehr beachten; vom Wege \abkommen sich verirren, den Weg verlieren

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ạb|kom|men <st. V.; ist:
1.
a) sich, ohne es zu merken, ohne es verhindern zu können, von einer eingeschlagenen Richtung entfernen:
vom Weg[e], vom Kurs, bei Glatteis von der Fahrbahn a.;
b) abschweifen (2):
vom Thema a.;
c) etw. aufgeben:
von einem Plan wieder a.
2.
a) (Sport) einen Wettkampf, eine sportliche Übung in bestimmter Weise beginnen:
der Springer ist gut [von der Sprungschanze] abgekommen;
b) (Schießen) bei der Abgabe des Schusses eine bestimmte Zielrichtung haben:
er ist zu tief, ist 8 hoch links abgekommen.
3. <meist im Inf.> eine Tätigkeit unterbrechen:
für ein paar Stunden [vom Dienst] a. können.
4. außer Gebrauch, aus der Mode kommen:
diese Sitte ist heute ganz abgekommen.

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abkommen,
 
Geographie: nach längerer Abflusslosigkeit erneut fließen. Besonders in ariden Gebieten bei episodischer Wasserführung (Wadi, Rivier) setzt nach seltenen, starken Regengüssen plötzlich wieder der Abfluss ein: das Gerinne »kommt ab«.

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Ạb|kom|men, das; -s, - [zu veraltet abkommen = zu einer Abmachung kommen, mhd. abekomen = (von einer Schuld) durch eine Abmachung loskommen]: [vertragliche] Übereinkunft [bes. zwischen Staaten, wirtschaftlichen Institutionen o. Ä.]: ein geheimes A. zwischen zwei Staaten; ein A. [mit jmdm., über etw.] treffen, schließen; Ich habe ein A. mit dem Schalterhengst am Bahnhof getroffen (Kirst, Aufruhr 6).

Universal-Lexikon. 2012.