Akademik

zurücktreten
Amt zur Verfügung stellen; abtreten; den Staffelstab weitergeben (umgangssprachlich); abdanken; (Amt) niederlegen

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zu|rück|tre|ten [ts̮u'rʏktre:tn̩], tritt zurück, trat zurück, zurückgetreten <itr.; ist:
1. nach hinten treten:
einen Schritt zurücktreten.
2. eine Stellung, ein Amt aufgeben:
die Ministerin ist zurückgetreten.
Syn.: abdanken, abtreten, ausscheiden, aussteigen (ugs.), gehen, kündigen, verlassen, weggehen.

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zu|rụ̈ck||tre|ten 〈V. intr. 263; ist
1. nach hinten treten
2. in die Gegenrichtung treten
3. jmdn. \zurücktreten jmdn. treten (als eine Vergeltungsmaßnahme)
4. 〈fig.〉
4.1 weniger werden, sich verringern
4.2 in den Hintergrund treten, einen Posten aufgeben, sich davon zurückziehen
4.3 von einem Recht keinen Gebrauch machen
4.4 eine (Kauf-)Vereinbarung rückgängig machen
● der Fluss ist bald nach der Überschwemmung wieder in sein altes Bett zurückgetreten; den großen Vorteilen gegenüber, die damit geboten werden, treten die kleinen Nachteile völlig zurück 〈fig.〉; jetzt müssen alle anderen Pläne hinter dieser Aufgabe \zurücktreten; die Regierung ist gestern zurückgetreten; er trat ganz hinter seinem berühmten Bruder zurück 〈fig.〉; in den Schatten des Baumes \zurücktreten; von der Bahnsteigkante \zurücktreten!; von einem Amt \zurücktreten; sie können von dem Kauf binnen 14 Tagen \zurücktreten

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zu|rụ̈ck|tre|ten <st. V.>:
1. <hat> jmdn. wieder, seinerseits treten.
2. <ist> nach hinten treten:
einen Schritt zurücktreten;
bitte von der Bahnsteigkante z.!
3. <ist> (seltener) zurückspringen (3):
das Ufer tritt hier zu einer Bucht zurück.
4. <ist> weniger wichtig werden, an Bedeutung verlieren, in den Hintergrund treten:
kleine Betriebe treten immer mehr zurück;
der Egoismus muss hinter der Solidarität z.
5. <ist> sein Amt niederlegen:
von einem Amt z.;
sie ist [als Vorsitzende] zurückgetreten;
die Regierung, der Kanzler soll z. (demissionieren).
6. <ist> (auf ein Recht o. Ä.) verzichten:
ich trete von meinem Kaufrecht zurück.
7. <ist> (eine Vereinbarung o. Ä.) für ungültig erklären, rückgängig machen:
von dem Vertrag, Kauf kannst du innerhalb einer Woche z.

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zu|rụ̈ck|tre|ten <st. V.>: 1. vgl. ↑zurückschlagen (1) <hat>. 2. nach hinten treten <ist>: einen Schritt z.; bitte von der Bahnsteigkante z.! 3. (seltener) zurückspringen (3) <ist>: eine weite Buchtung, zu der hier das Ufer ... zurücktritt (Th. Mann, Krull 326). 4. weniger wichtig werden, an Bedeutung verlieren, in den Hintergrund treten <ist>: kleine Betriebe treten immer mehr zurück; Die Kirche als Bauaufgabe tritt zurück (Bild. Kunst III, 34); der Egoismus muss hinter der Solidarität z.; demgegenüber tritt alles andere stark zurück. 5. sein Amt niederlegen, abgeben <ist>: die Regierung, der Kanzler soll z. (demissionieren); er ist [als Vorsitzender] zurückgetreten; von einem Amt z. 6. (auf ein Recht o. Ä.) verzichten <ist>: ich trete von meinem Kaufrecht zurück. 7. (eine Vereinbarung o. Ä.) für ungültig erklären, rückgängig machen <ist>: von dem Vertrag, Kauf kannst du innerhalb einer Woche z.

Universal-Lexikon. 2012.