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Kla|vier|aus|zug 〈[ -vi:r-] m. 1u; Mus.〉 die umgesetzte Partitur eines Orchesterwerkes zur Wiedergabe auf dem Klavier
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Kla|vier|aus|zug, der (Musik):
Einrichtung, Bearbeitung einer vielstimmigen Komposition für die Wiedergabe auf dem Klavier (bes. zum Zweck des Einstudierens von Gesangspartien).
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Klavierauszug,
seit Mitte des 18. Jahrhunderts Bearbeitung eines zunächst nicht für das Klavier komponierten Musikstücks (Sinfonie, Kammermusik, Oper u. a.) zur Wiedergabe auf dem Klavier, um z. B. ein Werk bei Proben ohne Orchester begleiten zu können. Bei dem zum Studium dienenden Klavierauszug größerer Vokalwerke ist nur der Instrumentalteil für Klavier bearbeitet; die Singstimmen werden unverändert darüber gesetzt; auch die Originalinstrumentation kann ein Klavierauszug andeutungsweise vermitteln. Für sinfonische Musik gibt es auch Klavierauszüge in der Bearbeitung zu vier Händen.
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Kla|vier|aus|zug, der: Einrichtung, Bearbeitung einer vielstimmigen Komposition für die Wiedergabe auf dem Klavier (bes. zum Zweck des Einstudierens von Gesangspartien).
Universal-Lexikon. 2012.