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Partitur
Orchestermaterial; Klavierauszug; Stimmen; Noten

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Par|ti|tur 〈f. 20; Mus.〉 Gesamtniederschrift eines vielstimmigen Musikstückes, jeweils in Einzelstimmen Takt für Takt untereinander [<ital. partitura]

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Par|ti|tur , die; -, -en [ital. partitura, eigtl. = Einteilung, zu: partire < lat. partiri, Partei] (Musik):
übersichtliche, Takt für Takt in Notenschrift auf einzelnen übereinanderliegenden Liniensystemen angeordnete Zusammenstellung aller zu einer vielstimmigen Komposition gehörenden Stimmen.

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Partitur
 
[italienisch, eigentlich »Einteilung«, zu lateinisch partiri »(ein)teilen«] die, -/-en, im Gegensatz zum Particell die in allen Einzelheiten ausgearbeitete Aufzeichnung aller, auf jeweils eigenen Systemen notierten Stimmen eines Musikwerks, wobei diese so untereinander gesetzt werden, dass die rhythmisch-metrischen Verläufe der Stimmen im Takt in der grafischen Anordnung korrespondieren. Seit dem 18. Jahrhundert setzte sich von oben nach unten die folgende Gliederung in Instrumentengruppen durch (z. B. J. Brahms, 4. Sinfonie, 4. Satz): Holzbläser (Flöten, Oboen, Klarinetten, Fagotte), Blechbläser (Hörner, Trompeten, Posaunen), Schlagzeug, Streicher (Violinen, Viola, Violoncello, Kontrabass). Bei Konzerten ist die Solostimme allgemein über der 1. Violine notiert. Als Klavierpartituren werden erweiterte Klavierauszüge bezeichnet, in denen der Orchesterpart im Klaviersatz zusammengefasst und jede einzelne Vokalstimme in normaler Partiturordnung wiedergegeben ist (z. B. bei Chor- und Bühnenwerken; entsprechend die Bezeichnung Orgelpartitur).
 
Die Aufzeichnung der ältesten mehrstimmigen Musik in Partituren ist seit dem 12. Jahrhundert belegt, wurde im 13. Jahrhundert aber vom Chorbuch abgelöst. Seit etwa 1550 sind, jedoch nur vereinzelt, wieder Partituren überliefert. Gedruckte Partituren, wie z. B. die von C. Monteverdis »Orfeo« (1609), waren bis nach 1750 selten. Mit der Ausbildung des modernen Orchesters seit dem späteren 18. Jahrhundert erhielt die Partitur besondere Bedeutung. Partiturlesen und Partiturspiel, die Fertigkeit, aus einer Partitur eine Vorstellung des vollständigen Klangbildes zu gewinnen oder in den wesentlichen Zügen auf dem Klavier darzustellen, bilden wichtige Voraussetzungen für den Dirigenten. Seit A. Schönberg (nach 1924) dazu übergegangen ist, alle Instrumente untransponiert zu notieren, hat sich dies im Bereich der Neuen Musik mehr und mehr durchgesetzt. Auch für die Musik nach 1950 wurde der Begriff Partitur (z. B. elektronische Partitur, Aufführungspartitur, Realisationspartitur) für die Aufzeichnung von Kompositionen aller Art beibehalten (musikalische Grafik, Hörpartitur).
 
Literatur:
 
K. Haller: P.-Anordnung u. musikal. Satz (1970);
 K. Haller: P., in: Hwb. der musikal. Terminologie, hg. v. H. H. Eggebrecht, Losebl. (1972 ff.);
 H. Besseler u. P. Gülke: Schriftbild der mehrstimmigen Musik (Leipzig 1973);
 M. Dickreiter: Partiturlesen (41991).
 

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Par|ti|tur, die; -, -en [ital. partitura, eigtl. = Einteilung, zu: partire < lat. partiri, ↑Partei] (Musik): übersichtliche, Takt für Takt in Notenschrift auf einzelnen übereinander liegenden Liniensystemen angeordnete Zusammenstellung aller zu einer vielstimmigen Komposition gehörenden Stimmen: Mit klarem Gespür für differenzierte und transparente Klangwirkungen folgt er der P. in ihre feinsten Verästelungen (Orchester 7/8, 1984, 665).

Universal-Lexikon. 2012.