Akademik

einstecken
kassieren; einkassieren; (Geld) scheffeln (umgangssprachlich); einnehmen; einstreichen; klingende Münze machen (umgangssprachlich)

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ein|ste|cken ['ai̮nʃtɛkn̩], steckte ein, eingesteckt <tr.; hat:
1. (in eine dafür vorgesehene Vorrichtung o. Ä.) hineinstecken:
den Stecker einstecken.
2.
a) einwerfen:
er hat den Brief eingesteckt.
b) etwas in die Tasche stecken, um es bei sich zu haben:
den Schlüssel einstecken; steck [dir] etwas Geld ein; hast du genügend Geld eingesteckt? (bei dir; in der Tasche?).
3. (ugs.) (etwas Negatives) widerstandslos, stumm, ohne Aufbegehren hinnehmen:
Demütigungen, Kritik einstecken; die Mannschaft musste eine schwere Niederlage einstecken.
Syn.: dulden, erdulden, erleiden, ertragen, schlucken (ugs.), sich bieten lassen, sich gefallen lassen, über sich ergehen lassen, verschmerzen.

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ein||ste|cken 〈V. tr.; hat
1. hineinstecken, an sich nehmen, in die Tasche stecken
2. 〈umg.〉
2.1 einnehmen (Geld, Profit)
2.2 einsperren, ins Gefängnis bringen (Missetäter)
3. 〈fig.; umg.〉 ertragen, hinnehmen
● eine Beleidigung, Grobheit, Kränkung \einstecken müssen; vergiss nicht, deine Brille, dein Frühstück, dein Geld einzustecken; ich habe die Eintrittskarten vergessen einzustecken; bei diesem Geschäft hat er einige Tausender eingesteckt 〈umg.〉 einige tausend Euro verdient ● bei ihm muss sie viel \einstecken 〈fig.〉 sie muss sich von ihm manches sagen lassen, ohne erwidern zu können ● sie steckt nichts ein 〈umg.〉 sie lässt sich nichts gefallen, sie wehrt sich gegen Ungerechtigkeiten

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ein|ste|cken <sw. V.; hat:
1.
a) in etw. dafür Vorgesehenes [hinein]stecken:
den Schlüssel ins Schloss e.;
b) durch Hineinstecken an einer bestimmten Stelle befestigen:
das Betttuch zwischen Bettkante und Matratze e.
2. (ugs.) in den Briefkasten einwerfen:
könntest du [mir] die Briefe e.?
3. in die Tasche o. Ä. stecken, um es bei sich zu haben:
ich habe vergessen, [mir] Geld einzustecken.
4. (ugs. abwertend) (von Geld o. Ä.) für sich behalten, in Anspruch nehmen; in die eigene Tasche stecken:
den ganzen Gewinn e.
5. hinnehmen, ohne sich zu wehren; hinunterschlucken (2 a):
Demütigungen, Schläge, Kritik, vieles schweigend e. [müssen].
6. (ugs.) jmdm. überlegen sein, ihn mühelos übertreffen:
alle Konkurrenten e.
7. (ugs.) ins Gefängnis bringen, zu einer Freiheitsstrafe verurteilen.

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ein|ste|cken <sw. V.; hat: 1. a) in etw. dafür Vorgesehenes [hinein]stecken: den Stecker [in die Steckdose] e.; den Schlüssel ins Schloss e.; das Bügeleisen (ugs.; den Stecker des Bügeleisens in die Steckdose) e.; b) durch Hineinstecken an einer bestimmten Stelle befestigen: das Bettuch zwischen Bettkante und Matratze e. 2. (ugs.) in den Briefkasten einwerfen: könntest du [mir] die Briefe e.? 3. in die Tasche o. Ä. stecken, um es bei sich zu haben: die Zigaretten, die Schlüssel, sein Frühstücksbrot e.; Er nahm den Messschieber aus dem Kasten, steckte den Kugelschreiber ein und griff zum Skizzenblock (H. Gerlach, Demission 24); ich habe vergessen, [mir] Geld einzustecken; Haben Sie eine Zigarette e.? (ugs.; bei sich?; Bieler, Bonifaz 55). 4. (ugs. abwertend) (von Geld o. Ä.) für sich behalten, in Anspruch nehmen; in die eigene Tasche stecken: den ganzen Gewinn e.; er steckt eine hohe Pension ein (bezieht eine ungerechtfertigt hoch erscheinende Pension); Er würde eine Urkunde zu den anderen Urkunden heften und die Prämie e. (H. Gerlach, Demission 90). 5. hinnehmen, ohne sich zu wehren; hinunterschlucken: Demütigungen, Schläge, Kritik, vieles schweigend e. [müssen]; Ich ... musste auf vieles verzichten und von Mutter viel e. (Hörzu 27, 1979, 103); Wenn man nur e. muss, kann man eine gewisse spielerische Linie nicht mehr beibehalten (SZ 22. 10. 85, 44). 6. (ugs.) jmdm. überlegen sein, ihn mühelos übertreffen: alle Konkurrenten e.; Er ist ja schließlich ein fanatischer Grafiker, kann den Kubin und den Fronius e. (Wiener 11, 1983, 17). 7. (ugs.) ins Gefängnis bringen, zu einer Freiheitsstrafe verurteilen: der Dieb ist für drei Monate eingesteckt worden.

Universal-Lexikon. 2012.