einkassieren; (Geld) scheffeln (umgangssprachlich); einnehmen; einstreichen; klingende Münze machen (umgangssprachlich); (Gewinn) einstecken; zur Kasse bitten; einkassieren; kippen; zu Fall bringen
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kas|sie|ren [ka'si:rən] <tr.; hat:(Geld, einen zur Zahlung fälligen Betrag) einziehen:
das Geld, die Beiträge kassieren.
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kas|sie|ren1 〈V. tr.; hat〉
2. sich aneignen, entwenden
3. 〈fig.; umg.〉 gefangen setzen, verhaften
[→ Kasse]
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kas|sie|ren2 〈V. tr.; hat〉
1. für ungültig erklären (Urteil)
[<spätlat. cassare „für ungültig erklären, annullieren“; zu lat. cassus „leer, nichtig“]
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1.
a) (einen zur Zahlung fälligen Betrag) einziehen:
die Miete k.;
er hat zwei Euro kassiert;
<auch ohne Akk.-Obj.:> der Kellner hat schon kassiert;
b) (ugs.) jmdm. einen fälligen Betrag abverlangen:
der Kellner muss noch zwei Gäste k.
2. (ugs.)
a) einnehmen:
hohe Prämien, Zinsen k.;
er kassiert ein ansehnliches Honorar;
Ü Lob, Anerkennung k.;
b) (etw. Unangenehmes) hinnehmen müssen:
Strafpunkte, ein Tor k.;
während einer Prügelei einen Schlag, ein blaues Auge k.;
unsere Mannschaft kassierte Kritik, eine Niederlage.
3. (ugs.)
die Polizei kassierte seinen Führerschein;
der Konzern versucht die kleineren Betriebe zu k. (aufzukaufen);
b) gefangen nehmen:
der Bankräuber wurde gestern kassiert.
2kas|sie|ren <sw. V.; hat [spätlat. cassare = aufheben, annullieren, zu lat. cassus = leer, nichtig]:
1. seines Amtes entheben, unehrenvoll aus dem Dienst entlassen.
2. (Rechtsspr.) (ein Gerichtsurteil) aufheben.
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1kas|sie|ren <sw. V.; hat [für älter: einkassieren, LÜ von ital. incassare, ↑Inkasso]: 1. a) (einen zur Zahlung fälligen Betrag) einziehen: die Miete k.; er hat zwei Mark kassiert; der Gasmann kommt morgen k.; b) (ugs.) jmdm. einen fälligen Betrag abverlangen: ein Organisationsfeind wurde einige Wochen nicht kassiert und darauf automatisch aus der Mitgliederliste gestrichen (Bredel, Väter 149). 2. (ugs.) a) einnehmen: hohe Prämien, Zinsen k.; er kassiert ein ansehnliches Honorar; mein Chef kommt einmal in der Woche, ... für die Stunden zu k., die ich geschrieben hab' (Aberle, Stehkneipen 120); Ü Lob, Anerkennung k.; Parteifanatiker, die Prestigeerfolge k. wollen (FAZ 115, 1958, 1); b) (etw. Unangenehmes) hinnehmen müssen: Strafpunkte, ein Tor k.; während einer Prügelei einen Schlag, ein blaues Auge k.; unsere Mannschaft kassierte Kritik, eine Niederlage; der Junge entkommt, und der Polizist kassiert seinen Spott (Lenz, Brot 35). 3. (ugs.) a) jmdm. etw. wegnehmen; beschlagnahmen; sich aneignen: die Polizei kassierte seinen Führerschein; der Konzern versucht die kleineren Betriebe zu k. (konkurrenzunfähig zu machen u. sie dann aufzukaufen); b) gefangen nehmen: der Bankräuber wurde gestern kassiert; falls der Ami uns doch k. sollte ... (Küpper, Simplicius 141).
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2kas|sie|ren <sw. V.; hat [spätlat. cassare = aufheben, annullieren, zu lat. cassus = leer, nichtig]: 1. seines Amtes entheben, unehrenvoll aus dem Dienst entlassen: du bist verworfen worden und kassiert wegen Maßlosigkeit (Th. Mann, Krull 349). 2. (Rechtsspr.) (ein Gerichtsurteil) aufheben: ... fordere ich Sie auf, das Urteil zu k. (M. Walser, Eiche 57).
Universal-Lexikon. 2012.