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erleiden
ertragen; erdulden; zulassen; dulden; über sich ergehen lassen; durchmachen

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er|lei|den [ɛɐ̯'lai̮dn̩], erlitt, erlitten <tr.; hat:
1. (geh.) Leiden körperlicher oder seelischer Art ausgesetzt sein, die einem von anderen bewusst zugefügt werden:
Schmerzen erleiden; es ist kaum zu fassen, was sie alles in diesem Hause erleiden musste.
Syn.: aushalten, ausstehen, durchmachen, durchstehen, erdulden, ertragen, hinnehmen, leiden, mitmachen (ugs.), schlucken (ugs.), sich bieten lassen müssen, sich gefallen lassen müssen, tragen, verkraften, verschmerzen.
2. zugefügt bekommen:
eine Niederlage, Demütigungen, Spott erleiden.
Syn.: einstecken.

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er|lei|den 〈V. tr. 176; hatBöses, Schweres erleben, durch Leiden erfahren, ertragen, erdulden, aushalten ● eine Niederlage \erleiden zugefügt bekommen; einen Rückfall (nach einer Krankheit) \erleiden; Schaden, Schmerzen, Verluste \erleiden; er hat das gleiche Schicksal erlitten wie all die andern; Schiffbruch \erleiden 〈fig.〉 keinen Erfolg haben mit etwas, scheitern; den Tod \erleiden sterben ● der erlittene Schaden beträgt 10 000 Euro

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er|lei|den <unr. V.; hat [mhd. erlīden, ahd. irlīdan, zu leiden]:
a) Leiden ausgesetzt sein; durchstehen, erdulden:
große Schmerzen e.;
er hat [dort] viel Böses e. müssen;
b) Schaden zugefügt bekommen:
eine Niederlage, schwere Verluste, den Tod e.;
erlittenes Unrecht;
(verblasst:) einen Rückfall e. (erneut krank werden).

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er|lei|den <unr. V.; hat [mhd. erlīden, ahd. irlīdan, zu ↑leiden]: a) Leiden ausgesetzt sein; durchstehen, erdulden: große Schmerzen e.; er hat [dort] viel Böses e. müssen; ich bin nur eine Frau, ich muss es e. (Fallada, Herr 150); b) Schaden zugefügt bekommen: eine Niederlage, schwere Verluste, den Tod e.; erlittenes Unrecht; (verblasst:) einen Rückfall e. (erneut krank werden); die Verhandlungen erlitten eine Unterbrechung (wurden unterbrochen); c) leiden (3 a): Elsi ... lehnte manierlich ab; sie möge den Wein nicht e., sagte sie (Gotthelf, Elsi 129).

Universal-Lexikon. 2012.