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Fạ̈l|lung 〈f. 20; Chem.〉 Ausfällen (eines Stoffes)
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Fạ̈l|lung, die; -, -en:
die F. militärischer, politischer Entscheidungen.
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Fällung,
Ausfällung, Chemie: Abscheiden eines gelösten Stoffes durch Zugabe geeigneter fester, flüssiger oder gasförmiger Fällungsmittel als unlöslicher Niederschlag. Eine Fällung kann u. a. ausgelöst werden durch Reaktion des Fällungsmittels mit der zu fällenden Substanz, durch Änderung des pH-Wertes oder durch Überschreiten des Löslichkeitsprodukts. In der chemischen Analyse werden Fällungen zu Trennungen, für gravimetrische Bestimmungen (Gravimetrie) und in der Maßanalyse verwendet (Fällungstitration). Technische Anwendungen finden Fällungsreaktionen in der Trinkwasseraufbereitung und Abwasserreinigung.
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Universal-Lexikon. 2012.