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Gịl|de 〈f. 19〉
1. 〈urspr.; 11./12. Jh.〉 Vereinigung für wohltätige Zwecke, später zum gegenseitigen Schutz der Mitglieder (Brand\Gilde)
2. 〈dann〉 Zusammenschluss von Berufsgenossen zur Wahrung ihrer Interessen (Kaufmanns\Gilde, Handwerks\Gilde)
[<mnddt. gilde, Kollektivbildung (ags. z. B. gegilde) zu ahd. gelt, got. gild „Opfer, Zahlung, Steuer, Bruderschaft“; urspr. wahrscheinl. „Opfergelage anlässlich einer eingegangenen rechtl. Bindung“; → Geld]
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Gịl|de, die; -, -n [aus dem Niederd. < mniederd. gilde = Innung; Trinkgelage, urspr. wahrsch. = gemeinsamer Trunk anlässlich eines abgeschlossenen Rechtsgeschäftes, zu ↑ Geld od. ↑ gelten]:
1. genossenschaftliche Vereinigung bes. von Kaufleuten u. Handwerkern od. Zusammenschluss von religiös Gleichgesinnten (bes. im MA.) zur Förderung gemeinsamer gewerblicher od. religiöser Interessen, auch zum gegenseitigen Schutz der Mitglieder.
2. Gruppe von Leuten in gleichen Verhältnissen, mit gleichen Interessen, Absichten o. Ä.
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Gilde
[mittelniederdeutsch »Innung«, »Trinkgelage«, ursprünglich »gemeinsamer Trunk anlässlich eines abgeschlossenen Rechtsgeschäfts«], ursprüngliche Bezeichnung für »Opfergelage«, womit zugleich die kultisch-religiöse wie die gesellige Seite dieses frühmittelalterlichen Genossenschaftswesens zum Ausdruck gebracht wurde; seit karolingischer Zeit Bezeichnung v. a. für die freie Vereinigung von Berufsgenossen (besonders der Fernhändler) zur Förderung gemeinsamer Interessen, Pflege der Geselligkeit und zur gegenseitigen Hilfeleistung. In manchen Gegenden Deutschlands wurden auch Innungen (Einungen) und Zünfte als Gilde bezeichnet (v. a. seit dem 15./16. Jahrhundert synonym gebraucht). Die Anfänge reichen im Fränkischen Reich ins 8., in England ins 10., in Skandinavien ins 11. Jahrhundert zurück. Im Mittelalter gab es hauptsächlich Schutzgilden (gewährten dem Einzelnen Rechtsschutz), Gewerbegilden (Handwerks- und Kaufmannsgilden mit gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen; überragendes Beispiel: die Hanse), religiös-kultisch bestimmte Gilden (religiöse Bruderschaften) sowie besonders in Norddeutschland Bauerngilden. Mit der Herausbildung der modernen, liberal verfassten und marktwirtschaftlich funktionierenden Industriegesellschaft im 19. Jahrhundert waren die Gilden überholt; an ihre Stelle traten zum Teil Handwerksinnungen, Berufs- und Interessenverbände.
F. Lütge: Dt. Sozial- u. Wirtschaftsgesch. (31966, Nachdr. 1979);
G.n u. Zünfte. Kaufmänn. u. gewerbl. Genossenschaften im frühen u. hohen MA, hg. v. B. Schwineköper (1985).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Gewerbefreiheit statt Zunftzwang: Die Schranken fallen
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Gịl|de, die; -, -n [aus dem Niederd. < mniederd. gilde = Innung; Trinkgelage, urspr. wahrsch. = gemeinsamer Trunk anlässlich eines abgeschlossenen Rechtsgeschäftes, zu ↑Geld od. ↑gelten]: 1. genossenschaftliche Vereinigung bes. von Kaufleuten u. Handwerkern od. Zusammenschluss von religiös Gleichgesinnten (bes. im MA.) zur Förderung gemeinsamer gewerblicher od. religiöser Interessen, auch zum gegenseitigen Schutz der Mitglieder: Zum damaligen Bürgertum gehörten in erster Linie die in Zünften, Innungen und -n organisierten Handwerker und Kaufleute (Fraenkel, Staat 66). 2. Gruppe von Leuten in gleichen Verhältnissen, mit gleichen Interessen, Absichten o. Ä.: Die Gefahr schmiedet die G. der Rennfahrer ... zusammen (Frankenberg, Fahrer 13); (oft scherzh.:) Willy Junghans gehört seit 1957 zur G. der Möblierten (DM 5, 1966, 3).
Universal-Lexikon. 2012.