Staatsfeiertag
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Na|ti|o|nal|fei|er|tag [nats̮i̯o'na:lfai̮ɐta:k], der; -s, -e:Feiertag, an dem an ein wichtiges nationales Ereignis erinnert wird:
dieses Jahr wurde der Nationalfeiertag besonders festlich gefeiert.
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Na|ti|o|nal|fei|er|tag 〈m. 1〉 gesetzl. Feiertag einer Nation zur Erinnerung an ein polit. Ereignis
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Na|ti|o|nal|fei|er|tag, der:
[gesetzlicher] Feiertag zur Erinnerung an ein für die Nation wichtiges politisches Ereignis.
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Nationalfeiertag,
in der Regel gesetzlicher Feiertag zur Erinnerung an ein für die jeweilige Nation wichtiges politisches Ereignis, das auch den Namen des Nationalfeiertages bestimmen kann, z. B. in der Schweiz die Bundesfeier. In manchen Staaten gibt es zwei (und mehr) Nationalfeiertage, z. B. in Russland, Ungarn oder in der Tschechischen Republik. Begangen werden Nationalfeiertage insbesondere zum Gedenken (Gedenktag) an die Erlangung der Unabhängigkeit (z. B. in den USA: 4. 7. 1776, »Independence Day«, Brasilien, Israel [Jom Haazmaut]; auch in den meisten ehemaligen Kolonien europäischer Staaten) oder in Zusammenhang damit stehender Ereignisse (z. B. in Österreich, in Syrien oder den VAE), den Beginn einer Revolution (z. B. in Frankreich: 14. 7. 1789, Sturm auf die Bastille), die Ausrufung der Republik (z. B. in der Türkei), einen Aufstand (z. B. in Griechenland) oder einen Machtwechsel (Militärputsch u. Ä.), die Wahlen zu einer verfassunggebenden Versammlung (z. B. Italien [Datum nicht fest]) oder das In-Kraft-Treten einer Verfassung (Verfassungstag, z. B. in Polen). Auch der Geburtstag eines Monarchen kann Nationalfeiertag sein (z. B. in Japan oder Jordanien), ebenso der Tag des Nationalheiligen (z. B. Ungarn [Stephan der Heilige]). - Nationalfeiertag ist in Deutschland seit 1990 der Tag der deutschen Einheit.
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Na|ti|o|nal|fei|er|tag, der: [gesetzlicher] Feiertag zur Erinnerung an ein für die Nation wichtiges politisches Ereignis.
Universal-Lexikon. 2012.