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Türkei
Tür|kei, die; -:
Staat in Vorderasien u. Südosteuropa.

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Türkei,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 779 452 km2
 
Einwohner: (2000) 65,7 Mio.
 
Hauptstadt: Ankara
 
Amtssprache: Türkisch
 
Nationalfeiertag: 29. 10.
 
Währung: 1 Türkisches Pfund/Türkische Lira (TL.) = 100 Kuruş (krş.)
 
Zeitzone: 1300 Ankara = 1200 MEZ
 
türkisch Türkiye, amtlich türkisch Türkiye Cumhuriyeti [dʒʊm-; »Republik Türkei«], deutsch Republik Türkei, Staat in Vorderasien und Südosteuropa, grenzt im Norden an das Schwarze Meer, im zentralen Süden und im Westen an das Mittelmeer. Die das Schwarze Meer und das Mittelmeer verbindende Wasserstraße Bosporus-Marmarameer-Dardanellen trennt die europäische Türkei (Türkisch-Thrakien) im Westen von der asiatischen Türkei (Anatolien). Türkisch-Thrakien grenzt im Westen an Griechenland, im Norden an Bulgarien; Anatolien grenzt im Nordosten an Georgien und Armenien, im Osten an Iran, im Süden an Irak und Syrien. Die Staatsfläche umfasst 779 452 km2, davon 23 764 km2 in Europa (Türkisch-Thrakien, etwa so groß wie Mecklenburg-Vorpommern) und 755 688 km2 in Asien (Anatolien, mehr als doppelt so groß wie Deutschland); (2000) 65,7 Mio. Einwohner; 1990 lebten 6 Mio. Einwohner in Europa und 50,5 Mio. Einwohner in Asien. Hauptstadt ist Ankara, Amtssprache Türkisch. Währung: 1 Türkisches Pfund/Türkische Lira (TL.) = 100 Kuruş (krş.). Zeitzone: Osteuropäische Zeit (1300 Ankara = 1200 MEZ).
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Die am 7. 11. 1982 durch Volksabstimmung angenommene Verfassung (mehrfach, zuletzt 2001, revidiert) bestimmt die Türkei als parlamentarische Republik. Staatsoberhaupt ist der vom Parlament auf sieben Jahre gewählte und mit weit reichenden Vollmachten ausgestattete Präsident (keine Wiederwahl möglich). Er ernennt den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag die übrigen Mitglieder des Kabinetts sowie hohe Beamte, entscheidet über Staatsnotstand und Kriegsrecht und kann das Parlament auflösen. Trägerin der Legislative ist die Große Nationalversammlung, deren 550 Abgeordnete für eine Legislaturperiode von fünf Jahren nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden (Wahlrecht ab dem 18. Lebensjahr). Für Parteien existiert eine 10 %-Sperrklausel. Die Regierung bedarf des Vertrauens des Parlaments.
 
Parteien:
 
Seit 1983 existiert ein durch zahlreiche politische Auflagen reguliertes Mehrparteiensystem. Zu den einflussreichsten Parteien zählen die Demokratische Linkspartei (DSP, gegründet 1985; sozialdemokratisch), die Partei der Nationalen Bewegung (MHP, gegründet 1960; ultranationalistisch), die Tugendpartei (FP, gegründet 1997; islamisch), die Mutterlandspartei (ANAP, gegründet 1983; rechtskonservativ), die Partei des rechten Weges (DYP, gegründet 1984), die Republikanische Volkspartei (CHP; sozialdemokratisch) und die Demokratische Partei des Volkes (Hadep, gegründet 1994; prokurdisch). Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die Vereinigte Kommunistische Partei der Türkei (TBKP) und die islamistische Wohlfahrtspartei (RP) sind verboten. Im Juni 2001 wurde auch die Tugendpartei wegen staatsfeindlicher Aktivitäten verboten; die im Juli 2001 gegründete neue islamistische Glückspartei (SP) betrachtet sich als Nachfolgerin.
 
Gewerkschaften:
 
Die türkischen Gewerkschaften, denen politische Betätigung und Beziehungen zu politischen Parteien untersagt sind, unterliegen strenger staatlicher Kontrolle. Anerkennung, Tarif-, Streik- und Demonstrationsrecht sind restriktiv geregelt. Für bestimmte Berufsgruppen besteht Koalitionsverbot. Die beiden wichtigsten Dachverbände sind Türk-İş (Türkiye İşçi Sendikalarɪ Konfederasyonu; gegründet 1952) mit 32 Branchengewerkschaften und Föderationen (rd. 1,2 Mio. Mitglieder) und DİSK (Türkiye Devrimci İşçi Sendikalarɪ Konfederasyonu; gegründet 1967, 1980-91 verboten), dem 26 Einzelgewerkschaften angeschlossen sind. Türk-İş und DİSK sind Mitglieder des IBFG und des EGB.
 
Wappen:
 
Es existiert in verschiedenen Ausführungen, zeigt aber stets als Staatsemblem die islamischen Symbole Halbmond und Stern. Meist stehen sie in einem roten Hochoval, in dem zusätzlich am oberen Rand die offizielle Staatsbezeichnung erscheint.
 
Nationalfeiertage:
 
Nationalfeiertag ist der 29. 10., der an die Ausrufung der Republik 1923 erinnert.
 
Verwaltung:
 
Es bestehen 79 Provinzen (»İl«), die sich in Bezirke (»İlçe«) und weiter in Gemeinden (»Bucak«) gliedern. Jede Provinz verfügt über eine gewählte Provinzversammlung; die Gouverneure fungieren sowohl als Vertreter der Zentralregierung als auch der jeweiligen Provinzen als Gebietskörperschaft.
 
Recht:
 
Das Rechtssystem ist geprägt durch die Rezeption von europäischen Kodifikationen nach dem Ersten Weltkrieg. Das italienische StGB und die deutsche StPO sind weitgehend übernommen worden. Das HGB von 1926 beruhte auf dem deutschen HGB, wurde jedoch 1956 revidiert. Der Code de Procédure Civile des schweizerischen Kantons Neuenburg von 1925 diente als Vorbild für die türkische ZPO, in die jedoch auch zahlreiche Bestimmungen der deutschen ZPO aufgenommen wurden. Besonders bedeutsam war 1926 die Rezeption der beiden ersten Teile des schweizerischen ZGB von 1907 und großer Teile des schweizerischen Obligationenrechts von 1911. Es wurden jedoch gewisse Traditionen, die auf dem Islam beruhen, in der Türkei beibehalten. Gesetzesergänzungen der jüngeren Zeit (u. a. 1988 im ZGB) sind eigenständige türkische Entwicklungen. Im Gesellschaftsrecht schuf die Türkei die rechtlichen Grundlagen für eine moderne Wirtschaftsstruktur. So wurde 1981 eine Kapitalmarktbehörde eingerichtet, die u. a. eine gewisse staatliche Kontrolle über die Gründung von Handelsgesellschaften ermöglicht. Das Internationale Privatrecht von 1982 regelt sowohl die Bestimmungen des anwendbaren Rechts als auch die internationale Gerichtsbarkeit auf diesem Gebiet.
 
Der Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist zweistufig. Erstinstanzliche Gerichte sind Friedens-, Amts-, Amtsstraf-, Handels- und Militärgerichte sowie Gerichte für die Staatssicherheit; zweite und letzte Instanz ist der Kassationshof in Ankara. Die Friedensgerichte können in Zivilsachen bei geringem Streitwert und in einigen Sonderfällen angerufen werden. Für Fälle mit höherem Streitwert sind die Amts- oder die Handelsgerichte zuständig. Für verwaltungsrechtliche Fälle steht in jedem aus jeweils mehreren Provinzen bestehenden Gerichtsbezirk ein Verwaltungsgericht zur Verfügung. Gegen Urteile der Verwaltungsgerichte kann im Wege des Kassationsverfahrens das Höhere Verwaltungsgericht angerufen werden. Seit 1961 besteht ein Verfassungsgericht.
 
Streitkräfte:
 
Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Dauer des Grundwehrdienstes 18 Monate, für Hochschulabsolventen 16 Monate) beträgt etwa 640 000, die der paramilitärischen Gendarmerie (Jandarma) rd. 150 000 Mann. Das Heer (rd. 525 000 Soldaten) verfügt v. a. über eine Infanterie- und eine mechanisierte Division, neun Infanterie-, 14 Panzer-, vier Kommando- und 17 mechanisierte Brigaden. Zur Luftwaffe gehören etwa 63 000, zur Marine rd. 52 000 Mann. Die Ausrüstung umfasst im Wesentlichen etwa 4 200 Kampfpanzer (rd. 2 900 M-48, 900 M-60, 400 Leopard 1), rd. 500 Kampfflugzeuge (F-4 Phantom, F-5, F-16), 20 Zerstörer/Fregatten, 15 U-Boote und 50 Kleine Kampfschiffe. - Die Türkei ist seit 1952 Mitglied der NATO und seit 1992 (formal seit 1995) assoziiertes Mitglied der WEU. Ein umfangreiches, ab Mitte der 90er-Jahre laufendes und langfristig geplantes Modernisierungs- und Beschaffungsprogramm soll die Mobilität und Schlagkraft der türkischen Streitkräfte erhöhen. Gleichzeitig ist die Reduzierung der Personalstärke auf etwa 425 000 Mann vorgesehen.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Außer einem kleinen Anteil an Europa (Türkisch-Thrakien) umfasst die Türkei die Halbinsel Kleinasien und reicht im Osten bis zum Ararathochland. Sie gehört (mit Ausnahme eines kleinen Teils des obermesopotamischen Tafellandes in Südostanatolien) zum eurasiatischen Kettengebirgsgürtel. - Das von Gebirgen umschlossene Hochland Inneranatoliens mit kristallinen Massen im Untergrund ist weithin von jungtertiären Schichttafeln und jungvulkanischen Gesteinen bedeckt. Es steigt von durchschnittlich 800 m über dem Meeresspiegel im Westen auf über 1 200 m über dem Meeresspiegel im Osten an, schließt abflusslose Senken ein und wird von Bergzügen mit zum Teil aufgesetzten Vulkanen überragt. (In den vulkanischen Auswurfmassen des Erciyas Dağɪ entstanden die Höhlenkirchen von Göreme.) Umrahmt ist das Hochland vom Pontischen Gebirge im Norden, vom Taurus im Süden beziehungsweise Osten und vom westanatolischen Bergland. Taurus und Pontisches Gebirge treten am oberen Euphrat eng aneinander und bilden im Osten mit dem Ararathochland ein von Senken durchzogenes, größtenteils vulkanisches Hochgebirgsland mit den höchsten Erhebungen der Türkei (Ararat 5 137 m über dem Meeresspiegel). Westanatolien wird durch tektonische Grabensenken zerschnitten, es dacht sich zur stark gegliederten Küste der Ägäis ab. Nördlich von Dardanellen, Marmarameer und Bosporus schließt sich das thrakische Rumpfflächenland mit Mittelgebirgen im Norden (Istranca Dağlarɪ) und Süden an. Die Verbindung mit Europa wurde im Quartär durch Einbruch des Marmarameeres und die Überflutung der ehemaligen Flusstäler von Bosporus und Dardanellen unterbrochen. Die tektonischen Bewegungen sind in ganz Anatolien noch nicht abgeklungen, wie die Erdbeben in der jüngsten Zeit beweisen (bei İzmir und Gediz 1970, Burdur und Bingöl 1971, Muradiye in der Provinz Van 1976, Erzincan 1991, Dinar 1995, Adana 1998).
 
Klima:
 
Die Türkei liegt im Bereich des Mittelmeerklimas mit insgesamt milden, feuchten Wintern und trockenen, heißen Sommern (zwischen submediterran und subtropisch-mediterran). Bedingt durch Höhenlage, Lage innerhalb der planetarischen Zirkulation und Relief wird das Klima in einzelnen Landesteilen stark modifiziert. Besonders das im Regenschatten von Pontischem Gebirge und Taurus gelegene Inneranatolien hat kontinentales Klima mit heißen, trockenen Sommern und kalten Wintern. Die Niederschläge nehmen im Inneren Anatoliens von Westen nach Osten und von den tieferen zu den höheren Lagen zu (Ankara: mittlere Jahresniederschlagsmenge 360 mm, Erzurum 476 mm). Das Ararathochland weist streng kontinentale Klimazüge auf (kurzer, heißer, regenarmer Sommer, langer, schneereicher Winter). Ganzjährig ausreichende Niederschläge und gemäßigte Temperaturen hat die Schwarzmeerküste (Trabzon: mittlere Temperatur im August 23 ºC, im Januar 7,2 ºC, mittlere Jahresniederschläge 837 mm), im Hinterland von Rize werden zum Teil Jahresniederschläge von über 2 000 mm erreicht (Kaçkargebirge). Zum mittelmeerischen Klimabereich gehören die Süd- und Westküstenbereiche (İzmir: mittlere Temperatur im August 27 ºC, im Januar 9 ºC, mittlere Jahresniederschläge 693 mm) sowie Teile der Schwarzmeerküste.
 
Gewässer:
 
Die Flüsse sind wegen der jahreszeitlich wechselnden Niederschlagsmengen großen Wasserstandsschwankungen unterworfen. Wichtigste Flüsse sind Kɪzɪlɪrmak, Sakarya und Yeşilirmak (zum Schwarzen Meer), Gediz und Büyük Menderes (zur Ägäis), Seyhan, Ceyhan und Göksu (zum Mittelmeer), Euphrat und Tigris (aus dem Ararathochland und Osttaurus). In Inneranatolien und Teilen Ostanatoliens versiegen die kleineren Flüsse im Sommer oder enden in Salzseen wie dem Tuz Gölü oder dem Vansee.
 
Vegetation:
 
Das Klima bestimmt weitgehend die Vegetation. Der Wald bedeckt knapp 14 % der Fläche und kommt nur in feuchteren Randgebieten und in größeren Höhen vor. Mediterrane Vegetation tragen die Küstenregion der Ägäis, des West- und Mitteltaurus (Macchien und Kiefern) und Teile der Schwarzmeerküste. Die Schwarzmeerregion hat fast mitteleuropäische Züge (Buchen, Tannen). Die Taurusketten im Süden reichen über die Zedernstufe. Das innere Steppenland ist durch Überweidung degradiert oder in Ackerland verwandelt.
 
Bevölkerung:
 
Die Bevölkerung der Türkei hat sich seit Ende des Ersten Weltkriegs (rd. 12 Mio. Einwohner) mehr als verfünffacht (jährliche Zuwachsraten 1,9-2,7 %); sie wuchs von (1927) 13,6 Mio., (1950) 20,9 Mio., (1965) 31,4 Mio., (1970) 35,6 Mio., (1990) 56,5 Mio. auf (1995) 62,5 Mio. Einwohner. Wegen ausgeprägter Landflucht wachsen trotz höherer Geburtenraten auf dem Land die Städte v. a. des Westens weit überdurchschnittlich. In Gebirgsregionen dagegen stagniert die Bevölkerungszahl oder geht zurück. - Die regionale Bevölkerungsdichte schwankt zwischen etwa 200 Einwohnern je km2 in den Küstengebieten im Westen und Norden, etwa 17 Einwohnern je km2 in den Gebirgen im Osten und über 1 000 in Ballungsgebieten (Istanbul). In Städten leben (1995) 70 % der Bevölkerung, allein in Istanbul 12 %; es gibt 38 Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern.
 
Nach ethnischer Zusammensetzung sind etwa 80 % der Bevölkerung Türken. Die bis zum Ersten Weltkrieg sehr starken christlichen Minderheiten sind heute unbedeutend (Griechen etwa 18 000, Armenier etwa 68 000; beide Gruppen leben vorwiegend in Istanbul). Die 13,5 Mio. (geschätzt) Kurden in der Türkei (etwa 20 % der Gesamtbevölkerung) sind offiziell nicht als nationale Minderheit anerkannt (Kurden). Ihre Zahl ist seit der letzten amtlichen Angabe von 1965 (2,4 Mio. Kurden, 7,6 % der Gesamtbevölkerung) stark angewachsen und bildet in Südostanatolien die Bevölkerungsmehrheit. Der Anteil der Araber (v. a. im Grenzgebiet zu Syrien) betrug 1987 schätzungsweise 1 % (600 000), 1995 etwa 2 % der Einwohner.
 
Die Sprachen der restlichen Gruppen, z. B. Lasen (20 000), Tscherkessen, Georgier, islamische Bulgaren (Pomaken), werden nur von wenigen Zehntausend Menschen gesprochen; eine ostaramäische Sprachinsel (Turoyo) ist Tur-Abdin.
 
Sozialstruktur:
 
Für die rd. 40 % der Einwohner, die auf dem Land und in kleinen Landstädten leben, ist die soziale Bindung in der Großfamilie islamischen Stils noch immer entscheidendes Ordnungssystem; sie ist gleichzeitig Arbeitseinheit in der vorwiegend klein- bis mittelbäuerlichen Agrarsozialstruktur. Großgrundbesitz tritt nur vereinzelt auf. Suche nach Arbeit führt zu ausgedehnten Binnenwanderungen und zu starkem Wachstum der Stadtrandzonen (Gecekondusiedlungen). Tonangebende soziale Oberschicht sind Offiziere, Beamte, Akademiker, in zunehmendem Maße Großunternehmer. Eine Industriearbeiterschaft (21 % der Beschäftigten, 1995 geschätzt) gibt es erst in Ansätzen in wenigen industriellen Ballungszentren.
 
Religion:
 
Die Verfassung bestimmt die Türkei als laizistischen Staat, garantiert die Religionsfreiheit und räumt allen Staatsbürgern unabhängig von ihrem religiösen Bekenntnis die gleichen Rechte ein. Die Religionsgemeinschaften unterliegen der staatlichen Kontrolle. Staatliche Förderung im Sinne der Stärkung als einer wichtigen Grundlage türkischer nationaler Identität erfährt der sunnitische Islam (u. a. Besoldung der muslimischen Geistlichen durch den Staat und 1982 Wiedereinführung des islamischen Religionsunterrichts), wobei der Staat allerdings ausdrücklich seinen laizistischen Charakter betont.
 
Mit über 98 % bekennt sich fast die gesamte Bevölkerung zum Islam: Rd. 75-80 % sind Sunniten (überwiegend der hanefitischen Rechtsschule), mindestens 15 % gehören der Sondergemeinschaft der Alevis (Nusairier) an; eine weitere Minderheit bilden die Imamiten (»Zwölferschiiten«). - Die (v. a. der orthodoxen Kirche und orientalischen Nationalkirchen angehörende) kleine christliche Minderheit umfasst maximal etwa 125 000 Christen (0,2 % der Bevölkerung): armenische Kirche (Patriarchat Istanbul), katholische Kirche (lateinischer, armenischer, byzantinischer, westsyrischer, ostsyrischer und syrisch-maronitischer Ritus), syrisch-orthodoxe Kirche, griechisch-orthodoxe Kirche (Patriarchat von Antiochien, Ökumenisches Patriarchat, bulgarisch-orthodoxe Kirche), Assyrische (»nestorianische«) Kirche, protestantische und anglikanische Gemeinden (v. a. Ausländer). - Die etwa 23 000 Juden (ganz überwiegend sephardischer Tradition) leben v. a. in Istanbul (rd. 20 000) und İzmir (rd. 2 000). Eine weitere religiöse Minderheit bilden die Jesiden in der Südosttürkei.
 
Bildungswesen:
 
Das Schulwesen orientiert sich an westlichen Vorbildern. Wegweisend waren die Einführung der lateinischen Schrift (1928) anstelle der arabischen und die Ausklammerung des Koranunterrichts aus der Grundschule. Das Bildungswesen ist koedukativ. Allgemeine fünfjährige Schulpflicht besteht vom 7. Lebensjahr an (Grundschulen). Die darauf aufbauende dreijährige Mittelschule (ab dem 12. Lebensjahr, ebenfalls gebührenfrei) gliedert sich in jeweils einen allgemein bildenden, berufsbildenden und technischen Zweig. Die Gymnasiumausbildung dauert drei beziehungsweise vier Jahre. Die Analphabetenquote beträgt 16,8 %, wobei das Analphabetentum durch ein starkes West-Ost- beziehungsweise Stadt-Land-Gefälle gekennzeichnet ist. Es gibt 28 Universitäten, darunter sechs in Istanbul und fünf in Ankara. Für Studenten und Dozenten besteht striktes politisches Betätigungsverbot.
 
Publizistik:
 
Presse: Trotz verfassungsmäßiger Verankerung ist die Pressefreiheit eingeschränkt, und Journalisten sind immer wieder Repressionen ausgesetzt. Die enge Verflechtung zwischen Medienmacht und wirtschaftlichen Interessen (Medienunternehmer kontrollieren z. B. Banken, Versicherungen, Brokerhäuser) führte Ende 2000 und 2001 zu einem Bankenskandal, der eine Wirtschaftskrise auslöste. In deren Folge kam es zu sinkenden Auflagenzahlen bei den Massenblättern und zur Entlassung von etwa 3 000 Journalisten. - Die auflagenstärksten Tageszeitungen sind die Massenblätter »Hürriyet« (gegründet 1948; Auflage rd. 575 000), »Türkiye« (etwa 450 000), »Sabah« (rd. 394 000), »Milliyet« (rd. 286 000) und »Zaman« (rd. 210 000) sowie die Boulevardzeitungen »Posta« (411 000), »Star«, »Aksam« und »Takvim«. Weitaus geringere Auflagen haben die Qualitätszeitungen »Cumhuriyet« (gegründet 1924; rd. 49 000), »Yeni Binyil« und die Wirtschaftszeitung »Dünya«. Als oppositionelle Medien gelten das islamisch orientierte Blatt »Yeni Şafak« (50 000) und die liberale Zeitung »Radikal«. Für die in Deutschland lebenden Türken liefern die meisten größeren Blätter Deutschlandausgaben (u. a. »Sabah«, »Hürriyet«, »Milliyet«, »Türkiye«; seit Oktober das 2001 deutschsprachige Nachrichtenmagazin »Dünya-Deutschland« sowie die türkischsprachige Gratiszeitung »Eura Türk«). Das größte Medienunternehmen des Landes ist die Dogan Media Holding (Aydin Dogan), die neben den Zeitungen »Milliyet« und »Hürriyet« u. a. 35 Magazine sowie Hörfunk- und Fernsehstationen (»Kanal D«, »CNN Türk«) kontrolliert. Dinc Bilgin, Inhaber der zweitgrößten Mediengruppe (u. a. mit den Zeitungen »Sabah«, »Yeni Asɪr«, »Binyil«, »Takvim« sowie 16 Magazinen, Hörfunk- und Fernsehkanälen, darunter »ATV«, »Kanal 6«), musste diese Ende 2000 an eine Unternehmensgruppe unter Führung von Mehmet Emin Karamehmet (»Aksam«, Fernsehsender »Show TV«, »Cine 5«, Mobilfunkunternehmen Turkcell) verkaufen. Drittgrößte Mediengruppe ist Uzan, zu der u. a. die Boulevardzeitung »Star« und der Fernsehsender »Star TV« gehören. - Nachrichtenagenturen sind die halbstaatliche »Anatolian News Agency« (Anadolu), die in Privatbesitz befindlichen »Akajans - Akdeniz Haber« (Kurzbezeichnung Akajans), »Ankara Ajansɪ« (ANKA), »Hürriyet Haber Ajansɪ« sowie die Wirtschaftsnachrichtenagenturen »Ekonomik Basɪn Ajansɪ« (EBA) und »IKA Haber Ajansɪ«. - Rundfunk: Seit 1993 gibt es kein staatliches Hörfunk- und Fernsehmonopol mehr. 1994 trat ein neues Rundfunkgesetz in Kraft, das Beteiligungen ausländischer Gesellschafter auf 20 % und Werbung auf maximal 15 % der täglichen Sendezeit begrenzt. Aufsichtsbehörde über die audiovisuellen Medien ist die 1994 errichtete staatliche Rundfunk- und Fernsehkommission RTÜK, die immer wieder Sendeverbote verhängt und vorübergehende Schließungen anordnet. Im Juni 2001 verabschiedete das Parlament ein Mediengesetz, das die Eingriffsbefugnisse der Behörde noch erweiterte (u. a. Verbot kurdischsprachiger Sendungen). Die 1964 gegründete staatliche Rundfunkgesellschaft »Türkiye Radyo ve Televizyon Kurumu« (TRT) strahlt drei landesweite Hörfunkprogramme und fünf Fernsehprogramme aus. Daneben existieren weit über 1 000 regionale und überregionale private Radiostationen sowie zwölf große - u. a. »Show TV«, »Flash TV«, »NTV« (der Sender strahlte bis August 2001 die Auslandsprogramme der BBC und der Deutschen Welle aus), »ATV«, »Kanal D«, »Cine 5«, »Kanal 6«, »STV«, »Star TV«, »CNN Türk« - und etwa 400 lokale private Fernsehsender.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Die türkische Wirtschaft ist geprägt durch ein starkes West-Ost-Gefälle zwischen dem industriell entwickelten Westen und dem strukturschwachen, v. a. agrarisch ausgerichteten Osten. International bestimmen Westorientierung (angestrebte EU-Mitgliedschaft) sowie Ausdehnung der türkischen Einflusssphäre auf den zentralasiatischen und kaukasischen Wirtschaftsraum das Bild. Seit Beginn der 1980er-Jahre hat ein umfangreicher Reformprozess (v. a. Abbau von Subventionen, Aufhebung von Importbeschränkungen, freier Kapitalverkehr) zu einer Liberalisierung der Volkswirtschaft geführt. Der hohe Anteil von Staatsbetrieben wird seit 1986 durch Reprivatisierung zurückgedrängt. Die binnenwirtschaftliche Lage ist infolge negativer Einflüsse des prowestlichen Kurses im Golfkrieg 1991 (u. a. durch wiederholte Einnahmeverluste im Tourismusgeschäft) und den Abbau von Handelsbarrieren labil. Die Expansion der Exportindustrie wird durch neu geschaffene Freihandelszonen an der Mittelmeerküste (Mersin, Antalya, İzmir, Istanbul, İzmit) sowie durch eine Kooperationszone am Schwarzen Meer (Schwarzmeerwirtschaftsunion; gegründet 1991) gefördert. Dennoch ist der Agrarsektor nach wie vor der wichtigste Teilbereich der Wirtschaft. Mit einem Bruttosozialprodukt (BSP) je Einwohner von (1995) 2 780 US-$ gehört die Türkei zu den Entwicklungsländern mit mittlerem Einkommen. Eine Bedrohung für die wirtschaftliche Entwicklung (reales Wirtschaftswachstum 1990-95: 3,2 % pro Jahr) sind hohe Inflationsraten (1985-95: 64,6 % jährlich; 1996: 78 %) sowie wachsende öffentliche Schulden (Auslandsverschuldung 1995: rd. 74 Mrd. US-$); für den Schuldendienst müssen über 30 % der Exporterlöse aufgewendet werden. Zudem liegt die Arbeitslosenquote bei (1997) 6,6 % (inoffiziell 25 %), wobei der einheimische Arbeitsmarkt nur noch begrenzt durch Beschäftigungsmöglichkeiten im Ausland entlastet wird. 1996 arbeiteten über 1,2 Mio. türkische Arbeitskräfte im Ausland, davon 55 % in Deutschland und 10 % in Saudi-Arabien.
 
Landwirtschaft:
 
Der Anteil des Agrarsektors am Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank zwar von (1980) 23 % auf (1996) 18 %, dennoch sind knapp 48 % (1995) der Erwerbstätigen in diesem Bereich beschäftigt. Die landwirtschaftliche Nutzfläche von (1996) 47,2 Mio. ha setzt sich zusammen aus 27 Mio. ha Ackerland einschließlich Dauerkulturen (davon rd. 4,2 Mio. ha bewässert) sowie 20,2 Mio. ha Wiesen und Weiden. Die Bewässerungsflächen sollen im Rahmen des politisch und ökologisch umstrittenen Südostanatolien-Projekts erheblich ausgedehnt werden. Obwohl rd. 20 % (von 27 Mio. ha) des Ackerlandes brachliegen, ist die Türkei Nahrungsmittelselbstversorger und erzielt regelmäßig hohe Exportüberschüsse. Die wichtigsten landwirtschaftlichen Ausfuhrprodukte sind Baumwollfasern (Erntemenge 1996: 784 000 t), Tabak (230 000 t), Weizen (18,5 Mio. t), Früchte (u. a. Äpfel 2,2 Mio. t, Melonen und Wassermelonen 5,8 Mio. t) und Nüsse (v. a. Haselnüsse 446 000 t). Weitere bedeutende Anbaukulturen sind Gerste (8 Mio. t), Sonnenblumensaat (780 000 t), Mais (2 Mio. t), Zuckerrüben (14,5 Mio. t), Kartoffeln (4,9 Mio. t), Tomaten (7,8 Mio. t), Tee (600 000 t) und Oliven (1,8 Mio. t). Die berühmten Smyrnafeigen (395 000 t) kommen aus dem Raum İzmir. Von der gesamten Weinernte werden nur rd. 3 % gekeltert, rd. 70 % werden zu Sultaninen und dem Mostkonzentrat Pekmez verarbeitet, der Rest kommt als Tafeltrauben auf den Markt. In den anatolischen Berglandschaften dominiert der Getreideanbau. Schwerpunkte des Obstanbaus (Stein- und Kernobst) befinden sich z. B. in den Becken Südwestanatoliens (Eǧridir, Karaman, Beyşehir, Konya, Isparta, Bor, Korkuteli, Elmalɪ), aber auch im nordöstlichen Küstenbereich am Schwarzen Meer, an den Dardanellen, um Bursa. 90 % der Zitrusfrüchte werden in der Mittelmeerregion angebaut. Das Hauptverbreitungsgebiet der Haselnuss- und Teekulturen ist die Schwarzmeerregion, während in der Ägäisregion Ölbaumkulturen und Tabakanbau dominieren. Baumwolle wird in den Grabenbrüchen West- und den Küstenebenen Südanatoliens angebaut. - Zentren der Viehwirtschaft sind Nordwestanatolien und die Schwarzmeerregion (Rinder), Ostanatolien (Rinder, Schafe) und taurisches beziehungsweise westanatolisches Bergland (Ziegen). Der Viehbestand zählt mit (1990) 11,6 Mio. Rindern, 31,5 Mio. Schafen, 13,1 Mio. Ziegen und 1,2 Mio. Eseln zu den größten Vorderasiens.
 
Forstwirtschaft:
 
Die Waldfläche umfasst (1996) 20,2 Mio. ha und befindet sich vorwiegend in Staatsbesitz. Der durch Raubbau verringerte Bestand wurde in den vergangenen Jahren durch Aufforstungsmaßnahmen wieder erhöht. Als Nutzholz werden Walnussbäume, Zedern, Kiefern, Pappeln und Weiden geschlagen (Holzeinschlag 1995: 11,2 Mio. m3, davon 3,6 Mio. m3 Nutzholz, 7,6 Mio. m3 Brennholz).
 
Fischerei:
 
Das v. a. aufgrund der langen Küsten große Fischfangpotenzial ist erst in geringem Maße erschlossen. Hauptfanggebiet ist das Schwarze Meer, Hauptanlandeplatz Istanbul. Die gesamte Fangmenge betrug (1995) 602 100 t (davon rd. 93 % Meeresfische, v. a. Anchovis, Sardinen und Makrelen).
 
Bodenschätze:
 
Der Bergbausektor, der (1996) 1,2 % des BIP erwirtschaftete und (1995) 0,7 % der Erwerbstätigen beschäftigte, gewinnt an Bedeutung. Die Türkei gehört zu den weltweit bedeutendsten Chromerzlieferanten (Abbau v. a. bei Guleman, Fethiye; Förderung 1994: 1,27 Mio. t). Darüber hinaus ist der Abbau von Kupfererz (3,3 Mio. t) und Baryt (57 000 t) von internationaler Bedeutung. Weitere wichtige Bergbauprodukte sind Braunkohle (55,0 Mio. t), Steinkohle (4,2 Mio. t), Erdöl (3,7 Mio. t) sowie Eisenerz (5,75 Mio. t) und Bauxit (373 400 t).
 
Energiewirtschaft:
 
Bedeutendster Energieträger ist das größtenteils importierte Erdöl (Anteil am Gesamtenergieverbrauch 1995: 46 %). Mit den an Euphrat und Tigris geplanten Staudammprojekten (Leistung: 7 513 MW, davon allein der Atatürkstaudamm, dessen erste Turbinen 1992 anliefen, 2 400 MW; jährliche Stromlieferung: rd. 24 Mrd. kWh) soll das umfangreiche Wasserkraftpotenzial genutzt und damit der heimische Energiesektor gefördert werden. Gegenwärtig sind Braunkohle sowie Holz- und Abfallprodukte die wichtigsten heimischen Energieträger (Anteil am Gesamtenergieverbrauch 1995: Steinkohle 8,5 %, Braunkohle 16,2 %, Holz 8,6 %, Tezek [getrockneter Mist] 3,8 %, Hydroenergie 4,8 %). Bei Denizli besteht ein erstes geothermisches Kraftwerk.
 
Industrie:
 
Die Industrialisierung hat bedeutende Fortschritte gemacht, sodass der verarbeitende Sektor (BIP-Anteil 1996: 18 %; Beschäftigtenanteil 1995: 13,8 %; Industrie insgesamt 1996: 27,9 % beziehungsweise 20,7 %) allein (1995) über 80 % der gesamten Exporterlöse erzielte. Der hohe Anteil unrentabel arbeitender Staatsunternehmen wird seit 1986 durch Reprivatisierung zurückgedrängt; es handelt sich dabei um erheblich größere Betriebseinheiten als im Privatsektor. Die industrielle Produktion konzentriert sich auf die Marmararegion (Istanbul, Bursa, İzmit, Adapazarɪ) mit rd. 40 % der gesamten Industrieerzeugung, auf den Großraum Ankara-Konya, auf die Ägäisküste mit İzmir als Zentrum und die Çuturova-Region um Adana, Mersin, Tarsus, Ceyhan und Osmanige. Dominierende Branchen sind die Nahrungsmittelindustrie (Anteil an der industriellen Wertschöpfung 1997: 16,9 %), Textil- und Bekleidungsindustrie (14,6 %) sowie Maschinen- und Fahrzeugbau (18,8 %). Die Teppichproduktion, eines der traditionellen handwerklichen Kleingewerbe mit dem Zentrum Kayseri, konzentriert sich stark auf den ländlichen Raum.
 
Tourismus:
 
Der Tourismussektor ist einer der dynamischsten Wirtschaftszweige und wichtiger Devisenbringer. Die Anzahl der ausländischen Gäste stieg zwischen 1985 und 1993 um über 300 % auf 5,1 Mio.; die Einnahmen beliefen sich (1993) auf 3,96 Mrd. US-$. Das mediterrane Klima, schöne Strände und antike Ruinenstätten sind die Hauptanziehungspunkte. Wichtigste Zielgebiete sind das Marmarameer mit Istanbul, die Ägäisküste mit den Ruinenstätten Troja, Ephesos, Milet und Pergamon sowie die Mittelmeerküste um Antalya. Die meisten Touristen kommen aus Deutschland (1993 fast 1 Mio.), Großbritannien und Frankreich.
 
Außenwirtschaft:
 
Das Außenhandelsvolumen ist in den 1980er-Jahren stark angestiegen, die Handelsbilanz seit 1970 allerdings durchweg negativ (Einfuhrwert 1995: 35,7 Mrd. US-$; Ausfuhrwert: 21,6 Mrd. US-$). Dieses Defizit wird teilweise durch Deviseneinkünfte der im Ausland arbeitenden Türken (1995: 3,4 Mrd. US-$) ausgeglichen. Bei den Ausfuhren ist seit 1984 eine starke Verschiebung zugunsten industrieller Produkte zu verzeichnen (Anteil 1995: rd. 87 %). Wichtigste Exportwaren sind Textilien (1995: 18,9 % der Exporterträge), Eisen und Stahl (10,5 %), Tabak, Weizen, Obst und Haselnüsse. Eingeführt werden v. a. Maschinen (25,7 %) und Rohöl (10 %). Haupthandelspartner sind Deutschland (1995: 18,5 % des Außenhandelsvolumens), die USA, Saudi-Arabien und Italien.
 
Verkehr:
 
Die verkehrsräumlichen Bedingungen der Türkei werden bestimmt durch eine verstreut lebende Bevölkerung, große Distanzen zwischen den Wirtschaftsräumen, eine lange Küstenlinie und die Lage zwischen Europa und dem Nahen Osten. Seit den 1950er-Jahren hat der Straßenverkehr zunehmend an Bedeutung gewonnen. Etwa 11 % des (1995) 8 550 km langen Schienennetzes sind bisher elektrifiziert. Die wichtigste Strecke verläuft von der bulgarischen Grenze über Istanbul und Ankara bis nach Syrien und Irak. 84,5 % (1995) des 60 000 km umfassenden Straßennetzes sind asphaltiert; 1990 gab es 280 km Autobahnen. 1988 wurde die zweite Brücke über den Bosporus eröffnet. Die wichtigste Transitroute für den Handelsweg Europa-Iran führt von Keşan (südlich von Edirne) über Istanbul, Ankara, Sivas, Erzincan und Erzurum zur iranischen Grenze. - Die Küstenschifffahrt ist ein wichtiger Verkehrsträger. Bedeutendste Hafenstädte sind Istanbul und İzmir, daneben Mersin, İskenderun, İzmit, Samsun und Trabzon. Internationale Flughäfen befinden sich in Istanbul, Ankara, İzmir und Antalya sowie für den Charterverkehr in Adana und Dalaman (bei Fethiye), Bodrum und Gülşehir.
 
 
Zur Vorgeschichte und vorosmanischen Geschichte des Gebiets der asiatischen Türkei Kleinasien, Mittelmeerraum.
 
 Von den Anfängen des Osmanischen Reiches bis zur Einnahme Konstantinopels (1071-1453)
 
Ausgangspunkt der Turkisierung und Islamisierung des heutigen Staatsgebiets der Türkei wurde das Sultanat der anatolischen Seldschuken (Rumseldschuken) um Konya und Kayseri. Dieses entstand nach dem Einfall der Großseldschuken (Seldschuken) unter Sultan Alp Arslan in das bisher größtenteils byzantinische Kleinasien (Sieg bei Mantzikert über Kaiser Romanos IV. Diogenes, 1071). Im Gefolge der (ogusischen) Seldschuken drängten weitere türkische Nomaden in großer Zahl nach Kleinasien. Nach dem Zerfall des großseldschukischen Reiches bildeten sich Kleinfürstentümer, zu denen neben dem rumseldschukischen Sultanat auch das Emirat der Danischmend in Kappadokien gehörte. In der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts verdrängten die Rumseldschuken, deren Oberschicht stark von persischer Kultur beeinflusst war, die Danischmend, aber auch Byzanz aus großen Teilen seines asiatischen Besitzes; Kleinasien erlebte die erste islamisch geprägte Blüteperiode.
 
Nach der Eroberung durch die Mongolen (1243) und der allmählichen Auflösung des anatolischen Seldschukenreiches entstanden neue türkische Kleinstaaten, darunter in Nordwestanatolien ein Grenzfürstentum unter dem ogusischen Hordenführer Ertogrul (✝ 1281?) und seinem Sohn, Osman I. Ghasi (seit etwa 1300 selbstständiger Fürst), nach dem das spätere Reich und seine herrschende Dynastie benannt wurden. Von ihm wurde ein wesentlicher Teil des Glaubenskampfes (»Djihad«) gegen Byzanz getragen. Die Osmanen breiteten sich allmählich in Kleinasien aus. 1326 eroberten sie unter Osmans Sohn Orhan (1326-60), der als erster Fürst den Sultanstitel annahm, Prusa (heute Bursa), das sie als Hauptstadt einrichteten, überschritten 1354 die Dardanellen und errichteten nahe Gallipoli (heute Gelibolu) den ersten Stützpunkt auf europäischem Boden.
 
Als die eigentlichen Begründer des Osmanischen Reichs gelten Murad I. (1360-89) und Bajasid I. (1389-1402), unter deren Herrschaft die Osmanen zur führenden Macht in Südosteuropa aufstiegen. 1361 (nach anderen Angaben 1366 oder 1369) wurde Adrianopel (heute Edirne) erobert und bald darauf zur Hauptstadt des Reichs erhoben. Byzanz musste den Status eines tributpflichtigen Vasallen hinnehmen. Als die vereinigten Heere der Balkanstaaten Serbien, Ungarn, Bulgarien und Bosnien an der Maritza 1371 geschlagen worden waren, kamen Thrakien und Makedonien in osmanischen Besitz. Nach Murads I. Sieg auf dem Amselfeld 1389 über den serbischen Fürsten Lazar I. Hrebeljanović und dessen Verbündete wurde Serbien den Osmanen tributpflichtig. Bis 1393 eroberten die Osmanen den größten Teil Bulgariens und Thessaliens. 1394-97 setzten sie sich auch in Attika und auf der Peloponnes fest. Die Walachei wurde 1415/17 tributpflichtig, und 1396 sicherte der Sieg von Widin die neu eroberten Gebiete auf dem Balkan. Der Versuch eines Kreuzfahrerheers, Byzanz aus der türkischen Umklammerung zu befreien, wurde 1396 bei Nikopolis (heute Nikopol, Bulgarien) abgewehrt. Bajasid I. stieß 1402 bei Ankara mit Timur zusammen, der die osmanische Armee vernichtend schlug und den Sultan gefangen nahm.
 
Während der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts wurden auch die wesentlichen Grundlagen der inneren Struktur des osmanischen Staates gelegt. An der Spitze der Staatsverwaltung stand seit Murad I. der Wesir (seit dem 15. Jahrhundert der Großwesir). Die verdienten Krieger (erst später auch Zivilbeamte) erhielten das eroberte Land teilweise zur Nutznießung, dafür waren sie zur Aufstellung der Reiterei (Spahi) verpflichtet. Eine neue Fußtruppe, die Janitscharen, wurde gebildet.
 
Trotz des überwältigenden Sieges Timurs blieb das Osmanische Reich in seinem Grundbestand erhalten. Murad II. (1421-51) gelang die völlige Wiederherstellung der osmanischen Macht; darüber hinaus eroberte er den größten Teil Griechenlands. Weitere Expansionen scheiterten an dem von dem ungarischen Feldherrn und (seit 1445) Reichsverweser J. Hunyadi organisierten Widerstand. Ein letzter Kreuzzug zur Rettung von Byzanz (ab 1441) brach 1444 in der Niederlage bei Warna zusammen. Nachdem 1448 Hunyadi in der zweiten Schlacht auf dem Amselfeld endgültig geschlagen worden war, konnte Mehmed II. (1444-46 und 1451-81) das restliche Byzantinische Reich annektieren; am 29. 5. 1453 eroberte er schließlich Konstantinopel.
 
 Innere Festigung und Aufstieg zur Großmacht (1453 bis Ende 16. Jahrhundert)
 
Das Reich erhielt mit Konstantinopel eine neue Hauptstadt, die durch Umsiedlung von Muslimen und Christen rasch bevölkert und zum politischen und wirtschaftlichen Zentrum des Landes wurde. Die Ernennung von Gennadios II. zum Patriarchen (1453, Amtseinführung 1454) bedeutete für die griechisch-orthodoxe Kirche ihr gesichertes Fortbestehen als religiöse wie zivile Autorität. In den folgenden hundert Jahren erlangte das Osmanische Reich seine größte Macht und Ausdehnung (Türkenkriege). Die Voraussetzungen hatte noch Mehmed II. gelegt, als er 1459 Serbien annektierte, 1461 Trapezunt (heute Trabzon), 1463 Bosnien und, nach dem Tod Skanderbegs (1468), Albanien (endgültig 1478/79) unterwarf. Der Krieg mit Venedig 1463-79 brachte v. a. die Peloponnes und Athen ein und sicherte die Herrschaft über Albanien. Das Osmanische Reich stieg zur beherrschenden Seemacht im östlichen Mittelmeer auf und war im Seekrieg gegen Venedig 1499-1503 erfolgreich. Die Genuesen waren schon 1459-75 aus dem Schwarzen Meer vertrieben worden; der Khan der Krimtataren (Girai) musste 1475 die Oberhoheit der Osmanen anerkennen.
 
In Anatolien wurde 1466 Karaman, 1474 Kleinarmenien besetzt. Versuche, in Unteritalien (Otranto) Fuß zu fassen, mussten 1481 aufgegeben werden. 1482/83 unterwarfen die Osmanen die Herzegowina, 1484/1538 brachten sie Bessarabien und die Moldau unter ihre Oberhoheit. Ostanatolien wurde bis zum Vansee osmanisch; 1516/17 wurden Syrien und Ägypten besetzt. Der Sultan, der ab 1517 auch den Kalifentitel trug, wurde zum Schutzherrn der heiligen Stätten des Islam in Mekka und Medina. Süleiman I., der Prächtige (1520-66), vertrieb 1522/23 den Johanniterorden aus Rhodos, 1521 überschritt er die Donau, besetzte Belgrad und nach der Schlacht von Mohács (1526) große Teile Ungarns. 1529 drang er bis Wien vor. Trotz mehrerer Feldzüge erzielte Süleiman gegen die Safawiden keinen durchschlagenden Erfolg; der Irak mit dem wichtigsten Hafen Basra kam 1534 zum Osmanischen Reich; Teile Kaukasiens wurden erobert; Aserbaidschan konnte Süleiman nur vorübergehend halten. Seine Seemacht umfasste den Süden des Mittelmeers; Cheireddin, der Herr von Algier, stellte sich 1519 in den Dienst des Sultans und wurde Großadmiral der osmanischen Flotte. 1551 kam Tripolitanien, 1570/71 Zypern, 1574 Tunesien unter osmanische Herrschaft.
 
Die Periode äußerer Ausdehnung brachte auch den inneren Ausbau des Staates. Süleiman der Prächtige ließ das geltende Recht kodifizieren und schuf eine Staatsverwaltung, die auf Jahrhunderte hinaus in Kraft blieb. Die Verwaltung wurde zentralisiert und mehr und mehr in die Hände der osmanischen Oberschicht gelegt, die sich zum Islam bekennen musste und dem Sultan zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet war. Die neue Oberschicht, die sich aus Angehörigen der verschiedensten Völker des Reichs zusammensetzte (auch nichttürkische Muslime stiegen in höchste Ämter auf, Köprülü), löste die zum Zivildienst ausgebildeten »Sklaven der Pforte« ab und verdrängte schließlich auch die alte türkische Stammesaristokratie. In vielen Provinzen herrschten örtliche Feudalherren (Beis, Deis). - Die nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften (Millet) erhielten eine gewisse Autonomie zugebilligt; von der Mitwirkung an politischen Entscheidungen blieben sie jedoch ausgeschlossen. Wenig erfolgreich waren die Osmanen im Ausbau der Wirtschaft. Als der Unterhalt der Armee nicht mehr durch die bei den Eroberungen gemachte Beute gesichert war, wurden den Untertanen (Rajah) harte Steuerlasten auferlegt.
 
 Niedergang der osmanischen Macht (Ende 16. Jahrhundert bis 1918)
 
Während Selim II. (1566-74) die Macht des Reiches noch behaupten konnte und trotz der in Europa gefeierten Vernichtung seiner Flotte bei Lepanto 1571 den osmanischen Einfluss in Nordafrika (Tunesien) erweiterte, wurde unter seinen Nachfolgern die Schwäche schon deutlich. Am Ende eines 13-jährigen Krieges mit Österreich musste der Sultan 1606 den Kaiser als gleichrangigen Partner anerkennen. Im 6. Türkisch-Venezianischen Krieg (1645-69) wurde Kreta erobert, im Krieg mit Polen (1672-76) Podolien und die polnische Ukraine; mit dem Vorstoß bis Wien 1683 und dessen vergeblicher Belagerung war die Kraft der osmanischen Armee jedoch erschöpft. Der folgende Türkenkrieg (1683-99) mit der Heiligen Liga von 1684 endete erst mit den Friedensverträgen von Karlowitz und Konstantinopel (1699/1700), in denen v. a. die Peloponnes und Athen, das westliche Dalmatien, Ungarn, der größte Teil des seit dem 15./16. Jahrhundert mit weiten Teilen zum Osmanischen Reich gehörenden Kroatien mit Slawonien, Siebenbürgen, Podolien, die polnische Ukraine und Asow abgetreten werden mussten. Die 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts brachte eine gewisse Stabilisierung, obwohl dem Osmanischen Reich 1718 im Frieden von Passarowitz weitere Gebiete verloren gingen; die griechischen Teile konnten jedoch überwiegend wiedergewonnen werden.
 
Dazu kam ein innerer Zerfall. Die Sultane verzichteten mehr und mehr auf die tatsächliche Leitung der Regierungsgeschäfte und (nach Murad IV., 1623-40) auf die aktive Teilnahme an Feldzügen. Der Einfluss der Janitscharen wuchs; die örtlichen Machthaber in den Provinzen wurden immer selbstständiger, Aufstände schwächten die Macht der Hohen Pforte (der Regierung), die Korruption wuchs, die Stellung der Griechen (Phanarioten) wurde seit 1711 wesentlich gestärkt. Die beherrschende Stellung ging von den Militärs mehr und mehr auf Zivilbeamte über. In der »Tulpenzeit« (nach der besonderen Vorliebe der höfischen Gesellschaft für die Gartentulpe) erlebte das Osmanische Reich unter Ahmed III. (1703-30) eine kulturelle Blüte (Einführung des Buchdrucks 1727). Die Herausbildung einer Literatenschicht schuf die Voraussetzung für die spätere geistige Europäisierung.
 
In der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde das aus den Kriegen mit Schweden erstarkt hervorgegangene Russland zum Hauptgegner der Osmanen. Es führte, zeitweilig mit Österreich, 1768-74 und 1787-92 Krieg gegen das Osmanische Reich und zwang die Pforte in den Friedensschlüssen von Kütschük Kainardschi (1774) und Jassy (1792), alle Gebiete im Norden des Schwarzen Meers bis zum Dnjestr aufzugeben (weitere Gebietsverluste bis zum Pruth folgten dem Russisch-Türkischen Krieg 1806-12). Beiden Mächten wurden Schutzrechte über die christlichen Untertanen zugestanden, die ihnen die Möglichkeit zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Osmanischen Reichs eröffneten, während in Kütschük Kainardschi die alte Auffassung vom Sultan als geistlichem Oberhaupt aller sunnitischen Muslime (Kalif) vertraglich festgestellt wurde.
 
Selim III. (1789-1807) leitete eine Periode von Reformen ein, die Mahmud II. (1808-39) und seine Nachfolger fortsetzten. So kam es zu einer Reform des Heeres (Ausschaltung der Janitscharen, 1826), die unter Teilnahme preußischer Offiziere (H. von Moltke) auch auf anderen Gebieten europäische Einflüsse nach sich zog: in der Verwaltung (Tansimat) und Gesetzgebung (Zivilgesetzbuch von 1869), Literatur und Weltanschauung. Infolge der Beseitigung der traditionellen Militärmacht der Janitscharen durch neue Truppen war das Reich jedoch seinen inneren und äußeren Gegnern nahezu hilflos ausgeliefert. Die an der Peripherie gelegenen Provinzen machten sich selbstständig (so Ägypten). Die europäischen Mächte Frankreich, Großbritannien und Russland setzten die Unabhängigkeit der Griechen durch, nachdem sie am 20. 10. 1827 bei Navarino die türkisch-ägyptische Flotte vernichtet hatten. Die Russen besetzten im Russisch-Türkischen Krieg von 1828-29 osmanische Gebiete auf dem Balkan und im Kaukasus; so musste der Sultan im Frieden von Adrianopel 1829 und im Londoner Protokoll 1830 die Autonomie Serbiens, der Moldau und der Walachei sowie die Unabhängigkeit Griechenlands anerkennen und kaukasische Gebiete an Russland abtreten. Auch Ägypten suchte seine Macht auf Kosten des nunmehr als »kranker Mann am Bosporus« bezeichneten Osmanischen Reiches zu vergrößern. Erst die Quadrupelallianz von London (1840) zwischen Großbritannien, Russland, Österreich und Preußen zwang Ägypten zum Rückzug aus Syrien und zur Wiederanerkennung der Oberhoheit des osmanischen Sultans. 1841 wurde in London der Dardanellenvertrag (Dardanellen, Geschichte) abgeschlossen.
 
Die 500-jährige Herrschaft der Türken in Südosteuropa isolierte die dort lebenden Völker von ihren europäischen Nachbarn. Der Einfluss der Türken auf die Bevölkerung war jedoch nur dort tief greifender, wo der Islam Fuß gefasst hatte, v. a. in Bosnien, Albanien und in Teilen Makedoniens. Im Übrigen bewahrten die Völker Südosteuropas ihre nationale Identität und Eigenart.
 
Der Krimkrieg 1853/54-56, in den die Westmächte auf osmanischer Seite eingriffen, um die völlige Abhängigkeit des Osmanischen Reiches von Russland zu verhindern, zwang den Staat zu so hoher Verschuldung, dass 1875 die Zahlungsunfähigkeit erklärt werden musste. Trotz aller Reformbemühungen nahm die Schwäche des Reiches zu; nach dem Russisch-Türkischen Krieg 1877/78 erhielten Serbien, Montenegro und Rumänien (Moldau und Walachei) auf dem Berliner Kongress 1878 die volle Unabhängigkeit, Bosnien und die Herzegowina wurden unter österreichische Verwaltung gestellt, Zypern wurde Großbritannien zugesprochen. Frankreich, das 1830-70 bereits Algerien annektiert hatte, besetzte 1881 Tunesien, Großbritannien 1882 Ägypten. Unter dem Eindruck wachsender innerer und äußerer Schwierigkeiten setzte Abd ül-Hamid II. am 13. 2. 1878 die Verfassung von 1876 außer Kraft (Auflösung des kurz zuvor gebildeten Parlaments). Die Ende des 19. Jahrhunderts erwachende Nationalbewegung der unter osmanischer Herrschaft stehenden Armenier, die sich im Kampf um die Herstellung ihrer nationalen Rechte zum Teil auch terroristischer Methoden bedienten (u. a. Überfall auf die Osmanische Bank in Konstantinopel am 26. 8. 1896, fehlgeschlagenes Attentat auf den Sultan am 21. 7. 1905), führte zu schweren Repressalien gegen die armenische Bevölkerung (Massaker 1894-96 und 1909 unter Beteiligung aufgewiegelter Kurden). Durch einen Armeeputsch der Jungtürken wurde der 30 Jahre lang als Alleinherrscher regierende Abd ül-Hamid 1908 zur Wiedereinsetzung der Verfassung von 1876 gezwungen und er selbst 1909 abgesetzt. Sein Nachfolger Mehmed V. (1909-18) verlor die politische Macht endgültig an die Jungtürken unter Führung von Enver Pascha und Talat Pascha. Bereits 1908 hatte Bulgarien mit Ostrumelien seine Unabhängigkeit erklärt, Österreich hatte Bosnien und die Herzegowina annektiert; Kreta war griechisch geworden. Der Italienisch-Türkische Krieg (1911/12) endete mit dem Verlust von Tripolis, der Cyrenaika und des Dodekanes; in den Balkankriegen 1912-13 gingen die verbliebenen europäischen Besitzungen fast ganz verloren; der Kriegseintritt an der Seite der Mittelmächte am 1. 11. 1914 verhinderte Ansätze einer inneren Erneuerung. Die von der jungtürkischen Führung 1915 verfügte Zwangsumsiedlung der - zum Teil mit dem Kriegsgegner Russland sympathisierenden und teilweise aufständischen - armenischen Bevölkerung aus dem »Kampfgebiet« in Ostanatolien in die südlich gelegenen Wüstengebiete Syriens und Mesopotamiens führte (angesichts unmenschlicher Deportationsbedingungen und zahlreicher Massaker) zum Tod Hunderttausender Armenier (nach armenischen Angaben rd. 1,5 Mio., nach türkischen zwischen 200 000 und 300 000; bis in die jüngste Zeit Leugnung eines Genozids durch die Türkei). 1917/18-21 gab es weitere Armenierverfolgungen. Im Waffenstillstand von Mudros (30. 10. 1918) kapitulierte das Osmanische Reich.
 
 Das Ende des Osmanischen Reiches (1918-23)
 
Am 10. 8. 1920 unterzeichnete die Regierung des Sultans Mehmed VI. den Friedensvertrag von Sèvres, der - obwohl nie in Kraft getreten - die Auflösung des Osmanischen Reiches besiegelte. Die Alliierten beschränkten das Herrschaftsgebiet des Sultans im Wesentlichen auf Mittel- und Nordanatolien sowie auf die Umgebung von Istanbul bis zur Çatalcalinie (Çatalca). Neben Gebietsabtretungen großen Umfangs und Besetzungen türkischen Gebiets durch alliierte Streitkräfte musste die Regierung der Internationalisierung der Meerengen, der Besetzung Istanbuls (bis 2. 10. 1923) und der Verselbstständigung Türkisch-Armeniens zustimmen und sich einer alliierten Militär- und Finanzkontrolle unterwerfen.
 
Seit Mai 1919 hatte Mustafa Kemal Pascha, später Atatürk genannt, im unbesetzten Anatolien den nationalen Widerstand organisiert. Auf ihrem ersten Kongress am 23. 7. 1919 in Erzurum forderten die nationalistisch-republikanischen Kräfte die Bildung eines souveränen türkischen Staates innerhalb des geschlossenen türkischen Siedlungsraums und bildeten zugleich eine provisorische Regierung unter Atatürk. Am 23. 4. 1920 berief dieser die erste Große Nationalversammlung nach Ankara ein. Sie erkannte die Regierung des Sultans nicht mehr an und wählte Atatürk zum Parlamentspräsidenten. Unter seiner Führung kämpften türkische Truppen gegen die griechische Armee, die seit Mai 1919 mit Zustimmung der Alliierten Westanatolien besetzte. Nach wechselvollen Kämpfen gelangen den Türken entscheidende Siege bei İnönü (30. 3. 1921) und Dumlupɪnar (30. 8. 1922). Nach der Räumung von Smyrna (September 1922) sah sich Griechenland am 11. 10. 1922 zum Abschluss des Waffenstillstandes von Mudanya (bei Bursa) gezwungen. Nach Siegen über die Armenier konnte die republikanische Regierung in Ankara durch Verträge mit der Sowjetrepublik Armenien und der bolschewistischen Regierung in Moskau 1920/21 die Grenze zur späteren Sowjetunion absichern. Am 1. 11. 1922 setzte die Große Nationalversammlung den Sultan ab. Ein Stimmungsumschwung bei den Alliierten zugunsten der Regierung Atatürk führte 1921 zum Rückzug der Franzosen aus Kilikien, 1922 der Italiener aus Südwestanatolien. Im Frieden von Lausanne (24. 7. 1923) erlangte die Türkei ihre Souveränität und im Wesentlichen ihren heutigen territorialen Umfang (Zwangsaussiedlung der griechischen Bevölkerung Kleinasiens im Austausch gegen die türkische Minderheit Griechisch-Makedoniens). 1926 verzichtete die Türkei auf das Mosulgebiet zugunsten Iraks (Mosulvertrag).
 
 Die erste Phase der Republik (1923-45)
 
Am 29. 10. 1923 wurde die Republik ausgerufen (Hauptstadt: Ankara). Die Große Nationalversammlung wählte zugleich Atatürk zum Präsidenten, Mustafa İsmet Pascha (später İsmet İnönü) zum Ministerpräsidenten. Am 3. 3. 1924 wurde das Kalifat abgeschafft, am 20. 4. 1924 eine Verfassung verabschiedet. Auf der Grundlage eines von der Republikanischen Volkspartei getragenen Einparteiensystems führte Atatürk Reformen durch: u. a. Trennung von Religion und Staat, Gleichstellung der Frau, Europäisierung von Bildung, Schrift und Kleidung. An den liberalen und republikanischen Ideen Europas orientiert, richteten sich diese Maßnahmen besonders gegen die vom Islam bestimmte Gesellschaftsordnung des Osmanischen Reiches. Nach dem Tod Atatürks wurde 1938 İnönü Staatspräsident.
 
In der Außenpolitik suchte Atatürk die Türkei durch Verträge zu sichern: u. a. Neutralitäts- und Nichtangriffspakt mit der UdSSR (1925), Freundschaftspakt mit Griechenland (1930) sowie der Balkanpakt (1934) und der Pakt von Sadabad (1937; zwischen Türkei, Irak, Iran und Afghanistan). Mit britischer Unterstützung gewann die Türkei im Meerengenabkommen von Montreux (1936) die Souveränität über die Meerengen zurück. 1939 trat Frankreich als Mandatsmacht über Syrien Hatay an die Türkei ab. - Im Zweiten Weltkrieg suchte die Türkei die Neutralität zu wahren und schloss sich erst im Februar 1945 mit der Kriegserklärung an Deutschland der Anti-Hitler-Koalition an.
 
 Nach dem Zweiten Weltkrieg (1945-61)
 
Seit 1946 wandte sich die Türkei dem Mehrparteiensystem zu (Gründung der »Demokratischen Partei«; Vorsitzender C. Bayar). In Abkehr vom Prinzip der Autarkie verfolgte die türkische Regierung eine Politik der wirtschaftlichen Öffnung nach außen (1947 Beitritt zur Weltbank und zum Internationalen Währungsfonds, 1948 zum GATT, 1956 zur OEEC/OECD). Nach dem Wahlsieg der Demokratischen Partei 1950 wurde Bayar Staatspräsident, A. Menderes Ministerpräsident. Dieser setzte verstärkt die Liberalisierung der Wirtschaft fort. Mit der Förderung der landwirtschaftlichen und religiösen Belange gewann Menderes besonders bei den Bauern viele Anhänger. Inflation, zeitweilige Verknappung von Lebensmitteln und Industriegütern, Unterdrückung der Opposition und Pressezensur förderten die Unzufriedenheit besonders der städtischen Bevölkerung. Diese Missstimmung entlud sich im Mai 1960 in Studentenunruhen, die am 27. 5. 1960 zum Militärputsch unter General C. Gürsel führten. Ein von ihm geführter Offiziersausschuss übernahm die Regierung. In einem Prozess (Oktober 1960 bis September 1961) wurden drei Todesurteile (u. a. Menderes) und langjährige Haftstrafen (u. a. Bayar) verhängt.
 
Im Ost-West-Konflikt wandte sich die Türkei seit 1945 den von den USA geführten Mächten zu, zumal sie sich durch Ansprüche der Sowjetunion bedroht fühlte (1945 Kündigung des Nichtangriffsvertrags von 1925 durch die UdSSR). 1952 trat sie der NATO, 1955 dem Bagdadpakt (CENTO) bei. Im Koreakrieg stellte die Türkei der UNO Truppen zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit Griechenland wurde seit 1955 durch Spannungen um Zypern und den Streit um die Hoheitsrechte im Ägäischen Meer stark beeinträchtigt.
 
 Unter einer neuen Verfassung (1961-80)
 
Nach Verabschiedung einer neuen Verfassung (19. 7. 1961) wurde Gürsel Präsident (bis 1966; 1966-73 C. Sunay; 1973-80 Fahri̇ Korutürk, * 1903, ✝ 1987; 1980 İ. S. Çağlayangil). Koalitionsregierungen unter İnönü und S. Ürgüplü wurden 1965 abgelöst durch Regierungen der »Gerechtigkeitspartei« (seit 1961 Nachfolgerin der Demokratischen Partei) unter S. Demirel. Zunehmender Terrorismus sozialrevolutionärer Organisationen führte 1971 zum Sturz der Regierung durch die Armee, die sich als Hüter des atatürkschen Reformgeistes betrachtete (Kemalismus). Die nachfolgenden Kabinette (u. a. Ni̇hat Eri̇m, * 1912, 1980 ermordet) bemühten sich um Reformen. Wirtschaftlich blieb die Türkei auf das westliche Europa ausgerichtet (seit 1963 mit der EWG assoziiert). Aus den Wahlen von 1973 ging die Republikanische Volkspartei unter B. Ecevi̇t als Sieger hervor. Im Juli/August 1974 besetzten türkische Truppen den Norden der Insel Zypern, was zu einem langwierigen Konflikt mit Griechenland, aber auch zu Spannungen mit den anderen Mitgliedern der NATO führte. Nach einem Kabinett (1974) unter dem parteilosen Sadi̇ Irmak (* 1904, ✝ 1990) übernahm 1975 wieder Demi̇rel die Regierung, nur kurz (1977 und 1978-79) durch Regierungen unter Ecevit unterbrochen. In dieser Zeit wurde die Türkei von politisch sehr unterschiedlich motivierten Terrorakten erschüttert, ein Drittel des Landes stand unter Kriegsrecht.
 
 Neuere Entwicklung (seit 1980)
 
Am 12. 9. 1980 putschte die Armee erneut, das Parlament wurde aufgelöst, eine Reihe von Politikern verhaftet und die Verfassung außer Kraft gesetzt. Staatspräsident und Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates wurde General K. Evren, Ministerpräsident Admiral Bulent Ulusu (* 1923). Nach Billigung einer neuen Verfassung (1982) fanden 1983 Neuwahlen statt, aus denen die Mutterlandspartei (ANAP) unter T. Özal als stärkste Partei hervorging (1987 bestätigt). 1989 wurde Özal zum Staatspräsidenten gewählt, die Regierung bildete Yildirim Akbulut (* 1935; Nachfolger Juni bis Oktober 1991 Mesut Yɪlmaz). Infolge innenpolitischen Drucks suchten von Mai bis August 1989 über 300 000 Angehörige der türkisch-muslimischen Minderheit Bulgariens in der Türkei Zuflucht; der damit provozierte türkisch-bulgarische Konflikt wurde erst nach dem Sturz des kommunistischen Regierungssystems in Bulgarien beigelegt. Im 2. Golfkrieg stellte die türkische Regierung der NATO Stützpunkte für eine mobile Eingreiftruppe gegen Irak zur Verfügung; die Auflösung der Sowjetunion eröffnete der Türkei zunehmende kulturelle und wirtschaftliche Möglichkeiten in den turksprachigen Republiken der GUS.
 
Nach den Wahlen vom Oktober 1991 wurde eine Koalitionsregierung unter Demirel, dem Vorsitzenden der Partei des rechten Weges (DYP, Nachfolgeorganisation der Gerechtigkeitspartei; 27,03 % der Stimmen), und E. İnönü, dem Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Volkspartei (SHP, 20,75 %), gebildet und die Mutterlandspartei (24,01 %) in die Opposition verwiesen. Im September 1992 wurde die Republikanische Volkspartei (CHP), die wie alle früheren Parteien seit 1983 nicht zugelassen war, unter dem Vorsitz von İnönü neu gegründet. Nach dem Tod Özals wurde im Mai 1993 Demirel zum Staatspräsidenten gewählt (bis 2000). Als erste Frau erlangte im Juni 1993 Tansu Çiller (DYP) das Amt des Ministerpräsidenten (bis 1996). Bei den Parlamentswahlen vom Dezember 1995 wurde die von N. Erbakan geführte fundamentalistisch-islamische Wohlfahrtspartei (RP) stärkste politische Kraft. In langwierigen Verhandlungen einigten sich aber ANAP und DYP im März 1996 auf eine Regierungskoalition, wobei sich ihre Führer Yɪlmaz und Çiller als Ministerpräsident abwechseln sollten. Das Regierungsbündnis zerbrach bereits im Juni 1996. Die folgende Koalitionsregierung von RP und DYP unter Ministerpräsident Erbakan verfolgte einen zunehmend islamistischen Kurs. Immer wieder führten der zunehmende Islamisierungsprozess, die repressive Politik gegenüber der Opposition, zahlreiche Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitskräfte und die 1996 publik gewordene Verbindung zwischen Staatsapparat, Politikern und organisierter Kriminalität (»Susurluk-Skandal«, daraufhin im November 1996 Rücktritt des Innenministers M. Agar) zu schweren gesellschaftlichen Spannungen. Die Regierung trat im Juni 1997 unter dem Druck des Militärs, das nach wie vor eine einflussreiche außerparlamentarische Kraft darstellt und sich als Garant für die Aufrechterhaltung eines laizistischen Staates in der Türkei versteht, zurück. Ministerpräsident wurde erneut M. Yɪlmaz (1997-98). Im Januar 1998 wurde die RP, die im Parlament die größte Fraktion stellte, verboten (vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Ende Juli 2001 für rechtmässig erklärt); ihre Rolle übernahm die kurz vor der Ausschaltung der RP im Dezember 1997 von islamischen Kräften gegründete Tugendpartei (1998 Übertritt der meisten ehemaligen RP-Abgeordneten; Juni 2001 ebenfalls verboten). Nach dem Sturz von Ministerpräsident Yɪlmaz (25. 11. 1998) folgte ihm 1999 B. Ecevit im Amt; er bildete eine Koalitionsregierung aus DSP, MHP und ANAP. Im Mai 2000 wurde der Verfassungsjurist A. N. Sezer neuer Staatspräsident; er gilt als Verfechter der europäischen Einbindung seines Landes. Nach dem Verbot der Tugendpartei im Juni 2001 durch das Verfassungsgericht enstanden zwei Nachfolgeparteien; besonders bedeutsam wurde die liberaler orientierte »Gerechtigskeits- und Entwicklungspartei« (AK) des früheren Istanbuler Bürgermeister T. Erdogan.
 
Im Streit um den Kurs zur EU und um den Reformkurs zur Behebung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten (schwere Wirtschafts- und Finanzkrise seit Februar 2001) kam es im Sommer 2002 zur Regierungskrise. Nach dem Austritt prominenter Minister und Abgeordneter aus der DSP und dem damit verbundenen Verlust der absoluten Mehrheit der Regierungskoalition im Juli 2002 wurden für 3. 11. 2002 Neuwahlen anberaumt; mit der Gründung einer neuen, »sozialdemokratisch und europäisch« ausgerichteten Partei (»Yeni Türkiye Partisi«, »Partei für eine neue Türkei«) suchte sich die zunächst DSP-interne Opposition zum schwerkranken Ministerpräsident Ecevit neu zu organisieren.
 
Kurdenkonflikt und Außenpolitik:
 
Mit großer Härte wurde 1984/93-99 der Kampf gegen die militant-separatistische Kurdische Arbeiterpartei (PKK; gegründet 1978) in Südostanatolien und ihrem Rückzugsgebiet in Nordirak sowie deren anhaltende Guerillaaktionen geführt; die Kämpfe forderten etwa 37 000 Tote. Dennoch blieben die - bisher unerfüllten und Anfang 2000 weitgehend aufgegebenen - Autonomieforderungen der Kurden in Südostanatolien das größte innenpolitische Problem. Der Hochverratsprozess gegen den im Februar 1999 in Kenia verhafteten und in die Türkei verbrachten PKK-Generalsekretär A. Öcalan erschütterte die Türkei; die Vollstreckung des Todesurteils wegen »Separatismus und Gründung einer Terrororganisation« vom 29. 6. 1999 wurde aber vorerst ausgesetzt (30. 11. 1999), weil ein Spruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anhängig ist (Prozessauftakt am 21. 11. 2000, Klage für zulässig erklärt am 15. 12. 2000). In der Folge rückte eine friedliche Lösung des Kurdenkonflikts in der Türkei in Sicht: Der Gewaltverzichtserklärung und dem Rückzug der PKK aus der Türkei ab Ende August/Anfang September 1999 folgte die offiziell erklärte Umbildung zur politischen Partei (einschließlich Umbenennung 2002); gleichzeitig gilt seit Anfang 2000 das bisherige politische Ziel als aufgegeben, die Errichtung eines autonomen kurdischen Staates auf dem Territorium der Türkei anzustreben. Friedensverhandlungen lehnte die türkische Regierung (bisher) jedoch ab.
 
Immer wieder kritisierte die Türkei, die seit 1. 1. 1996 eine Zollunion mit der Europäischen Union (EU) verbindet, deren ablehnende Haltung gegenüber dem türkischen Wunsch einer EU-Vollmitgliedschaft. Ende 1999 erhielt sie den Kandidatenstatus zugesprochen und wurde damit als gleichberechtigtes Bewerberland für die EU-Erweiterung anerkannt (Abkommen zur Beitrittspartnerschaft vom Dezember 2000, ab März 2001 in Kraft); Beitrittsverhandlungen wurden allerdings noch nicht aufgenommen.
 
Seit 1996 kam es zu einer verstärkten wirtschaftlichen und militärischen Zusammenarbeit der Türkei mit Israel (Unterzeichnung mehrerer Abkommen, 1998 Vertiefung der Kooperation). Zu Syrien, das sich gegen dieses Bündnis wandte und das zudem bis 1998 der kurdischen PKK Unterstützung gewährt hatte, entwickelten sich starke Spannungen (nach türkischem Truppenaufmarsch an der Grenze Anfang Oktober 1998 vertragliche Beilegung des Streits drei Wochen später). Im griechisch-türkischen Konflikt um Zypern sowie bei der Kontroverse um die Hoheitsrechte in der Ägäis bemühen sich die Türkei und Griechenland seit 1998/99 verstärkt um Versöhnung; der türkische Norden Zyperns bildete 1998 mit der Türkei eine Freihandelszone. Im Februar 2000 war die Türkei, wie Griechenland und fünf weitere Balkanländer, alle Mitglieder des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (englische Abkürzung SEECP; seit 1996), in Bukarest an der Unterzeichnung einer Charta für Zusammenarbeit und gute Nachbarschaft in der Region beteiligt. - Im Antiterrorkrieg (seit 2001) erlangte das NATO-Mitglied Türkei zunehmende strategische Bedeutung.
 
Ein schweres Erdbeben der Stärke 7,4 zerstörte am 17. 8. 1999 zahlreiche Dörfer und Städte am östlichen Marmarameer (Epizentrum: İzmit; Zahl der Todesopfer vermutlich 3 000).
 
 
Landesnatur, Wirtschaft und Bevölkerung:
 
Die T. Raum u. Mensch, Kultur u. Wirtschaft in Gegenwart u. Vergangenheit, hg. v. W. Kündig-Steiner (1974);
 R. Brinkmann: Geology of Turkey (Stuttgart 1976);
 V. Höhfeld: Anatol. Kleinstädte. Anlage, Verlegung u. Wachstumsrichtung seit dem 19. Jh. (1977);
 V. Höhfeld: T., Schwellenland der Gegensätze (1995);
 N. Güldali: Geomorphologie der T. (1979);
 W.-D. Hütteroth: T. (1982);
 
The lost peoples of the Middle East, hg. v. F. D. Andrews (Salisbury, N. C., 1982);
 
Bergtürken oder Kurden? Das Kurdenproblem in der T., hg. v. H. Walser (1983);
 O. Erol: Die naturräuml. Gliederung der T. (1983);
 O. Erol: Regionalpolit. Entwicklung der T., Probleme u. Perspektiven (1986);
 E. Struck: Landflucht in der T. (1984);
 E. Struck: Das Südostanatolien-Projekt. Die Bewässerung u. ihre Folgen, in: Geograph. Rundschau 2/46 (1994); R. Doh: Sozio-ökonom. Faktoren der internen Migration in der T. (1985);
 
T., hg. v. K.-D. Grothusen (1985);
 
Ethnic groups in the Republic of Turkey, hg. v. P. A. Andrews (Wiesbaden 1989);
 G. Ritter u. W. Richter: Aktuelle Urbanisierungsprozesse in der T. (1990);
 G. Yonan: Christl. Minderheiten in der T. Ein Überblick (1992);
 K. Kreiser: Kleines T.-Lex. (1992);
 A. Schubert: Polit. Ökonomie der Handelsliberalisierung in der T., 1980-1990 (1996);
 F. Şen: T., Land u. Leute (41996);
 R. Stewig: Entstehung der Industriegesellschaft in der T., auf mehrere Bde. ber. (1998 ff.).
 
 
Allgemeine Darstellungen: J. von Hammer-Purgstall: Gesch. des Osman. Reiches, 10 Bde. (Pest 1827-35, Neudr. Graz 1963);
 
N. Iorga: Gesch. des Osman. Reiches, 5 Bde. (1908-13, Nachdr. 1990);
 
Osman. Geschichtsschreiber, hg. v. R. F. Kreutel, 10 Bde. (Graz 1955-81);
 
A. D. Alderson: The structure of the Ottoman dynasty (Oxford 1956, Nachdr. Westport, Conn., 1982);
 
S. J. u. E. K. Shaw: History of the Ottoman Empire and modern Turkey, 2 Bde. (Cambridge 1976-77, Nachdr. ebd. 1985-87);
 
E. Werner u. W. Markov: Gesch. der Türken von den Anfängen bis zur Gegenwart (Berlin-Ost 21979);
 
M. Neumann-Adrian u. C. K. Neumann: Die T. Ein Land u. 9 000 Jahre Gesch. (Neuausg. 1993);
 
F. Majoros u. B. Rill: Das Osman. Reich 1300-1922 (1994);
 
S. Faroqhi: Kultur u. Alltag im Osman. Reich (1995);
 
W. Gust: Das Imperium der Sultane. Eine Gesch. des Osman. Reichs (1995);
 
J. Matuz: Das Osman. Reich. Grundlinien seiner Gesch. (Neuausg. 1996);
 
H. Aguiçenoglu: Genese der türk. u. kurd. Nationalismen im Vergleich (1997).
 
Einzeldarstellungen: Bis zum Ende des Osman. Reiches: H. A. R. Gibb u. H. Bowen: Islamic society and the West, 2 Tle. (London 1950-57);
 
B. Lewis: The emergence of modern Turkey (Neuausg. ebd. 1965);
 
L. Cassels: The struggle for the Ottoman Empire, 1717-1740 (ebd. 1966);
 
William Miller: The Ottoman Empire and its successors: 1801-1927 (New York 31966);
 
R. H. Davison: Reform in the Ottoman Empire: 1856-1876 (ebd. 21973);
 
H. Inalcik: The Ottoman Empire. The classical age 1300-1600 (a. d. Türk., Neuausg. London 1975);
 
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C. V. Findley: Ottoman civil officialdom. A social history (ebd. 1989);
 
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M. S. Anderson: The Eastern question: 1774-1923 (Neuausg. Basingstoke 1987);
 
F. Babinger: Mehmed der Eroberer (Neuausg. 1987);
 
E. Eickhoff: Venedig, Wien u. die Osmanen. Umbruch in Südosteuropa 1645-1700 (Neuausg. 1988);
 
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Z. Y. Hershlag: Turkey. The challenge of growth (Leiden 21968);
 
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U. Steinbach: Kranker Wächter am Bosporus (1979);
 
W. Menzler: Atatürk begründet die moderne T. Eine Einf. in die polit. u. gesellschaftl. Grundlagen der heutigen T. anhand des Reformwerks v. Kemal Atatürk 1918 bis 1938 (1992);
 
A. Bozkurt: Das Kurdenproblem in der T. (1994);
 
F. Adanir: Gesch. der Rep. T. (1995);
 
E. Durugönül: Über die Reislamisierung in der T. als sozial religiöse Bewegung unter besonderer Berücksichtigung der zwei Jahrzehnte 1970-1990 (1995);
 
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Tür|kei, die; -: Staat in Vorderasien u. Südosteuropa.

Universal-Lexikon. 2012.