ent|hẹm|men <sw. V.; hat; meist im 1. od. 2. Part. gebr.>:
(Psychol.) von Hemmungen befreien:
die -de Wirkung einer Droge;
er tobte, vom Alkohol völlig enthemmt.
Dazu:
Ent|hẹmmt|heit, die; -;
Ent|hẹm|mung, die; -.
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I Enthemmung,
Psychologie und Psychiatrie: der Wegfall der bewussten Steuerung von Affekten und Trieben, z. B. nach übermäßigem beziehungsweise unkontrolliertem Alkohol- oder Drogenkonsum sowie als Begleiterscheinung bestimmter schwerer psychischer oder organisch-psychischer Erkrankungen. Ist eine starke Enthemmung eingetreten, kann es zu Kurzschlusshandlungen mit zum Teil schwerwiegenden Folgen kommen.
II
Enthemmung,
der Wegfall einer bewussten Steuerung von Affekten und Trieben; kann zu Kurzschlusshandlungen und »Primitivreaktionen« führen. Enthemmend wirken v. a. Alkohol und Drogen sowie bestimmte psychische Erkrankungen (z. B. Manie).
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Universal-Lexikon. 2012.