For|ma|li|sie|rung, die; -, -en:
das Formalisieren; das Formalisiertwerden.
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Formalisierung,
1) Sprachwissenschaft: Anwendung formalisierter Sprachen zur Beschreibung natürlicher Sprachen, wie sie v. a. in der generativen Transformationsgrammatik erfolgt. Grammatik wird in diesem Rahmen als ein mathematisches System verstanden, innerhalb dessen »wohlgeformte« Sätze nach bestimmten expliziten Regeln (Explizität) generiert werden können. Als Vorzüge einer Formalisierung werden Präzision, Ökonomie und Überprüfbarkeit von Theorien genannt; gegen eine Formalisierung von Sprache wird eingewendet, dass sie u. a. nicht alle Sinngebungen in natürlichen Sprachen erfassen kann.
2) Wissenschaftstheorie: im weiteren Sinn die Generalisierung einer (wissenschaftlichen) Aussage unter Absehung von ihren konkret-empirischen Bezügen, auch unter Abgrenzung und Einengung von Daten und Variablen zur Bildung von Erklärungsmodellen, z. B. in den Sozialwissenschaften; im engeren Sinn Aufbau einer formalisierten Sprache - meist unter Verwendung von Mathematik und Logik - durch Überführung von Aussagen oder Theorien eines bestimmten Wissensgebietes in einen Formalismus. Bekannte Beispiele sind die Aussagenlogik (Aussage) mit der Semantik der Wahrheitstafeln, aber auch Fachsprachen, z. B. die Programmiersprachen für Computer.
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For|ma|li|sie|rung, die; -, -en: das Formalisieren, Formalisiertwerden.
Universal-Lexikon. 2012.