Akademik

Bestrahlung
Strahlentherapie; Radiotherapie; Strahlenbehandlung; Strahlenheilkunde

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Be|strah|lung 〈f. 20
1. das Bestrahlen, Einwirkung von Strahlen (Sonnen\Bestrahlung)
2. 〈Med.〉 Behandlung mit Strahlen
● einem Patienten 20 \Bestrahlungen verordnen

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Be|strah|lung, die; -, -en:
1. das Bestrahlen; das Bestrahltwerden:
die Bestrahlung von Lebensmitteln;
durch die B. [mit Ultrakurzwellen] soll die Entzündung zum Abklingen gebracht werden.
2. (Med.) Strahlenbehandlung:
zur B. gehen;
-en verordnet bekommen.

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Bestrahlung,
 
1) Lebensmitteltechnik: Lebensmittelbestrahlung.
 
 2) Medizin: die therapeutisch dosierte Anwendung von (v. a. künstlich erzeugten) Strahlengruppen. Je nach Art der Strahlen besteht die Hauptwirkung zum einen in der Erzeugung von Wärme an der Oberfläche oder innerhalb von Körperteilen oder Organen, zum anderen in der Zerstörung krankhafter Körperzellen.
 
Der Lichtbehandlung dienen das gemischte Spektrum der Sonnenstrahlen (Sonnenbad) und des Solariums sowie die Ultraviolettstrahlung der Quarzlampe, der gezielten Wärmebehandlung die Glühlichtbestrahlung (Infrarotstrahlung), die Kurzwellenbehandlung und die Mikrowellenbehandlung mit hochfrequenten Wellen; zur Strahlenbehandlung im engeren Sinn dienen Röntgenstrahlen (Röntgenbehandlung), Neutronen- und Elektronenstrahlen (Betatron), Gammastrahlen des Radiums und anderer radioaktiver Nuklide (v. a. 60Co) sowie Alpha- und Betastrahlen natürliche oder künstliche Radionuklide (Nuklearmedizin). Strahlenschäden.

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Be|strah|lung, die; -, -en: 1. das Bestrahlen, Bestrahltwerden: die Bestrahlung von Lebensmitteln; Die Abtötung von Krebszellen durch B. (Zeit 17. 5. 96, 53). 2. (Med.) Strahlenbehandlung: Dabei war die in Hamburg praktizierte Form der B. ... schon Anfang der achtziger Jahre an fast allen Kliniken verworfen worden (Spiegel 32, 1993, 168); Ich brauche etwas zu essen und -en und Medikamente (Zeit 1. 9. 95, 48); zur B. gehen

Universal-Lexikon. 2012.