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Strah|len|be|hand|lung 〈f. 20〉 Verwendung von Licht-, Wärme-, bes. Röntgenstrahlen zu Heilzwecken; Sy Radiotherapie, Strahlentherapie
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Strah|len|be|hand|lung, die:
Behandlung von Krankheiten durch Bestrahlung, bes. mit ionisierenden Strahlen.
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Strahlenbehandlung,
Strahlentherapie, Behandlung von Krankheiten durch Bestrahlung des Körpers oder einzelner Körperteile; im weiteren Sinn wird hierzu jede Anwendung elektromagnetischer Wellen, einschließlich Mikrowellen, Kurzwellen, Infrarot- und Ultraviolettstrahlung sowie sichtbarem Licht, gerechnet, im engeren Sinn zählt hierzu nur der Einsatz ionisierender Strahlen innerhalb der Radiologie. Letzterer umfasst sowohl die Verwendung von Röntgenstrahlen (Röntgenbehandlung) und Gammastrahlen (137Cs, 60Co), als auch die Behandlung mit radioaktiven Stoffen beziehungsweise Isotopen (Nuklearmedizin) und die therapeutische Nutzung von Elektronen- und Neutronenstrahlen. Zusammen mit der chirurgischen und der Chemotherapie dient die Strahlenbehandlung zur Behandlung bösartiger Tumoren (Krebs).
Grundlage der Strahlenbehandlung ist die tödliche Wirkung der ionisierenden Strahlung und die infolge der (gegenüber gesundem Gewebe) meist höheren Teilungsrate gesteigerte Strahlenempfindlichkeit des Tumorgewebes; Ziel ist die maximale Schädigung des entarteten Gewebes durch Abtöten der Krebszellen bei weitestgehender Schonung der Umgebung, um die Nebenwirkungen möglichst gering zu halten. Dies wird durch exakte Ausrichtung der Strahlen auf den Tumor, Erstellung eines computergestützten Bestrahlungsplans (v. a. Berechnung der Dosisverteilung im Tumor und seiner Umgebung), gezielte Auswahl der Strahlenart und -energie (Hochvolttherapie, Kobaltbestrahlung), Erhöhung der Strahlendosis im Tumor (Herddosis) durch Wahl einer bestimmten Bestrahlungsgeometrie (Bewegungsbestrahlung) und Verteilung der erforderlichen Gesamtdosis über unterschiedliche Zeiträume (Dosisfraktionierung) angestrebt. Eine gezielte kleinvolumige Bestrahlung ist auch während einer Tumoroperation, z. B. bei Magen-, Darm-, Dickdarm- oder Mundbodenkarzinom, möglich.
Im Unterschied zur gezielten Bestrahlung dient die Großfeldbestrahlung zur Behandlung ausgedehnter Krankheitsprozesse (Lymphome). Ganzkörperbestrahlung wird bei bösartigen Knochenmarkerkrankungen, insbesondere vor Knochenmarktransplantation, angewendet. Im Unterschied zur durch die Haut (perkutan) erfolgenden externen Strahlenbehandlung werden bei der internen Strahlenbehandlung strahlende Substanzen in Körperhöhlen oder -gewebe eingebracht (z. B. After-Loading-Technik) oder es wird durch Zuführung der Isotope einer stoffwechselaktiven Substanz in den Körper ein Organ gezielt erreicht (z. B. Radiojodtherapie).
V. a. bei der Ganzkörpertherapie können Nebenwirkungen (Strahlenschäden) auftreten, bei großflächigen Lungenbestrahlungen in Form der Strahlenpneumonitis und Strahlenfibrose. Das die Strahlenbehandlung durchführende Personal unterliegt den sehr strengen Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung.
Prakt. Tumortherapie, bearb. v. U. Dold u. a. (41993);
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Strah|len|be|hand|lung, die: Behandlung von Krankheiten durch Bestrahlung, bes. mit ionisierenden Strahlen.
Universal-Lexikon. 2012.