Gẹld|ver|mö|gen, das:
gesamter Bestand an Bargeld, Guthaben auf Konten sowie an Sichteinlagen, über den jmd. verfügt.
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Geldvermögen,
im engeren Sinn der Bestand an Bar- und sofort verfügbarem Buchgeld (z. B. Kassenbestand, Sichteinlagen bei Kreditinstituten), über den ein Wirtschaftssubjekt verfügt; in der Betriebswirtschaftslehre im weiteren Sinn auch Wechsel und kurzfristige Forderungen eines Unternehmens. Von dem übrigen Aktivvermögen (z. B. Maschinen), das zwar ebenfalls in Geld - als Recheneinheit - bewertet wird, unterscheidet sich das Geldvermögen durch einen höheren Liquiditätsgrad. Das Geldvermögen wird im Rahmen der Bilanzanalyse zur Beurteilung der Liquiditätslage eines Unternehmens herangezogen.
In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bezeichnet Geldvermögen (Finanzvermögen) die Differenz zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten eines Wirtschaftssubjekts oder Sektors. Das Geldvermögen (Nettoposition) ist in einer Volkswirtschaft ohne außenwirtschaftlichen Beziehungen gleich null, da sich gesamtwirtschaftliche Forderungen und Verbindlichkeiten aufheben (zum Geldvermögen einer offenen Volkswirtschaft Auslandsposition). Die Deutsche Bundesbank weist jährlich in der Geldvermögens- und Verpflichtungsrechnung (Teil der Vermögensrechnung) die Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten der nichtfinanziellen (private und öffentliche Haushalte, Unternehmen) und finanziellen Sektoren (Banken, Bausparkassen, Versicherungen) aus. Während die privaten Haushalte als Nettogläubiger eine positive Nettoposition aufweisen, sind Unternehmen, öffentliche Haushalte und Ausland Nettoschuldner. Die Deutsche Bundesbank verwendet den Begriff Geldvermögen abweichend von der üblichen Terminologie für die Summe aller Forderungen; die Summe der Verbindlichkeiten wird von ihr als »Verpflichtungen und Aktienumlauf« bezeichnet und die Nettoposition als »Nettoforderungen beziehungsweise -verpflichtungen«. (Vermögen)
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Vermögen: Vermögenspolitik
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Gẹld|ver|mö|gen, das: gesamter Bestand an Bargeld, Guthaben auf Konten sowie an Sichteinlagen, über den jmd. verfügt.
Universal-Lexikon. 2012.