Ver|mö|gens|po|li|tik 〈f.; -; unz.〉 Politik, die sich mit der Bildung u. Verteilung von Vermögen befasst
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Vermögens|politik,
Gesamtheit der Maßnahmen, die auf eine Beteiligung vorwiegend einkommensschwacher und unselbstständig beschäftigter Personen am Produktivvermögen einer Volkswirtschaft (Vermögenspolitik im engeren Sinn) beziehungsweise auf eine gleichmäßigere Vermögensverteilung (Vermögenspolitik im weiteren Sinn) abzielen. Die Erkenntnis, dass in einer Marktwirtschaft für eine gleichmäßigere Einkommensverteilung nur geringe Spielräume bestehen und dass die Vermögensverteilung immer ungleichmäßiger wird, führte dazu, dass der Vermögenspolitik sowohl in Deutschland als auch in anderen westlichen Staaten größere Beachtung geschenkt wurde. Die Bedeutung der Vermögenspolitik besteht darin, dass 1) die auf privatem Eigentum beruhende Wirtschaftsordnung gefestigt wird, wenn immer mehr Arbeitnehmer Produktivvermögen besitzen; 2) der Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit und der hierauf zurückgehende Verteilungskampf entschärft werden, wenn Arbeitnehmer Vermögensbesitzer und Teilhaber werden; 3) die Arbeitnehmerbeteiligungen am Kapital der Unternehmen dazu beitragen, die Kapitalausstattung der Unternehmen zu verbessern. Auch zur Entlastung des Systems der sozialen Sicherheit und zur Verbesserung der Chancen der Lohnpolitik sowie zur Umverteilung der mit der Konzentration des Produktivvermögens verbundenen wirtschaftlichen Macht wird eine Veränderung der Vermögensverteilung von Kirchen, politischen Parteien, zahlreichen Arbeitgebern und den Gewerkschaften gefordert.
Vermögenspolitik ist möglich als: 1) Neuverteilung des vorhandenen Vermögens (Vermögensumverteilung), die jedoch nur in engen Grenzen durchführbar ist, da verfassungsrechtliche Gründe die Enteignung privaten Vermögens ausschließen. Dagegen waren öffentliche Vermögen in Deutschland mehrfach Gegenstand von Privatisierungen, um Volksaktien zu streuen; 2) Zuweisung des jeweiligen Vermögenszuwachses an breitere Bevölkerungsgruppen (Vermögensverteilung), deren Instrumente v. a. Sparförderungskonzepte (Vermögensbildung), der Investivlohn (Beteiligungsmodell) und die Gewinnbeteiligung (Erfolgsmodell) sind. Das Beteiligungsmodell, das eine breitere Streuung des Produktivvermögens anstrebt, kann verschiedene Anlageformen umfassen, z. B. Mitarbeiterdarlehen (Arbeitnehmer erhält für seine Anlage eine feste Verzinsung; kein Mitbestimmungsrecht), stille Beteiligung beziehungsweise Genussrechte (Beteiligung am Gewinn oder Verlust, nicht aber an der Substanz des Unternehmens; Informations-, aber keine Mitbestimmungsrechte), Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Belegschaftsaktien oder GmbH-Anteile, verbunden mit einer vollgesellschaftlichen Beteiligung). Bei der indirekten Beteiligung beteiligen sich die Arbeitnehmer an einer zwischengeschalteten Beteiligungsgesellschaft, die das gesammelte Kapital Unternehmen zur Verfügung stellt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Einkommenspolitik · Lohnpolitik · Sozialpolitik
H. Lampert: Lb. der Sozialpolitik (41996);
W. Fuest u. a.: Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand (1997);
P. Westerheide: V. in der sozialen Marktwirtschaft(1999);
U. Müller: Die vermögens- und verteilungspolitischen Aspekte einer Mitarbeiterbeteiligung (2000).
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Ver|mö|gens|po|li|tik, die: Politik, die sich mit der Bildung u. Verteilung von ↑Vermögen (2) befasst.
Universal-Lexikon. 2012.