Fi|nạnz|ver|mö|gen 〈n. 14〉 Gesamtheit der Vermögensteile (staatl. Gewerbetreibende, Forsten u. a.), die dem Staat zu Erwerbszwecken zur Verfügung stehen
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Finạnzvermögen,
1) Finanzwissenschaft: der Teil des öffentlichen Vermögens, der wirtschaftlich genutzt wird und regelmäßig Erträge (Erwerbseinkünfte) erbringt. Bestandteile des Finanzvermögens sind das Betriebsvermögen (z. B. Staatsforsten, öffentliche Unternehmen) und das allgemeine Kapital- und Sachvermögen (z. B. Kapitalbeteiligungen, Darlehen). - Gegensatz Verwaltungsvermögen.
2) volkswirtschaftliche Gesamtrechnung: das Geldvermögen.
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Fi|nạnz|ver|mö|gen, das (Wirtsch.): Vermögen im öffentlichen Eigentum, das durch seine Erträge zur Finanzierung der Verwaltung beiträgt, z. B. Domänen, Staatsforste u. Ä.
Universal-Lexikon. 2012.