intermittieren; zeitweilig aufheben; außer Kraft setzen; stoppen; abbrechen; die Notbremse ziehen (umgangssprachlich); die Reißleine ziehen (umgangssprachlich); irritieren; ablenken; stören; behelligen; nerven (umgangssprachlich)
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un|ter|bre|chen [ʊntɐ'brɛçn̩], unterbricht, unterbrach, unterbrochen <tr.; hat:1. vorübergehend einstellen; für kürzere oder längere Zeit (mit etwas) aufhören:
sie unterbrach ihre Arbeit, um zu frühstücken; eine Reise unterbrechen; die Sendung musste leider für einige Minuten unterbrochen werden; eine unterbrochene Verbindung wiederherstellen.
2. am Fortführen einer Tätigkeit hindern:
die Kinder unterbrachen ihn öfter bei seiner Arbeit; sie unterbrach den Redner mit einer Frage.
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un|ter|brẹ|chen 〈V. tr. 116; hat〉
1. etwas \unterbrechen
1.1 vorübergehend mit etwas aufhören
1.2 vorübergehend aufhören lassen, aufhalten, stören
2. jmdn. \unterbrechen anfangen zu reden, dazwischenreden, während jmd. spricht
● unterbrich mich nicht!; wir waren unterbrochen worden (beim Telefongespräch) ● seine Arbeit, ein Gespräch \unterbrechen; wir \unterbrechen die Fahrt in München; das Grün der Wiesen wird durch dunklere Waldstücke unterbrochen; nichts unterbrach die Stille; der Verkehr war wegen des Unfalls auf dieser Strecke unterbrochen
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un|ter|brẹ|chen <st. V.; hat:
1.
a) eine Tätigkeit o. Ä., die noch nicht zu Ende geführt ist, vorübergehend nicht mehr weiterführen:
seine Arbeit, sein Studium u.;
den Urlaub [für mehrere Tage] u.;
b) durch Fragen, Bemerkungen o. Ä. bewirken, dass jmd. beim Sprechen innehält:
er unterbrach sie, ihren Redestrom [mit Fragen];
c) in dem gleichmäßigen Ablauf von etw. plötzlich als Störung o. Ä. zu vernehmen sein:
ein Schrei unterbrach das Schweigen.
2. (eine bestehende Verbindung) vorübergehend aufheben:
die Stromversorgung, die Bahnstrecke ist unterbrochen.
3. (innerhalb einer flächenhaften Ausdehnung von etw.) eingelagert sein u. dadurch die Gleichmäßigkeit der gesamten Fläche aufheben, auflockern:
riesige Flussläufe unterbrechen hier die Waldflächen.
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un|ter|brẹ|chen <st. V.; hat: 1. a) eine Tätigkeit o. Ä., die noch nicht zu Ende geführt ist, vorübergehend nicht mehr weiterführen: seine Arbeit, die Verhandlungen u.; den Urlaub [für mehrere Tage] u.; er musste sein Studium u.; sie unterbrach ihren Vortrag; eine Schwangerschaft u. (abtreiben); vor der Zündung musste der Count-down erneut wegen eines falschen Computersignals unterbrochen werden (Saarbr. Zeitung 27. 12. 79, 15); die unterbrochene Vorstellung wurde fortgesetzt; b) durch Fragen, Bemerkungen o. Ä. bewirken, dass jmd. beim Sprechen innehält: er unterbrach sie, den Redner [mit Fragen]; unterbrich mich nicht dauernd!; Endlich unterbricht Herr Warga den unermüdlichen Redefluss des Zeitungsmenschen (Ossowski, Flatter 51); c) in dem gleichmäßigen Ablauf von etw. plötzlich als Störung o. Ä. zu vernehmen sein: ein Schrei unterbrach das Schweigen; das Läuten des Telefons unterbrach ihr Gespräch. 2. (eine bestehende Verbindung) vorübergehend aufheben: Wohl aber braucht es eine starke Flotte, um im Ernstfall die Seeverbindungen u. zu können (Allgemeine Zeitung 4. 6. 85, 3); dass die Kühlkette beim Transport des Präparates zum Pathologen nicht unterbrochen werden dürfe (Nds. Ä. 22, 1985, 25); die Stromversorgung, die Bahnstrecke ist unterbrochen. 3. (innerhalb einer flächenhaften Ausdehnung von etw.) eingelagert sein, sich befinden u. dadurch die Gleichmäßigkeit der Gesamtfläche aufheben, auflockern: riesige Flussläufe unterbrechen hier die Waldflächen; große Wasserflächen sind von saftig grünen Teppichen unterbrochen (Grzimek, Serengeti 43).
Universal-Lexikon. 2012.