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aus|set|zen ['au̮szɛts̮n̩], setzte aus, ausgesetzt:1. <itr.; hat mitten in einer Tätigkeit o. Ä. [für eine gewisse Zeit] aufhören:
die Atmung, das Herz, der Motor setzte plötzlich aus.
2.
a) <tr.; hat vorübergehend unterbrechen:
den Kampf aussetzen; die Strafe zur Bewährung aussetzen.
Syn.: ruhen lassen.
b) <itr.; hat eine Pause einlegen:
sie hat ein Semester (lang) ausgesetzt; ich muss für eine Weile (wegen Krankheit) aussetzen.
Syn.: Pause machen, ↑ pausieren.
3. <tr.; hat an einen bestimmten Ort bringen und dort sich selbst überlassen:
ein Kind aussetzen; jmdn. auf einer einsamen Insel aussetzen.
4. <tr.; hat sich so verhalten, dass jmd., etwas oder man selbst durch etwas gefährdet ist oder ohne Schutz vor etwas ist; jmdn. einer (schwierigen) Situation ausliefern:
jmdn. dem Verdacht, dem Vorwurf, der Gefahr, dem Risiko aussetzen; sich der Sonne, der Hitze aussetzen.
Syn.: ↑ preisgeben.
5. <tr.; hat (eine Summe als Belohnung) versprechen:
für die Ergreifung des Täters wurden 500 Euro als Belohnung ausgesetzt.
6. ☆ an jmdm., etwas etwas auszusetzen haben: mit jmdm., etwas nicht ganz zufrieden sein und sagen, was einem nicht gefällt, ihn bzw. es kritisieren:
immer hast du etwas an mir auszusetzen!; ich habe daran nichts auszusetzen.
Syn.: an jmdm., etwas etwas zu beanstanden haben; an jmdm., etwas etwas zu bemängeln haben; an jmdm., etwas etwas zu kritisieren haben; an jmdm., etwas etwas zu mäkeln haben (ugs.); an jmdm., etwas etwas zu meckern haben (ugs. abwertend); an jmdm., etwas etwas zu nörgeln haben (abwertend).
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aus||set|zen 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉
2. hinaussetzen, ins Freie setzen (Pflanzen)
3. 〈Rechtsw.〉 unterbrechen, verschieben, aufschieben (Verfahren)
4. sich od. jmdn. einer Sache \aussetzen preisgeben, ausliefern
5. kritisieren, bemängeln, tadeln
● sich od. jmdn. der Ansteckung \aussetzen; den Ball \aussetzen 〈Billard〉 zum Anspiel hinlegen; ein Boot \aussetzen ins Wasser lassen, setzen (bes. vom Schiff aus); sich od. jmdn. einer Gefahr \aussetzen; du setzt dich mit deinem Verhalten dem Gelächter, dem Spott der andern aus; ein Kind \aussetzen irgendwo hinterlegen u. hilflos liegen lassen; eine Runde \aussetzen 〈beim Würfelspiel〉; Sägeblätter \aussetzen schränken; den Unterricht \aussetzen; das Verfahren \aussetzen bis ... 〈Rechtsw.〉; Wild \aussetzen gekaufte Tiere im Wald freilassen (um den Bestand aufzufrischen od. eine neue Wildart einzubürgern); sich, jmdn. od. etwas (dem) Wind und Wetter \aussetzen ● an jmdm. od. einer Sache etwas auszusetzen haben zu tadeln, zu bemängeln haben; er hat an allem etwas auszusetzen; es ist nichts daran auszusetzen; auf seinen Kopf sind 10.000 Euro (Belohnung) ausgesetzt; auf diesem Platz sind wir zu sehr den Blicken der andern ausgesetzt; ein Urteil zur Bewährung \aussetzen ● ausgesetztes Kind hilflos liegen gelassenes Kind, Findelkind
II 〈V. intr.〉 aufhören, stocken (Bewegung, Puls, Motor) ● die Atmung des Kranken hat ausgesetzt; ich muss (ein paar Minuten) \aussetzen eine Pause machen; mit etwas \aussetzen etwas unterbrechen; mit der Arbeit, dem Unterricht \aussetzen
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aus|set|zen <sw. V.; hat:
1.
a) an einen Ort bringen [u. dort sich selbst überlassen]:
ein Kind a.;
jmdn. auf einer einsamen Insel a.;
ein Tier im Wald a.;
das Schiff setzt Boote aus (bringt sie zu Wasser);
b) (kath. Kirche) zur Anbetung auf den Altar stellen:
das Allerheiligste a.;
c) (Kaufmannsspr.) zur Verpackung vorbereiten:
eine Sendung a.;
d) (Billard) zum Spielen hinsetzen:
die Kugel a.
2. [der Einwirkung von] jmdm. od. etw. preisgeben:
seinen Körper der Sonne a.;
sich Vorwürfen, einer Gefahr, dem Verdacht a.;
hohen Beanspruchungen ausgesetzt sein.
3. in Aussicht stellen, versprechen:
eine Belohnung von 1 000 € a.;
jmdm. ein Erbteil a.
4.
a) mitten in einer Tätigkeit o. Ä. plötzlich [für eine gewisse Zeit] abbrechen, aufhören:
der Motor, der Atem, das Herz setzt aus;
die Musik hat plötzlich ausgesetzt;
b) eine Pause machen:
ich muss eine Weile [wegen Krankheit] a.;
beim Spiel einmal a. (eine Runde nicht mitspielen);
mit der Ratenzahlung a.
5.
a) (seltener) vorübergehend unterbrechen, nicht weiterführen:
die Kur auf einige Zeit a.;
b) (Rechtsspr.) auf-, hinausschieben:
die Verhandlung, eine endgültige Entscheidung a.;
das Urteil zur Bewährung a.
6. <im Inf. mit »zu« in Verbindung mit bestimmten Verben> [eigtl. = bei der Warenprüfung als fehlerhaft aus der Reihe setzen] beanstanden, kritisieren:
immer etwas [an jmdm.] auszusetzen haben;
ich finde nichts, es gibt wenig [daran] auszusetzen.
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aus|set|zen <sw. V.; hat [6: eigtl. = bei der Warenprüfung als fehlerhaft aus der Reihe setzen]: 1. a) an einen Ort bringen [u. dort sich selbst überlassen]: ein Kind a.; Tiere in einem bestimmten Gebiet a. (heimisch machen); das Schiff setzt Boote aus (bringt sie zu Wasser); die Passagiere werden ausgesetzt (an Land gebracht); b) (kath. Kirche) zur Anbetung auf den Altar stellen: das Allerheiligste a.; c) (Kaufmannsspr.) zur Verpackung vorbereiten: eine Sendung a.; ausgesetzt von ..., gepackt von ...; d) (Billard) zum Spielen hinsetzen: die Kugel a. 2. [der Einwirkung von] jmdm. od. etw. preisgeben: seinen Körper der Sonne a.; sich Vorwürfen, einer Gefahr, dem Verdacht a.; hohen Beanspruchungen ausgesetzt sein; Ich bedaure, dass Eure Heiligkeit sich schädlichen Erregungen aussetzen (Benrath, Konstanze 85); Heute zwingt das Geschäftsleben sie ..., ihre Waden den Blicken der Männerwelt auszusetzen (Brecht, Groschen 318); Kein Begriff ist jemals so tief greifenden Missdeutungen ausgesetzt gewesen wie der der Freiheit (Thieß, Reich 458). 3. in Aussicht stellen, versprechen: eine Belohnung von 1 000 DM a.; für Neuanschaffungen wurde eine große Summe ausgesetzt; jmdm. ein Erbteil a. 4. a) mitten in einer Tätigkeit o. Ä. plötzlich [für eine gewisse Zeit] abbrechen, aufhören: der Motor, der Atem, das Herz setzt aus; die Musik hat plötzlich ausgesetzt; b) eine Pause machen: ich muss eine Weile [wegen Krankheit] a.; beim Spiel einmal a. (nicht mitspielen); die vier Männer spielten Karten zu dritt, sodass immer einer aussetzte (Musil, Mann 1392); mit der Ratenzahlung a. 5. a) (seltener) vorübergehend unterbrechen, nicht weiterführen: die Kur auf einige Zeit a.; b) (Rechtsspr.) auf-, hinausschieben: die Verhandlung, eine endgültige Entscheidung a.; das Urteil zur Bewährung a. 6. <im Inf. mit „zu“ in Verbindung mit bestimmten Verben> beanstanden, kritisieren: immer etwas [an jmdm.] auszusetzen haben; ich finde nichts, es gibt wenig [daran] auszusetzen. ∙ 7. ↑ansetzen (6 a), festsetzen: es sollen kaiserliche Kommissionen ernannt und ein Tag ausgesetzt werden, wo die Sache dann verglichen werden mag (Goethe, Götz I).
Universal-Lexikon. 2012.