Heil|pä|d|a|go|ge, der:
in [Erziehungs]heimen o. Ä. tätiger, speziell für schwer erziehbare Kinder ausgebildeter Erzieher (Berufsbez.)
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I Heilpädagoge,
Berufsbezeichnung für pädagogisch-therapeutisch ausgebildete Fachkräfte, die v. a. in heilpädagogischen Heimen und Tagesstätten, Sonderkindergärten, Erziehungsberatungsstellen und Werkstätten für Behinderte, aber auch in freier Praxis mit (geistig oder psychisch) behinderten oder verhaltensauffälligen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen arbeiten.
Die Ausbildung zum Heilpädagogen kann in Deutschland entweder als zweijährige Zusatzausbildung an einer der rund 30 Fachhochschulen beziehungsweise Fachakademien für Heilpädagogik (Voraussetzung: abgeschlossene sozialpädagogische Grundausbildung, z. B. als staatlich anerkannter Erzieher oder als Sozialarbeiter) oder als vierjähriges Fachhochschulstudium (Voraussetzung: Hochschulreife) erfolgen. An einigen Hochschulen besteht ferner die Möglichkeit zum Erwerb eines sonder- und heilpädagogisch akzentuierten Diploms.
II
Heilpädagoge,
Beruf im sozialen Bereich. Heilpädagogen erziehen auf der Basis wissenschaftlich fundierter Kenntnisse Kinder und Jugendliche, die Verhaltensauffälligkeiten oder soziale Anpassungsschwierigkeiten zeigen, oft auch geistig und/oder körperlich behindert sind. Heilpädagogen arbeiten häufig im Team mit Ärzten, Psychotherapeuten, Lehrern, Erziehern und Sozialpädagogen.
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Heil|pä|da|go|ge, der: in [Erziehungs]heimen o. Ä. tätiger, speziell für schwer erziehbare Kinder ausgebildeter Erzieher (Berufsbez.).
Universal-Lexikon. 2012.