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Kurzarbeitergeld
Kụrz|ar|bei|ter|geld, das:
vom Arbeitsamt an Kurzarbeiter gezahlter Betrag, der einem Teil des Stundenlohnes der nicht gearbeiteten Stunden entspricht.

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Kurz|arbeitergeld,
 
Leistung der Arbeitslosenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III, §§ 169 ff.) an Kurzarbeiter. Voraussetzungen für die Gewährung: Antrag beim Arbeitsamt; mindestens ein Drittel der gesamten Betriebsbelegschaft muss wenigstens vier Wochen lang von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % des monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein (bei Heimarbeiten eine Einbuße von mindestens 20 % des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts der letzten sechs Kalendermonate); rein wirtschaftliche Ursache oder unabwendbares Ereignis; keine Möglichkeit der Vermittlung der betroffenen Belegschaft in zumutbare andere Arbeitsverhältnisse; begründete Aussicht auf ungekündigte Weiterbeschäftigung; bestehende Beitragspflicht für die Bundesanstalt für Arbeit (BA). Arbeitszeitguthaben sind grundsätzlich vor Inanspruchnahme von Leistungen des Arbeitsamts aufzubrauchen. Ausgenommen davon sind z. B. Arbeitszeitguthaben, die im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen aufgebaut werden (§ 170 SGB III). Das Kurzarbeitergeld beträgt 67 % (60 % für Leistungsempfänger ohne steuerlich zu berücksichtigende Kinder) der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum. Die Berechnung der Nettoentgeltdifferenz ist in § 179 SGB III geregelt. Gewährungsdauer: nach § 177 Absatz 1 SGB III in der Regel bis zu sechs Monaten (unter bestimmten Voraussetzungen befristete Verlängerung möglich). An Kurzarbeitergeld wurden in Deutschland gezahlt: altes Bundesgebiet 1975: 2,21 Mrd. DM, 1980: 0,47 Mrd. DM, 1985: 1,23 Mrd. DM, 1990: 0,24 Mrd. DM, 1995: 0,61 Mrd. DM, 1999: 0,49 Mrd. DM; neue Länder und Berlin-Ost 1990: 1,17 Mrd. DM, 1991: 10,01 Mrd. DM (in den neuen Ländern war bis Ende 1991 zur Vermeidung von Entlassungen der Anspruch auf Kurzarbeit erheblich erweitert), 1995: 0,42 Mrd. DM, 1999: 0,12 Mrd. DM.

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Kụrz|ar|bei|ter|geld, das: vom Arbeitsamt an Kurzarbeiter gezahlter Betrag, der einem Teil des Stundenlohnes der nicht gearbeiteten Stunden entspricht.

Universal-Lexikon. 2012.