Sozialgesetzbuch,
Abkürzung SGB, umfassendes Gesetzeswerk, das die wesentlichsten Sozialgesetze zu einer einheitlichen Kodifikation des Sozialrechts zusammenfassen soll. Es war ursprünglich auf zehn Bücher angelegt; bis jetzt sind in Kraft: I. Allgemeiner Teil, III. Arbeitsförderung (unter Aufhebung des Arbeitsförderungsgesetzen vom 25. 6. 1969 als gesetzliche Grundlage der Arbeitslosenversicherung seit 1. 1. 1998 in Kraft), IV. Sozialversicherung - Gemeinsame Vorschriften, V. Gesetzliche Krankenversicherung, VI. Gesetzliche Rentenversicherung, VII. Gesetzliche Unfallversicherung (unter Aufhebung der §§ 537-1160, 1501-1543 e, 1546-1772 RVO seit 1. 1. 1997 in Kraft), VIII. Kinder- und Jugendhilfe (unter Aufhebung des Jugendwohlfahrtsgesetzes seit 1. 1. 1991 in Kraft), X. Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten, XI. Soziale Pflegeversicherung (seit 1. 1. 1995 in Kraft). U. anderem soll auch das Sozialhilferecht in das SGB integriert werden.
Literatur: Sozialrecht.
Universal-Lexikon. 2012.