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Ge|mahl [gə'ma:l], der; -[e]s, -e, Ge|mah|lin [gə'ma:lɪn], die; -, -nen (geh.):Ehemann bzw. ↑ Ehefrau:
»Wie geht es Ihrem Herrn Gemahl?« – »Danke, meinem Mann geht es gut!«, »Wie geht es Ihrer Frau Gemahlin?« – »Danke, meiner Frau geht es gut!«.
Zus.: Ehegemahl, Ehegemahlin, Prinzgemahl.
• Gatte/Gemahl/Mann
Spricht man von dem eigenen Ehemann, heißt es mein Mann, nicht »mein Gatte« oder gar »mein Gemahl«. Das Wort Gatte gehört der gehobenen Stilschicht an und wird nur auf den Ehemann einer anderen Frau, nicht auf den eigenen angewandt, aber auch nur dann, wenn man sich höflich-distanziert ausdrücken will:
– Sie erschien ohne ihren Gatten.
– Grüßen Sie Ihren Gatten.
Das Wort Gemahl hat nahezu feierlichen Klang und ist im Wesentlichen Schriftwort. Es bekundet förmliche Ehrerbietung und Hochschätzung und klingt – auch im höflichen Umgangston, häufig mit vorangestelltem »Herr« – gespreizt. Im Unterschied zu »Gatte« wird »[Herr] Gemahl« im Allgemeinen nur auf den Ehemann einer Gesprächspartnerin, nicht auf den Ehemann einer abwesenden Dritten angewandt:
– Ist Ihr Herr Gemahl wohlauf?
– Grüßen Sie bitte Ihren Herrn Gemahl.
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Ge|mahl
[<ahd. gimahalo „Bräutigam, Gatte“, gimahala „Braut, Gattin“; zu mahal „Versammlung, Versammlungsort, Vertrag, Ehevertrag“, got. maþl „Versammlungsort, Markt“ <germ. maþla- „Zusammenkunft, Treffen“; zu idg. mad- „zusammenkommen, begegnen“]
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1Ge|mahl , der; -[e]s, -e <Pl. selten> [mhd. gemahel(e), ahd. gimahalo, urspr. = Bräutigam, zu mhd. gemahelen, ahd. gimahalen = zusammensprechen, verloben, zu mhd. mahel, ahd. mahal = Versammlung(sort), Gericht(sstätte), (Ehe)vertrag] (geh.):
Ehemann, Gatte (wird gewöhnlich auf den Ehemann einer anderen Frau bezogen und schließt einen höheren gesellschaftlichen Status ein):
der G. der Herzogin;
(wird im Gespräch aus Höflichkeit oft in Verbindung mit vorangestelltem Herr gebraucht:) bitte grüßen Sie Ihren Herrn G.!
Braut, Ehefrau.
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1Ge|mahl, der; -s, -e <Pl. selten> [mhd. gemahel(e), ahd. gimahalo, urspr. = Bräutigam, zu mhd. gemahelen, ahd. gimahalen = zusammensprechen, verloben, zu mhd. mahel, ahd. mahal = Versammlung(sort), Gericht(sstätte), (Ehe)vertrag (urspr. = Zusammenkunft, Treffen)] (geh.): Ehemann, Gatte (wird gewöhnlich auf den Ehemann einer anderen Frau bezogen und schließt einen höheren gesellschaftlichen Status ein): der G. der Herzogin; (wird im Gespräch aus Höflichkeit oft in Verbindung mit vorangestelltem Herr gebraucht:) bitte grüßen Sie Ihren Herrn G.!; Liebe gnädige Frau, würden Sie und Ihr Herr G. uns die Freude bereiten (Horn, Gäste 12); (iron.:) Der feine Herr G. war inzwischen herumgestrolcht (Döblin, Märchen 62).
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2Ge|mahl, das; -[e]s, -e <Pl. selten> (veraltet, dichter.): Braut, Ehefrau: „Lieber Freund“, sagte er dann, „ich hatte nie liebere Gäste als dein schönes G. und dich ...“ (Hagelstange, Spielball 295); Dies ist Adelheid von Burgund, die ich soeben aus Liebe zu meinem ehelichen G. erhoben (Hacks, Stücke 14).
Universal-Lexikon. 2012.