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Gemahlin
Ehefrau; Weib (derb); bessere Hälfte; Gattin; Frau; Alte (derb); Ehegattin; Angetraute

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Ge|mahl [gə'ma:l], der; -[e]s, -e, Ge|mah|lin [gə'ma:lɪn], die; -, -nen (geh.):
Ehemann bzw. Ehefrau:
»Wie geht es Ihrem Herrn Gemahl?« – »Danke, meinem Mann geht es gut!«, »Wie geht es Ihrer Frau Gemahlin?« – »Danke, meiner Frau geht es gut!«.
Zus.: Ehegemahl, Ehegemahlin, Prinzgemahl.
 
• Frau/Gattin/Gemahlin
Wenn man von der eigenen Frau spricht, sagt man »meine Frau« (nicht: »meine Gattin« oder »meine Gemahlin«). Das Wort Gattin gehört der gehobenen Stilschicht an und wird nur auf die Ehefrau eines anderen angewandt und auch dann nur, wenn man sich besonders höflich ausdrücken will: »seine/Ihre Gattin«.
Im Unterschied zu »Gattin« wird das ebenfalls gehobene [Frau] Gemahlin im Allgemeinen nur von der Ehefrau des Gesprächspartners, nicht von der Ehefrau eines abwesenden Dritten gesagt, also:
 »Grüßen Sie bitte Ihre Frau Gemahlin!«

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Ge|mah|lin 〈f. 22Ehefrau ● Ihre Frau \Gemahlin 〈förml.〉; Herr X und Frau \Gemahlin

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Ge|mah|lin, die; -, -nen [im 15. Jh. für mhd. gemahele, ahd. gimahila = Braut; Ehefrau] (geh.):
Ehefrau, Gattin (wird gewöhnlich auf die Ehefrau eines anderen Mannes bezogen und schließt einen höheren sozialen Status ein):
die G. des Erzherzogs;
(wird im Gespräch aus Höflichkeit oft mit vorangestelltem »Frau« gebraucht:) empfehlen Sie mich bitte Ihrer Frau G.

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Ge|mah|lin, die; -, -nen [im 15. Jh. für mhd. gemahele, ahd. gimahila = Braut; Ehefrau] (geh.): w. Form zu 1Gemahl (wird gewöhnlich auf die Ehefrau eines anderen Mannes bezogen und schließt einen höheren sozialen Status ein): die G. des Erzherzogs; (iron.:) Vor der Tür fand er die liebe G. mit den sieben Jöhren (Döblin, Märchen 62); (wird im Gespräch aus Höflichkeit oft mit vorangestelltem Frau gebraucht:) empfehlen Sie mich bitte Ihrer Frau G.

Universal-Lexikon. 2012.