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Nach|schlag 〈m. 1u〉
1. 〈Mus.〉
1.1 verzierender Abschluss eines Trillers
1.2 eine od. zwei Ziernoten zwischen zwei Haupttönen
2. 〈umg.〉 zusätzl. Essensportion
● einen \Nachschlag bekommen
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Nach|schlag, der; -[e]s, Nachschläge:
1. (Musik)
a) musikalische Verzierung aus einer od. zwei Noten, die an eine vorausgehende gebunden werden;
b) verzierender Abschluss eines Trillers.
2.
a) (bes. Soldatenspr.) zusätzliche Portion bei einer Essenausgabe:
einen N. aus der Gulaschkanone bekommen;
b) etw. zusätzlich Gewährtes od. Gefordertes:
es gab noch einen Nachschlag zur bereits ausgehandelten Tariferhöhung.
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Nachschlag,
Teil der rhythmisch-harmonischen Begleitung, Markierung der unbetonten Taktteile durch Akkorde und Trommelschläge. Im Blasorchester führen meist die Hörner und 2./3. Tenorhorn (im böhmischen Raum auch Es- und Basstrompeten) den Nachschlag aus; in der Partitur eines Strauß-Walzers sind 2. Violinen, Viola und Hörner dafür vorgesehen.
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Nach|schlag, der; - [e]s, Nachschläge: 1. (Musik) a) musikalische Verzierung aus einer od. zwei Noten, die an eine vorausgehende gebunden werden; b) verzierender Abschluss eines Trillers. 2. (bes. Soldatenspr.) zusätzliche Portion bei einer Essenausgabe: einen N. verlangen, bekommen; Es schmeckt den Kindern, alle lassen sich N. geben (NNN 10. 12. 88, 8); Ü die Gewerkschaft forderte [einen] N. (eine zusätzliche Lohnerhöhung); Für die Selbstverstümmelung, die ist ja strafbar, hat er N. (eine zusätzliche Strafe) gekriegt, ein, zwei Jahre (Eppendorfer, Kuß 64).
Universal-Lexikon. 2012.