Akademik

Zugabe
Ergänzung; Ingredienz; Beigabe; Zutat; Ingrediens; Nachschlag; Bonus; Extra

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Zu|ga|be ['ts̮u:ga:bə], die; -, -n:
1. <ohne Plural> das Zugeben (1) von etwas:
den Teig unter Zugabe von Milch glatt rühren; durch Zugabe von Safran wird der Teig schön gelb.
2.
a) etwas, was zusätzlich gegeben wird:
das Kind bekam beim Einkauf einen Bonbon als Zugabe.
b) zusätzliche Darbietung bei einer künstlerischen Veranstaltung:
der Sänger sang als Zugabe zwei Lieder von Schubert.

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Zu|ga|be 〈f. 19etwas, das zusätzlich gegeben wird, das über die pflichtgemäße Leistung od. Menge hinausgeht ● die Sängerin gab nach ihrem Konzert noch drei \Zugaben; als \Zugabe spielte das Orchester ein Menuett

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Zu|ga|be , die; -, -n:
1.
a) etw. [bei einem Kauf] zusätzlich Gegebenes:
bei einem Einkauf über 300 Euro gibt es ein T-Shirt als Z.;
b) bei einer künstlerischen Veranstaltung zusätzlich dargebotenes Musikstück o. Ä.:
der Pianist gab noch eine Z.
2. <o. Pl.> das Zugeben (1):
den Teig unter sparsamer Z. von Milch rühren.

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Zugabe,
 
1) Recht: im Geschäftsverkehr ein zusätzlich zur Hauptware oder -leistung meist unentgeltlich erbrachter Vorteil (Ware oder Leistung). Wegen der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen waren Zugaben nach der Zugabeverordnung vom 9. 3. 1932 mit wenigen Ausnahmen (z. B. bloße Reklameartikel) verboten. Verstöße begründeten Unterlassungs-, schuldhafte Verstöße auch Schadensersatzansprüche und konnten zudem unlauterer Wettbewerb sein; außerdem waren sie als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld (bis zu 10 000 DM) bedroht. Die Zugabeverordnung wurde zum 25. 7. 2001 aufgehoben.
 
 2) Unterhaltung: eine freiwillige zusätzliche Leistung eines darbietenden Künstlers (Gruppe, Orchester) über das Programm hinaus.

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Zu|ga|be, die; -, -n: 1. a) etw. [bei einem Kauf] zusätzlich Gegebenes: Ein jüdischer Kaufmann war in der Stadt, bei dem gab es damals schon -n beim Einkauf (Wimschneider, Herbstmilch 79); Ich schlinge die Erbsensuppe hinunter, und der Wirt bringt mir freiwillig, als Z., noch einen Kanten Brot (Remarque, Obelisk 288); b) bei einer künstlerischen Veranstaltung zusätzlich dargebotenes Musikstück o. Ä.: der Pianist gab noch eine Z.; ein paar Türen weiter spielt die schwarze Soul-Band aus den USA eine Z. nach der anderen (a & r 2, 1997, 65). 2. <o. Pl.> das Zugeben (1): den Teig unter sparsamer Z. von Milch rühren; Um Holzstoff herzustellen, werden beinstarke Äste und Stämme ... zwischen rotierenden Mahlscheiben unter Z. von Wasser fein zerrieben (natur 4, 1994, 45).

Universal-Lexikon. 2012.