pöbeln (umgangssprachlich); maulen (umgangssprachlich); motzen (umgangssprachlich); meckern (umgangssprachlich); granteln (bayr.) (österr.) (umgangssprachlich); murren; quengeln (umgangssprachlich); raunzen (österr.) (umgangssprachlich); räsonieren; mosern (umgangssprachlich); nölen (umgangssprachlich); nörgeln (umgangssprachlich); (sich) beschweren
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be|kla|gen [bə'kla:gn̩]:1. <tr.; hat (geh.) als traurig empfinden, schmerzlich bedauern; Empfinden des Schmerzes, des Bedauerns äußern:
jmds. Los, einen Verlust, den Tod des Freundes beklagen.
2. <+ sich> jmdm. gegenüber seine Unzufriedenheit über ein Unrecht o. Ä. äußern, darüber Klage führen:
sich über einen andern, über den Lärm beklagen.
Syn.: ↑ beanstanden.
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be|kla|gen 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. etwas \beklagen über etwas klagen, etwas bedauern
2. jmdn. \beklagen bemitleiden
● jmds. Tod \beklagen; einen Verlust \beklagen; Menschenleben sind bei dem Unfall nicht zu \beklagen es gab keine Toten
II 〈V. refl.〉 sich \beklagen (über) sich beschweren, Klage führen ● Sie können sich nicht \beklagen
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1.
a) (geh.) über einen Verlust, Todesfall Empfindungen des Schmerzes, der Trauer in [lauten] Worten äußern:
Menschenleben waren nicht zu b. (es gab keine Toten bei etw.);
den sozialen und politischen Wandel b.
2. <b. + sich> jmdm. gegenüber seine Unzufriedenheit über ein Unrecht o. Ä. klagend äußern.
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be|kla|gen <sw. V.; hat [mhd. beklagen, ahd. bic(h)lagōn]: 1. a) (geh.) über einen Verlust, Todesfall Empfindungen des Schmerzes, der Trauer in [lauten] Worten äußern: den Tod eines Freundes b.; Menschenleben waren nicht zu b. (es gab keine Toten bei etw.); b) bedauern; über etw. klagen: Ich aß im Hotel Stadt Hamburg den fetten Karpfen, dessen Los ich beklagte (Koeppen, Rußland 8); Er beklagt sein Schicksal, Sonderschüler zu sein (Klee, Pennbrüder 23); Mrs. Turneycroft galt als die Urheberin des Duelles, dessen Ausgang man lebhaft beklagte (A. Kolb, Daphne 176); den sozialen und politischen Wandel b.; Verluste oder Schäden sind nicht zu b. (hat es nicht gegeben; Bergengruen, Rittmeisterin 400); Die viel beklagte mangelnde Beteiligung der Studentenschaft am hochschulpolitischen Geschehen (Nuissl, Hochschulreform 205). 2. <b. + sich> jmdm. gegenüber seine Unzufriedenheit über ein Unrecht o. Ä. klagend äußern: sich über seinen Vorgesetzten b.; Sie sagte, sie könne sich jetzt nicht mehr über Langeweile b. (Feuchtwanger, Herzogin 176); ich habe mich bei ihm über diese/wegen dieser Ungerechtigkeit beklagt; „Man bekommt heutzutage einen so komplizierten Geist“, beklagte sich der General ehrlich (Musil, Mann 777).
Universal-Lexikon. 2012.