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Studienreform
Stu|di|en|re|form, die:
Reform der Studiengänge, Studienziele, Studien- u. Prüfungsordnungen.

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Studi|enreform,
 
Teil der Mitte der 1960er-Jahre einsetzenden Hochschulreformbestrebungen, der die Überprüfung, Neuordnung und Weiterentwicklung von Studienzielen, -gängen, -ordnungen und Prüfungsordnungen (einschließlich der Methodik und Organisation von Lehre und Studium) sowie die Erprobung und Einführung neuer Studiengänge beinhaltete. Bis zum Beginn der 60er-Jahre wurden v. a. deutlichere Leistungskriterien eingeführt (Zwischenprüfungen in fast allen Studiengängen) und die Studiengänge der Entwicklung der Disziplinen angepasst. Bald führten die wachsenden Studentenzahlen zu übergreifenden Reformansätzen, die den wissenschaftlichen Charakter von Lehren und Lernen wahren beziehungsweise wiederherstellen und die Lehrpläne von unnötigem Stoff entlasten sollten. Die Studentenbewegung bewirkte dann die Diskussion um die gesellschaftliche Relevanz der Studieninhalte. Mit dem Hochschulrahmengesetzen vom 26. 1. 1976 (Hochschulen) wurde ein zentrales Instrument der Studienreform auch auf Bundesebene geschaffen, das zu einer Zusammenarbeit von staatlichen Hochschulen und Wirtschaft im Rahmen allgemein beschlossener Reformziele führen sollte. Bestimmender Gesichtspunkt war eine stärkere Ausrichtung des Studiums auf die späteren beruflichen Erfordernisse, darunter die Straffung der Studiengänge mit dem Ziel der Verkürzung der Gesamtstudiendauer. Die hohe Verweildauer der Studierenden an deutschen Hochschulen (an den einzelnen Hochschulen im Übrigen sehr unterschiedlich) und die »ineffiziente« Inanspruchnahme von Hochschuleinrichtungen infolge Studienabbruch oder Studienfachwechsel (meistens wegen Erhalts des gewünschten Studienplatzes in einem Numerus-clausus-Fach) sind zentrale Themen der Studienreformdiskussion geblieben, heute besonders in Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt und die damit zu erwartende Konkurrenzsituation. Die Einführung eines Zertifikats, das bereits nach einigen Hochschulsemestern abgelegt werden kann, könnte abbruchwilligen Studenten einen gewissen Abschluss bieten, ihnen den Abgang von der Hochschule erleichtern und diese entlasten. Ein berufsorientierter Studienabschluss nach acht Semestern ist im (von der Regierung am 7. 10. 1992 verabschiedeten) Hochschulbericht des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft von 1992 vorgesehen. Seine Einführung setzt aber entsprechende Reformen des Studienangebots der Hochschulen voraus. Dafür müssen besonders die Anzahl der Leistungsnachweise reduziert und die Prüfungsanforderungen begrenzt und präzisiert sowie die Studienordnungen durch stoffliche Entlastungen und Verlagerung von Spezialwissen in weiterführende Studienangebote entsprechend geändert werden. - In Österreich ist u. a. eine größere Autonomie der einzelnen Hochschulen geplant; außerdem wurde die Errichtung von Fachhochschulen in Aussicht genommen. (Studium)
 
Literatur:
 
C. Oehler: Hochschulentwicklung in der Bundesrep. Dtl. seit 1945 (1989);
 
Hochschulerneuerung in den neuen Bundesländern, hg. v. G. Buck-Bechler u. H. Jahn (1994).

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Stu|di|en|re|form, die: Reform der Studiengänge, Studienziele, Studien- u. Prüfungsordnungen.

Universal-Lexikon. 2012.